Abbruchgenehmigung Aktenzeichen 259/20 vom 06.07.2020

1.) den Antrag zum Abbruch
2.) Genehmigung mit den erforderlichen Auflagen zur Schadstoffbeseitigung
3.) Nachweise der Kontrolle des Abbruchs durch die Stadt Geilenkirchen
4.) Hinweise auf den Verbleib asbesthaltiger Stoffe
5.) Hinweise auf den Verbleib der Schamottsteine des Backofens
6.) Hinweise auf den Verbleib des unterirdischen Heizöltanks.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
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Kurt Grass
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Geilenkirchen Details
Von
Kurt Grass
Betreff
Abbruchgenehmigung Aktenzeichen 259/20 vom 06.07.2020 [#259650]
Datum
25. September 2022 20:10
An
Kommunalverwaltung Geilenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) den Antrag zum Abbruch 2.) Genehmigung mit den erforderlichen Auflagen zur Schadstoffbeseitigung 3.) Nachweise der Kontrolle des Abbruchs durch die Stadt Geilenkirchen 4.) Hinweise auf den Verbleib asbesthaltiger Stoffe 5.) Hinweise auf den Verbleib der Schamottsteine des Backofens 6.) Hinweise auf den Verbleib des unterirdischen Heizöltanks.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kurt Grass Anfragenr: 259650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259650/ Postanschrift Kurt Grass << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kurt Grass

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Kurt Grass
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abbruchgenehmigung Aktenzeichen 259/20 vom 06.…
An Kommunalverwaltung Geilenkirchen Details
Von
Kurt Grass
Betreff
AW: Abbruchgenehmigung Aktenzeichen 259/20 vom 06.07.2020 [#259650]
Datum
28. Oktober 2022 12:49
An
Kommunalverwaltung Geilenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abbruchgenehmigung Aktenzeichen 259/20 vom 06.07.2020“ vom 25.09.2022 (#259650) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kurt Grass