Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die beiden PWC-Anlagen Donnersberg Ost und West bei Steinbach (A63) liegt seit einiger Zeit ein Planfeststellungsbeschluss vor.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum wurde das Projekt bislang noch nicht umgesetzt? Welche Gründe gibt es für die zeitliche Verzögerung des Ausbaus? Auf der A63 gibt es entlang der gesamten Strecke zwischen Kaiserslautern und Mainz keinen größeren Rastplatz. Daher werden LKW-Stellplätze und eine weitere PWC-Anlage dringend benötigt.
2. Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung dieses Projektes aus?
3. Auf der Internetseite der Autobahn GmbH taucht der Ausbau der PWC-Anlagen Donnersberg Ost und West nicht in der Projektauflistung auf (
https://www.autobahn.de/west/projekte). Welchen Hintergrund hat die fehlende Auflistung und ist eine Auflistung des Projekts auf der Internetseite geplant?
Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 248394
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