A 7, Unfälle

- Information über die Zahl der Unfälle neues Teilstück A7 Strecke Flensburg - Hamburg seit Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung; davon aufgrund hoher Geschwindigkeit und unter Beteiligung von LKWs
- Anzahl Schwerstverletzter und Toter seit Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung
- Kosten für öffentliche Einsatzkräfte (Polizei, Rettungsdienste etc.) aufgrund der Unfälle
- Zeitanteil der Sperrung der A7 aufgrund solcher Unfälle
-Vergleichszahlen vor Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung (Zeitraum ab Freigabe der A 7 mit Geschwindigkeitsbegrenzung bis zu deren Aufhebung
- Anzahl Verstöße (Drängeln) wegen überhöhter nicht angepasster Geschwindigkeit
- Vorgesehende Konzepte/ Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsteilnehmenden auf der A 7

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Information über …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
A 7, Unfälle [#163864]
Datum
14. August 2019 16:38
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Information über die Zahl der Unfälle neues Teilstück A7 Strecke Flensburg - Hamburg seit Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung; davon aufgrund hoher Geschwindigkeit und unter Beteiligung von LKWs - Anzahl Schwerstverletzter und Toter seit Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung - Kosten für öffentliche Einsatzkräfte (Polizei, Rettungsdienste etc.) aufgrund der Unfälle - Zeitanteil der Sperrung der A7 aufgrund solcher Unfälle -Vergleichszahlen vor Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung (Zeitraum ab Freigabe der A 7 mit Geschwindigkeitsbegrenzung bis zu deren Aufhebung - Anzahl Verstöße (Drängeln) wegen überhöhter nicht angepasster Geschwindigkeit - Vorgesehende Konzepte/ Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsteilnehmenden auf der A 7
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr Antrag vom 14. 8. 2019 (16:39) betr. A 7 Flensburg - Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr Antrag vom 14. 8. 2019 (16:39) betr. A 7 Flensburg - Hamburg
Datum
16. August 2019 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 14. 8. 2019. Die von Ihnen begehrten Informationen sind im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht vorhanden. Insoweit empfehle ich Ihnen, sich an die zuständige Behörde des Landes Schleswig-Holstein zu wenden: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Mühlenweg 166 24116 Kiel Mit freundlichen Grüßen