Abbruchgenehmigung Stützmauer Bebauungsplans 7-66 VE

Ich beantrage Einsicht in die Abbruchgenehmigung für die Stützmauer des Bahngeländes auf dem Grundstück Bautzener Straße/Yorckstraße im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66 VE.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2016
  • Frist
    31. Mai 2016
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abbruchgenehmigung Stützmauer Bebauungsplans 7-66 VE [#16561]
Datum
29. April 2016 13:12
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beantrage Einsicht in die Abbruchgenehmigung für die Stützmauer des Bahngeländes auf dem Grundstück Bautzener Straße/Yorckstraße im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66 VE.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Akteneinsicht nach dem IFG- Abbruchgenehmigung Stützmauer B-Plan VII-66 VE, Bautzener Straße / Yorckstraße Sehr ge…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Akteneinsicht nach dem IFG- Abbruchgenehmigung Stützmauer B-Plan VII-66 VE, Bautzener Straße / Yorckstraße
Datum
2. Mai 2016 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Hiermit bestätige ich Ihren Antrag vom 29.04.2016 auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum o.g. Vorgang. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Gebührenbescheid
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
9. Mai 2016
Status
Warte auf Antwort