Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19

durch die Verpflichtungen zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie die Verpflichtungen und Aufrufe zum freiwilligen Testen auf Covid-19 sind zahlreiche Materialien in Umlauf gebracht worden.
Wie hoch ist die Menge des dadurch entstandenen Abfalls?
Wieso ist es nicht notwendig, genutzte Mund-Nasen-Bedeckungen sowie die zum Testen verwendeten Materialien als Sondermüll zu entsorgen? Können Bestandteile auch über den sogenannten "gelben Sack" entsorgt werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
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Sigrid Schatzberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: durch die Verpfli…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sigrid Schatzberg
Betreff
Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19 [#223091]
Datum
11. Juni 2021 06:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
durch die Verpflichtungen zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie die Verpflichtungen und Aufrufe zum freiwilligen Testen auf Covid-19 sind zahlreiche Materialien in Umlauf gebracht worden. Wie hoch ist die Menge des dadurch entstandenen Abfalls? Wieso ist es nicht notwendig, genutzte Mund-Nasen-Bedeckungen sowie die zum Testen verwendeten Materialien als Sondermüll zu entsorgen? Können Bestandteile auch über den sogenannten "gelben Sack" entsorgt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sigrid Schatzberg Anfragenr: 223091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223091/
Mit freundlichen Grüßen Sigrid Schatzberg
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schatzberg, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen gena…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19 [#223091]
Datum
16. Juni 2021 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schatzberg, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schatzberg, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Juni 2021. Die Abfallentsorgung wird von den…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19 [#223091]
Datum
17. Juni 2021 15:17
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Schatzberg, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Juni 2021. Die Abfallentsorgung wird von den Kommunen geregelt, deren kommunale und gewerbliche Entsorger unterschiedliche Anforderungen an die Abfallsammlung stellen. Fragen zur Entsorgung von Masken sowie von Schnell- und Selbsttests sind aus diesem Grund an den kommunalen Abfallentsorger zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Schatzberg
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die allerdings unbefriedigend ausfällt. Die Verordnun…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sigrid Schatzberg
Betreff
AW: Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19 [#223091]
Datum
21. Juni 2021 08:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die allerdings unbefriedigend ausfällt. Die Verordnungen für das Tragen von Masken sowie zum Testen beruhen auf Verordnungen des Bundes. Daher bitte ich Sie, meine Fragen zumindest mit Schätzwerten zu beantworten. Weiterhin ist die Frage, ob es in Teilen um Sondermüll handelt, sicher keine kommunale Frage, sondern kann vom zuständigen Bundesministerium beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Sigrid Schatzberg Anfragenr: 223091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223091/
Sigrid Schatzberg
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die allerdings unbefriedigend ausfällt. Die Verordnun…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sigrid Schatzberg
Betreff
AW: Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19 [#223091]
Datum
21. Juni 2021 08:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die allerdings unbefriedigend ausfällt. Die Verordnungen für das Tragen von Masken sowie zum Testen beruhen auf Verordnungen des Bundes. Daher bitte ich Sie, meine Fragen zumindest mit Schätzwerten zu beantworten. Weiterhin ist die Frage, ob es in Teilen um Sondermüll handelt, sicher keine kommunale Frage, sondern kann vom zuständigen Bundesministerium beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Sigrid Schatzberg Anfragenr: 223091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223091/
Sigrid Schatzberg
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Co…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sigrid Schatzberg
Betreff
AW: Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19 [#223091]
Datum
13. Juli 2021 11:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19“ vom 11.06.2021 (#223091) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sigrid Schatzberg Anfragenr: 223091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223091/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schatzberg, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 11. Ju…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19 [#223091]
Datum
14. Juli 2021 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schatzberg, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 11. Juni 2021 bereits mit Email vom 17. Juni 2021 beantwortet worden ist. Die Antwort füge ich Ihnen als Anlage nochmals bei. Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Schatzberg
Sehr << Anrede >> die Anfrage ist nicht beantwortet. Ich bitte um konkrete Beantwortung meiner Fragen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sigrid Schatzberg
Betreff
AW: WG: Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19 [#223091]
Datum
15. Juli 2021 07:46
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Anfrage ist nicht beantwortet. Ich bitte um konkrete Beantwortung meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen Sigrid Schatzberg Anfragenr: 223091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223091/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schatzberg, die von Ihnen gewünschten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit ni…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19 [#223091]
Datum
15. Juli 2021 13:58
Status
Sehr geehrte Frau Schatzberg, die von Ihnen gewünschten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Wie Ihnen bereits mit Email vom 17. Juni 2021 mitgeteilt worden ist, kann eine konkrete Beantwortung Ihrer Fragen nur durch die für die kommunale Abfallentsorgung zuständige Stelle erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Schatzberg
Sehr << Anrede >> das ist denn doch ziemlich billig, auf die lokalen Gremien zu verweisen. Der Bund h…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sigrid Schatzberg
Betreff
AW: WG: WG: Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19 [#223091]
Datum
16. Juli 2021 07:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das ist denn doch ziemlich billig, auf die lokalen Gremien zu verweisen. Der Bund hat im großen Stil Masken und Tests eingekauft. Anhand der Zahlen lässt sich wohl ermitteln, wie die zu erwartende Abfallmenge ist. Auch zur Frage, ob es sich um Sondermüll handelt, möchte ich nicht auf eine allgemeine Verordnung verwiesen werden, sondern bitte um eine konkrete Aussage. Mit freundlichen Grüßen Sigrid Schatzberg Anfragenr: 223091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223091/

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Sigrid Schatzberg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen C…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sigrid Schatzberg
Betreff
AW: WG: WG: Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19 [#223091]
Datum
13. Januar 2022 12:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfall durch Bestimmungen zur Vorsorge gegen Covid19“ vom 11.06.2021 (#223091) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 185 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sigrid Schatzberg Anfragenr: 223091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223091/