Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Bitte übersenden Sie folgende Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008:

1. die Gästeliste
2. die Redevorlage(n)
3. die Tisch- und Sitzordnung
4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht

Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merkelgaesteliste100.html
Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2012
  • Frist
    24. April 2012
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008
Datum
21. März 2012 03:22
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte übersenden Sie folgende Informationen zum Abendessen im Bundeskanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im April 2008: 1. die Gästeliste 2. die Redevorlage(n) 3. die Tisch- und Sitzordnung 4. die Sammelrechnung der Küche, die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht Ich verweise hierbei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2012 (OVG 12 B 27.11), siehe z.B. auch: http://www.tagesschau.de/inland/merkelgaesteliste100.html Ich erwarte Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Text nach OCR) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer. ich habe Ihre E-…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
23. März 2012
Status
Warte auf Antwort
(Text nach OCR) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer. ich habe Ihre E-Mail vom 21. März 2012 erhalten. Sie beantragen darin Informationszugang aus Unterlagen des Bundeskanzleramtes auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zum Abendessen im BK-Amt, anlässlieh des 60. Geburtstages des Herrn Ackermann im April 2008 und bitten insbesondere um 1. Gästeliste. 2. die Redevorlage(n), 3. die Tisch- und Sitzordnung. 4. die Sammelrechnung der Küche. Das Bundeskanzleramt bemüht sich. Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung über diesen Zeitraum hinaus gehen, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden Zur Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren zwischen 15,- und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Venzke
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreihei…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
30. April 2012 17:22
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008" vom 21.03.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um eine Woche überschritten. Sie hatten eine schnellstmögliche Beantwortung zugesichert. Diese sollte möglich sein, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass Sie eine inhaltsgleiche IFG-Anfrage schon einmal bearbeitet haben und Ihnen die angefragten Informationen daher vorliegen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>
Bundeskanzleramt
Ihre Erinnerung vom 30. April 2012 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, ich habe Ihre Erinnerung vom 30. April 2012 erha…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Erinnerung vom 30. April 2012
Datum
6. Mai 2012
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, ich habe Ihre Erinnerung vom 30. April 2012 erhalten. Ich möchte darauf hinweisen, dass dem Bundeskanzleramt das von Ihnen erwähnte Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 noch nicht vorliegt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Erst nach Eingang des schriftlichen Urteils kann dieses geprüft und entschieden werden, ob Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt wird. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten, bitte jedoch um Verständnis, dass Anfragen, die sich auf das vorstehend genannte Urteil beziehen erst beantwortet werden können, wenn diese Urteil vorliegt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Venzke
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit E-Mail vom 21. März 2012 bea…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
5. Juli 2012
Status
geschwärzt
1,6 MB
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit E-Mail vom 21. März 2012 beantragten Sie unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom, 20. März 2012, Az. OVG 12 B 27.11, folgende Informationen zum Abendessen im Bundes- kanzleramt anlässlich des 60. Geburtstags von Herrn Dr. Josef Ackermann: 1. die Gästeliste 2. die Redevorlagen(n) 3. die Tisch- und Sitzordnung 4. die Sammelrechnung der Küche , die im zeitlichen Zusammenhang zu dem Abendessen steht. Außerdem teilten Sie mit, Sie erwarteten "Schwärzungen höchstens in dem vom genannten Urteil bestimmten Umfang". Auf Ihren Antrag ergeht die folgende Entscheidung: I. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Sie erhalten Kopien folgender Unterlagen: 1. Zwei Gästelisten (ungeschwärzt) 2. Vorlage des Referats 433 vom 17. April 2008, Az. 433-55110 Ba 025- mit Verfügungsstück, jeweils unter Schwärzung des Namens eines Mitglieds des Deutschen Bundestages 3. Tisch- und Sitzordnung (ungeschwärzt) 4. Sammelrechnung vom 30. April 2012 unter Schwärzung der personenbezogenen Daten (Fahrernamen, KfZ-Kennzeichen, Steuer-Nr. und Bankverbindungen). II. Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Gründe: I. Nach rechtskräftigem Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erhalten Sie gem. § 1 Abs . 1 IFG durch Übersendung einfacher Kopien Zugang zu den beantragten Informationen, mit Ausnahme derjenigen personenbezogenen Daten, zu deren Herausgabe das Bundeskanzleramt auch aufgrund des OVG-Urteils vom 20. März 2012, Az.: OVG 12 B 27.11, nicht verpflichtet ist. In diesem Umfang hatten Sie sich mit Schwärzungen einverstanden erklärt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bundeskanzleramt durch das Urteil vom 7. April 2011 unter Abweisung der Klage im Übrigen u.a. verpflichtet, den Klägern den Zugang zu den folgenden Informationen durch Überlassung von Kopien zu gewähren: - die geschWärzten Passagen in der Vorlage des Referats 433 vom 17. April 2008 - Az. 433-55110 Ba 025 -, - die unkenntlich gemachten Passagen in den beiden Gästelisten, - die geschWärzten Passagen der Tisch- und Sitzordnung. Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung durch Urteil vom 20. März 2012 insoweit bestätigt, nachdem die die Kläger sich in der mündlichen Verhandlung auf gerichtlichen Hinweis damit einverstanden erklärt haben, dass in der Vorlage des Referats 433 der Name eines Mitglieds des Deutschen Bundestages geschwärzt wird. Dies ist im Hinblick auf § 5 Abs. 2 IFG auch im vorliegenden Fall geboten. In Abänderung des erstinstanzlichen Urteils hat das OVG Berlin-Brandenburg zudem erkannt, dass auch eine Sammelrechnung über den Bezug von Lebens- mitteln herauszugeben ist, und zwar unter Schwärzung der personenbezogenen Daten (Fahrernamen, KfZ-Kennzeichen, Steuer-Nr. und Bankverbindungen). Diese Schwärzung ist auch im vorliegenden Fall im Hinblick auf § 5 Abs . 1 Satz 1 IFG geboten. Ein überwiegen Ihres Interesses an der Preisgabe dieser Daten ist nicht ersichtlich. Ich weise darauf hin, dass das Bundeskanzleramt einer Weiterverbreitung der übersandten Kopien, namentlich einer Veröffentlichung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten durch Sie nicht zustimmt. Die Kostenentscheidung folgt aus § 10 Abs. 1 IFG iV.m. Nr. 1.1 der Anlage Teil A zu § 1 Abs. 1 IFGGebV. Rechtsbeheltsbelehrung: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin, einzulegen. Ich weise darauf hin, dass für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs eine Gebühr in Höhe von mindestens 30,00 Euro anfällt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Venzke
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Veröffentlichung von Dokumenten zum Abendessen mit Herrn Ackermann im Bundeskanzleramt (April 2008) Sehr geehrte D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Veröffentlichung von Dokumenten zum Abendessen mit Herrn Ackermann im Bundeskanzleramt (April 2008)
Datum
24. Juli 2012 22:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meinem Antrag auf Zugang zu Dokumenten betreffend des Abendessens mit Herrn Ackermann im Bundeskanzleramt (April 2008) wurde vom Bundeskanzleramt stattgegeben. Jedoch wurde mir die Veröffentlichung der erhaltenen Dokumente untersagt. Siehe Korrespondenz: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-abendessen-mit-herrn-ackermann-im-april-2008/ Ich würde Sie um Ihre Einschätzung bitten, ob das Bundeskanzleramt mir generell eine Veröffentlichung verbieten kann und ob in diesem Fall (auch angesichts des mit den Dokumenten zusammenhängenden Urteils) etwas gegen eine Veröffentlichung spricht. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
AW: Veröffentlichung von Dokumenten zum Abendessen mit Herrn Ackermann im Bundeskanzleramt (April 2008) Aktenzeic…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Veröffentlichung von Dokumenten zum Abendessen mit Herrn Ackermann im Bundeskanzleramt (April 2008)
Datum
28. Juli 2012 13:44
An
Bundeskanzleramt
Status
Aktenzeichen: 13IFG-02814-ln 001 (131) Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übersendung der Dokumente. In Ihrem Schreiben stimmen Sie einer Weiterverbreitung der übersandten Dokumente nicht zu. Angesichts der Tatsache, dass jede/r Bürger/in individuell Zugang zu den Dokumenten erhalten kann, bitte ich Sie, mir die Weiterverbreitung und insbesondere die Veröffentlichung zu erlauben, um einen erhöhten Verwaltungsaufwand durch identische Anfragen zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
WG: Veröffentlichung von Dokumenten zum Abendessen mit Herrn Ackermann im Bundeskanzleramt (April 2008) Stefan Weh…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Veröffentlichung von Dokumenten zum Abendessen mit Herrn Ackermann im Bundeskanzleramt (April 2008) Stefan Wehrmeyer
Datum
30. Juli 2012 17:06
Status
Anfrage erfolgreich
geschwärzt
318,7 KB
Beigefügtes Schreiben zu Ihrer Verwendung. Mit freundlichem Gruß Oliver Klein _______________________ - Dr. Oliver Klein - Bundeskanzleramt Referat 131: Angelegenheiten des BMJ; Justiziariat Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin Tel.: 030 - 18400 - 0 Fax: 030 - 18400 - 1819

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Veröffentlichung von Dokumenten zum Abendessen mit Herrn Ackermann im Bundeskanzleramt (April 2008) Sehr geehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Veröffentlichung von Dokumenten zum Abendessen mit Herrn Ackermann im Bundeskanzleramt (April 2008)
Datum
1. August 2012 11:15
Status
Anfrage erfolgreich
geschwärzt
210,8 KB
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, angefügtes Schreiben übersende ich ausschließlich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Michaela Schultze ******************************* Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstraße 30 D-53117 Bonn Tel: +49-(0)228-997799-711 Fax: +49-(0)228-997799-550 E-Mail: <<E-Mailadresse>> www.informationsfreiheit.bund.de ******************************* -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Veröffentlichung von Dokumenten zum Abendessen mit Herrn Ackermann im Bundeskanzleramt (April 2008) Datum: Tue, 24 Jul 2012 20:03:39 -0000 Von<<Name und E-Mailadresse>><<Name und E-Mailadresse>> An: <<E-Mailadresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, meinem Antrag auf Zugang zu Dokumenten betreffend des Abendessens mit Herrn Ackermann im Bundeskanzleramt (April 2008) wurde vom Bundeskanzleramt stattgegeben. Jedoch wurde mir die Veröffentlichung der erhaltenen Dokumente untersagt. Siehe Korrespondenz: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-abendessen-mit-herrn-ackermann-im-april-2008/ Ich würde Sie um Ihre Einschätzung bitten, ob das Bundeskanzleramt mir generell eine Veröffentlichung verbieten kann und ob in diesem Fall (auch angesichts des mit den Dokumenten zusammenhängenden Urteils) etwas gegen eine Veröffentlichung spricht. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>