A60 Baustelle Mainzer Ring

Dauer und voraussichtliches Ende der Baustelle Mainzelbahn/A60/ Mainzer Ring.
Täglich stehe ich im Stau, da die Beschränkung auf 60 km/h den Abfluss des Verkehrs (aus Hessen kommend) behindert.
Seit Monaten sind keine Aktivitäten auf der Baustelle erkennbar.
Entspricht das den Planungen oder gibt es Abweichungen und warum ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2016
  • Frist
    20. August 2016
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Dieter Kriesche
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dauer und vora…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Dieter Kriesche
Betreff
A60 Baustelle Mainzer Ring [#17350]
Datum
19. Juli 2016 20:32
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dauer und voraussichtliches Ende der Baustelle Mainzelbahn/A60/ Mainzer Ring. Täglich stehe ich im Stau, da die Beschränkung auf 60 km/h den Abfluss des Verkehrs (aus Hessen kommend) behindert. Seit Monaten sind keine Aktivitäten auf der Baustelle erkennbar. Entspricht das den Planungen oder gibt es Abweichungen und warum ?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Kriesche <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Kriesche
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kriesche, wir bestätigen den Eingang Ihres u. a. Schreibens. Der Bau der Mainzelbahn liegt …
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: A60 Baustelle Mainzer Ring [#17350]
Datum
20. Juli 2016 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kriesche, wir bestätigen den Eingang Ihres u. a. Schreibens. Der Bau der Mainzelbahn liegt im Zuständigkeitsbereich der Mainzer Verkehrsgesellschaft; wir haben Ihre u. a. Anfrage dorthin mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kriesche, der LBM in Koblenz hatte uns Ihre Anfrage zur Baustelle auf der A60 am Mainzer Ring…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage: A60 Baustelle Mainzer Ring [#17350]
Datum
12. August 2016 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kriesche, der LBM in Koblenz hatte uns Ihre Anfrage zur Baustelle auf der A60 am Mainzer Ring bei Mainz-Marienborn zur Beantwortung weitergeleitet. Im Namen der Mainzer Verkehrsgesellschaft möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Die aktuelle Verzögerung beim Abschluss der Bauarbeiten an der A60 im Zusammenhang mit der Straßenbahnbrücke war keinesfalls eingeplant. Die Wiederherstellung der Zweispurigkeit mit vollwertigen Fahrstreifen als Voraussetzung der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von derzeit 60 km/h konnte leider bisher noch nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden. Die Gründe sind vielschichtig. Durch den Mittelpfeiler der Straßenbahnbrücke, die mit fast 70 m Spannweite auf den geplanten Ausbau der Autobahn ausgelegt ist, können die alten Leit- und Sicherungseinrichtungen nicht einfach 1:1 wieder hergestellt werden. Zudem haben sich zwischenzeitlich die Richtlinien gravierend geändert, sodass eine Sonderlösung für den Übergang in den Bestand geplant werden musste. Dazu kommen notwendige Entwässerungseinrichtungen, die bei den erforderlichen Fundamenten für die Leitplankenkonstruktion zusätzlich Zwangspunkte darstellen, die konstruktiv gelöst werden mussten. Aus den skizzierten Rahmenbedingungen ergibt sich ein erheblicher baulicher Aufwand. Angesichts der hohen verkehrlichen Belastung der A60, die mit den Beeinträchtigungen auf der A643 noch deutlich gestiegen ist, sind bauliche Aktivitäten auf der A60 nur zu sehr begrenzten Zeiten und in Abstimmung mit anderen erforderlichen Baumaßnehmen möglich. Die aktuell möglichen Sperrzeiten der A60 führen zu effektiven Arbeitszeiten von wenigen Stunden täglich. Das führt nach unserem Kenntnisstand zu langen Bauzeiten, von ca. zwei Monaten. Gleichzeitig müssen täglich unter laufendem Verkehr und mit erheblichem Aufwand für die Absicherung der Baustelle die Arbeitsgeräte und Materialien in den Mittelbereich gebracht und der Baustellenbereich auf jeweils eine Fahrspur verengt werden. Vor dem Hintergrund der genannten Rahmenbedingungen konnten diese Arbeiten leider bis heute noch nicht durchgeführt werden. Hinsichtlich einer Terminbestimmung laufen derzeit Abstimmungen mit dem LBM in Abwägung der aktuellen verkehrlichen Behinderungen sowie der zu erwartenden drastischeren Behinderungen während der Baumaßnahmen. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass wir als Unternehmen mit diesem Ablauf alles andere als zufrieden sind und die Verärgerungen der Verkehrsteilnehmer am Mainzer Ring nachvollziehen können. Leider gibt es immer wieder äußere Einflüsse oder Faktoren, die ursprüngliche Pläne durchkreuzen. Wir haben aber gemeinsam mit dem LBM das Ziel, die Baumaßnahme so schnell wie möglich abzuschließen. Mit freundlichen Grüßen