Abfallentsorgungssatzung: Standplatzentfernung
1. Wie viele (Wertstoff-)Abfallbehälterstellplätze in Karlsruhe überschreiten derzeit die in § 11 Abs. 2 Satz 2 der Abfallentsorgungssatzung genannte Maximalentfernung von 15 Meter zum nächstmöglichen Halteplatz des Sammelfahrzeuges?
2. Mit der Firma Knettenbrech + Gurdulic (K+G) wurde für die Wertstoffentsorgung eine höhere Maximalentfernung vertraglich vereinbart. Wie hoch ist diese Maximalentfernung? Wie viele Stellplätze überschreiten auch diese Entfernung?
3. War der Stadt Karlsruhe bereits vor der Beauftragung von K+G bekannt, dass die Maximalentfernung von 15 Metern in einer Vielzahl von Fällen überschritten wird?
4. Jegliche interne Korrespondenz (insbesondere mit dem "Team sauberes Karlsruhe"), aus der hervorgeht, dass die Stadt Karlsruhe auf eine vielfache tatsächliche Überschreitung der 15-Meter-Grenze hingewiesen worden ist.
Antwort verspätet
-
Datum24. März 2024
-
27. April 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!