Ab wann besteht die Pflicht ein ärztliches Attest aufgrund von Unterrichtsversäumung vorzuweisen?

In welchen Fällen darf meine Bildungseinrichtung fordern, dass ich als volljähriger Schüler der 12. Klasse eines Gymnasiums ein ärztliches Attest vorlege? Speziell zielt diese Frage auf die Anzahl der aneinanderhängenden Krankheitstage und die Versäumnis von Leistungsnachweisen ab.

Ich wäre sehr erfreut, wenn Sie mir die dazugehörige Rechtsgrundlage zusenden könnten.

Vielen Dank bereits im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2021
  • Frist
    4. März 2021
  • 0 Follower:innen
Robin Krumbiegel
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welche…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
Robin Krumbiegel
Betreff
Ab wann besteht die Pflicht ein ärztliches Attest aufgrund von Unterrichtsversäumung vorzuweisen? [#210285]
Datum
1. Februar 2021 22:11
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchen Fällen darf meine Bildungseinrichtung fordern, dass ich als volljähriger Schüler der 12. Klasse eines Gymnasiums ein ärztliches Attest vorlege? Speziell zielt diese Frage auf die Anzahl der aneinanderhängenden Krankheitstage und die Versäumnis von Leistungsnachweisen ab. Ich wäre sehr erfreut, wenn Sie mir die dazugehörige Rechtsgrundlage zusenden könnten. Vielen Dank bereits im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robin Krumbiegel Anfragenr: 210285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210285/ Postanschrift Robin Krumbiegel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robin Krumbiegel

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!