Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Unsere Datenschutzbeauftrage ist für die nächsten Monate im Erziehungsurlaub. Danach ist Teilzeit beantragt - was wir genehmigen wollen. Wir wollen aufgrund der "Nichtverfügbarkeit" jedoch eine neue (verfügbaren) Datenschutzbeauftragte berufen - und die bestehenden DSB abberufen. Die aktuelle DSB will aber nicht zustimmen. Können wir das ohne Zustimmung gültig umsetzen? Es ist nicht angedacht, die Stelle der aktuellen DSB aufzulösen - eine Beschäftigung ist weiterhin vorgesehen.
Besten Dank und Beste Grüße
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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