Abfall der Infizierten um >1100 vom 02.07. zum 03.07.

Eine Begründung für den Abfall der Corona-Infizierten vom 02.07.20 mit 1600 aktiven Infektionen auf 462 am 03.07.20.
https://kreis-guetersloh.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html?viewmode=blank#/264525b4fc6348e6b585869ca277cac0
1. Handelt es sich dabei um die Personen, die 2 Wochen vorher bei Tönnies positiv getestet wurden?
2. Falls ja, wurden diese nach 14 Tagen automatisch als geheilt eingestuft oder wurden diese vom 02.07. auf den 03.07. noch einmal getestet und hatten dann ein negatives Testergebnis?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abfall der Infizierten um >1100 vom 02.07. zum 03.07. [#192143]
Datum
6. Juli 2020 20:27
An
Kreisverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Begründung für den Abfall der Corona-Infizierten vom 02.07.20 mit 1600 aktiven Infektionen auf 462 am 03.07.20. https://kreis-guetersloh.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html?viewmode=blank#/264525b4fc6348e6b585869ca277cac0 1. Handelt es sich dabei um die Personen, die 2 Wochen vorher bei Tönnies positiv getestet wurden? 2. Falls ja, wurden diese nach 14 Tagen automatisch als geheilt eingestuft oder wurden diese vom 02.07. auf den 03.07. noch einmal getestet und hatten dann ein negatives Testergebnis?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192143/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Gütersloh
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kreisverwaltung Gütersloh
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Juli 2020 20:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kreisverwaltung Gütersloh
Sehr geehrteAntragsteller/in im Kreis Gütersloh wurden in einem kurzen Zeitraum sehr viele Bürgerinnen und Bürger…
Von
Kreisverwaltung Gütersloh
Betreff
AW: Abfall der Infizierten um >1100 vom 02.07. zum 03.07. [#192143]
Datum
7. Juli 2020 17:44
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in im Kreis Gütersloh wurden in einem kurzen Zeitraum sehr viele Bürgerinnen und Bürger auf das Coronavirus getestet. Diese Tests wurden größtenteils bei Personen und deren Kontaktpersonen durchgeführt, die auf dem Betriebsgelände der Firma Tönnies beschäftigt waren. Dieses führte zu einem starken Anstieg der positiv getesteten Personen innerhalb sehr kurzer Zeit, die alle gleichzeitig in Quarantäne geschickt wurden. Siehe auch Amtsblatt Nr. 664 vom 20.06.2020 file:///C:/Users/KGTPRA~1/AppData/Local/Temp/amtsblatt-nr-664-vom-20-06-2020.pdf Sind diese positiv getesteten Personen nach zwei Wochen Quarantäne mindestens 48-Stunden lang symptomfrei, gelten sie als genesen. Sie bekommen eine entsprechende Bescheinigung, die durch die örtlichen Ordnungsämter zugestellt wird. Dieses Vorgehen, welches mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt ist, erklärt somit den schnellen Abfall der aktiven Corona-Fälle. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie unter https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/ Mit freundlichen Grüßen