A61 - 130 km/h - Begründung

Meines Wissens haben wir in Deutschland keine grundlegende Geschwindigkeitsbegrenzung auf
Autobahnen. Was genau rechtfertigt die Begrenzung auf 130 km/h z.B. zwischen Bingen am Rhein und Alzey?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • 2 Follower:innen
Sven Engelhardt
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meines Wi…
An Verkehrsdirektion Mainz Details
Von
Sven Engelhardt
Betreff
A61 - 130 km/h - Begründung [#169127]
Datum
23. Oktober 2019 14:53
An
Verkehrsdirektion Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meines Wissens haben wir in Deutschland keine grundlegende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen. Was genau rechtfertigt die Begrenzung auf 130 km/h z.B. zwischen Bingen am Rhein und Alzey?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Engelhardt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sven Engelhardt
Verkehrsdirektion Mainz
Sehr geehrter Herr Engelhardt, Ihre Anfrage wurde an die dafür zuständige Behörde, in diesem Fall der Landesbetri…
Von
Verkehrsdirektion Mainz
Betreff
AW: A61 - 130 km/h - Begründung [#169127]
Datum
24. Oktober 2019 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Engelhardt, Ihre Anfrage wurde an die dafür zuständige Behörde, in diesem Fall der Landesbetrieb Mobilität in Koblenz weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Verkehrsdirektion Mainz
Sehr geehrter Herr Engelhardt, in dem genannten Streckenabschnitt gibt es nur kurze Bereiche mit Tempo 130, währe…
Von
Verkehrsdirektion Mainz
Betreff
WG: A61 - 130 km/h - Begründung [#169127]
Datum
24. Oktober 2019 11:09
Status
Sehr geehrter Herr Engelhardt, in dem genannten Streckenabschnitt gibt es nur kurze Bereiche mit Tempo 130, während fast der gesamte Rest der A 61 auf 130 km/h beschränkt ist. Dagegen wurde Anfang der 90er Jahre geklagt und Tempo 130 wurde selbst vom Bundesverwaltungsgericht als zulässig bewertet. Ich übersende Ihnen einen Prospekt des Landes RLP zu diesem Pilotprojekt aus dieser Zeit. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne nochmals melden. Mit freundlichen Grüßen