99-seitigen Bericht über „Unregelmäßigkeiten im Asylverfahren“

Den 99-seitigen Bericht über „Unregelmäßigkeiten im Asylverfahren“ von Josefa Schmid

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den 99-seitigen …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
99-seitigen Bericht über „Unregelmäßigkeiten im Asylverfahren“ [#30055]
Datum
25. Mai 2018 15:24
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den 99-seitigen Bericht über „Unregelmäßigkeiten im Asylverfahren“ von Josefa Schmid
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: 99-seitigen Bericht über „Unregelmäßigkeiten im Asylverfahren“ [#30055] - IFG 668
Datum
28. Mai 2018 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) • I Bundesamt für Migration K und Flüchtlinge Bundesamt für Mi…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
27. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
892,4 KB
• I Bundesamt für Migration K und Flüchtlinge Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. z. Hd. Herrn Arne Semsrott Singerstraße 109 10179 Berlin Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nürnberg, 27.06.2018 Seite 1 von 2 Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom 25.05.2018 ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Begründung: I. In Ihrem Antrag vom 25.05.2018 bitten Sie um Zusendung folgender Informationen: 99-seitiger Bericht über "Unregelmäßigkeiten im Asylverfahren" von Frau Josefa Schmid Ihren Antrag stützen Sie auf das IFG, das UIG sowie das VIG. II. Dem Antrag kann nicht entsprochen werden. Hinsichtlich der genannten Informationen besteht kein Anspruch auf Zugang. Nach § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG ist ein derartiger Anspruch nicht gegeben, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen haben kann. Dieser Ausnahmetatbestand ist vorliegend erfüllt, da die von Ihnen begehrten Informationen derzeit Teil laufender staatsanwaltlicher Ermittlungen sind. Weiterhin befinden sich in diesem Zusammenhang personalrechtliche Maßnahmen in der Prüfung. Bei Preisgabe der bekannten Hintergründe, Tatsachen und Erkenntnisse zu den genannten Ermittlungsverfahren bestünde das erhebliche Risiko, die Ermittlungen und den Anspruch insoweit betroffener Personen auf ein faires Verfahren zu gefährden. Gerade die Geheimhaltung der Informationen sichert einen unverfälschten Erkenntnisgewinn der jeweiligen Ermittlungsbehörden sowie die erforderliche Neutralitäts- und Objektivitätspflicht des Staates und schützt vor Vorverurteilung Beteiligter. Ein Anspruch auf Informationszugang ergibt sich zudem auch nicht aus dem UIG und VIG. Der Anwendungsbereich dieser Gesetze ist vorliegend nicht eröffnet. [Rechtsbehelfsbelehrung] Mit freundlichen Grüßen