A52 Richtung Mönchengladbach

aus Fahrtrichtung Düsseldorf kommend befinden sich vor dem Kaarster Kreuz Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder, obwohl die Leitplanke längst erfolgreich ausgetauscht wurde.
Hat man vergessen, die Schilder zu entfernen, oder gibt es eine für den Autofahrer nicht erkennbare Begründung für die Reduzierung auf 80 km/h?
Besten Dank für Ihre Rückantwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
janes kokol
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
janes kokol
Betreff
A52 Richtung Mönchengladbach [#186183]
Datum
7. Mai 2020 15:45
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus Fahrtrichtung Düsseldorf kommend befinden sich vor dem Kaarster Kreuz Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder, obwohl die Leitplanke längst erfolgreich ausgetauscht wurde. Hat man vergessen, die Schilder zu entfernen, oder gibt es eine für den Autofahrer nicht erkennbare Begründung für die Reduzierung auf 80 km/h? Besten Dank für Ihre Rückantwort.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen janes kokol Anfragenr: 186183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186183 Postanschrift janes kokol << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen janes kokol

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Straßenbau NRW
Ihre Email vom 11.05.2020 Sehr geehrter Herr Kokol, auf dem von Ihnen beschriebenen Autobahnabschnitt befindet si…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Ihre Email vom 11.05.2020
Datum
12. Mai 2020 06:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kokol, auf dem von Ihnen beschriebenen Autobahnabschnitt befindet sich ein nur provisorisch reparierter Schutzplankenschaden. Bis zur endgültigen Fertigstellung der Schadstelle wird dort aus Sicherheitsgründen die Geschwindigkeit eingeschränkt bleiben. Die Beschränkung hebt sich durch das AK Kaarst auf, sofern keine Wiederholung der Beschilderung folgt. Mit besten Grüßen