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AAV NRW (Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband)

Die Kooperationsvereinbarung zur Altlastensanierungsallianz NRW v. 24.4.2008 sah in der letzten Fassung Zahlungen der Kooperationspartner bis einsschließlich 2011 vor.

Gibt es eine Fortführung dieser Vereinbarung oder ist sie ohne Nachfolgeregelung ausgelaufen? Wird es statt dessen eine neue Kooperationsvereinbarung geben und wenn ja, kann der Bürger dazu schon Vorschläge oder Konzepte einsehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2012
  • Frist
    30. Mai 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Rege…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AAV NRW (Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband)
Datum
27. April 2012 14:41
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Aktenauskunft sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Die Kooperationsvereinbarung zur Altlastensanierungsallianz NRW v. 24.4.2008 sah in der letzten Fassung Zahlungen der Kooperationspartner bis einsschließlich 2011 vor. Gibt es eine Fortführung dieser Vereinbarung oder ist sie ohne Nachfolgeregelung ausgelaufen? Wird es statt dessen eine neue Kooperationsvereinbarung geben und wenn ja, kann der Bürger dazu schon Vorschläge oder Konzepte einsehen?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
AAV NRW Sehr geehrtAntragsteller/in in die Aktivitäten zur Verlängerung der Kooperationsvereinbarung bzw. zur Er…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AAV NRW
Datum
27. April 2012 19:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in die Aktivitäten zur Verlängerung der Kooperationsvereinbarung bzw. zur Erarbeitung einer Nachfolgeregelung für den AAV NRW ist das LANUV nicht eingebunden. Ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Umweltministerium NRW (MKULNV) weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß Wolf-D. Bertges FB 32 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Künftige Finanzierung des AAV NRW (Sorry, aber irgendwas scheint hier schief zu laufen. Ich werde an mich versende…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Via
Briefpost
Betreff
Künftige Finanzierung des AAV NRW
Datum
21. Mai 2012
Status
(Sorry, aber irgendwas scheint hier schief zu laufen. Ich werde an mich versendete Briefe hier nicht veröffentlichen. Die Antwort habe ich fristgerecht postalisch erhalten und war für mich zufriedenstellend. Punkt)
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