Abbrecherqoute Ingenieursstudiengänge Bachelor

1. Eine Statistik aus der ersichtlich wird wie viele Erstsemester Mechatronik und Informationstechnik im ersten Versuch alle Orientierungsprüfungen bestehen (Lineare Elektrische Netze, Technische Mechanik und Höhere Mathematik)

2.Eine Statistik aus der ersichtlich wird wie hoch die qoute der Ingenieursstudenten ist die das Studienfach am KIT wechseln oder abbrechen. (Elektrotechnik und Informationstechnik, Mechatronik und Informationstechnik, Maschinenbau, Bioingenieurwesen und Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Januar 2016
  • Frist
    5. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Statist…
An Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Details
Von
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Betreff
Abbrecherqoute Ingenieursstudiengänge Bachelor [#12384]
Datum
6. Januar 2016 19:31
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Statistik aus der ersichtlich wird wie viele Erstsemester Mechatronik und Informationstechnik im ersten Versuch alle Orientierungsprüfungen bestehen (Lineare Elektrische Netze, Technische Mechanik und Höhere Mathematik) 2.Eine Statistik aus der ersichtlich wird wie hoch die qoute der Ingenieursstudenten ist die das Studienfach am KIT wechseln oder abbrechen. (Elektrotechnik und Informationstechnik, Mechatronik und Informationstechnik, Maschinenbau, Bioingenieurwesen und Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Sehr geehrtAntragsteller/in das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) entfaltet für das Karlsruher Institu…
Von
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Betreff
RE: Abbrecherqoute Ingenieursstudiengänge Bachelor [#12384]
Datum
8. Januar 2016 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) entfaltet für das Karlsruher Institut für Technologie als Körperschaft des Landes Baden-Württemberg keine Geltung. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz, das am 16.12.2015 vom Landtag verabschiedet wurde, nimmt die Hochschulen, soweit sie Aufgaben soweit Forschung, Kunst, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen wahrnehmen, von der Informationspflicht ebenfalls aus. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um eine solche, die die Lehre betrifft. Die von Ihnen weiteren genannten Anspruchsgrundlagen sind für die von Ihnen erbetene Auskunft ebenfalls nicht einschlägig. Wir können Ihnen die von Ihnen erbetenen Auskünfte daher leider nicht geben. Mit freundlichen Grüßen