Abfallentsorgungssatzung: Standplatzentfernung

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

1. Wie viele (Wertstoff-)Abfallbehälterstellplätze in Karlsruhe überschreiten derzeit die in § 11 Abs. 2 Satz 2 der Abfallentsorgungssatzung genannte Maximalentfernung von 15 Meter zum nächstmöglichen Halteplatz des Sammelfahrzeuges?
2. Mit der Firma Knettenbrech + Gurdulic (K+G) wurde für die Wertstoffentsorgung eine höhere Maximalentfernung vertraglich vereinbart. Wie hoch ist diese Maximalentfernung? Wie viele Stellplätze überschreiten auch diese Entfernung?
3. War der Stadt Karlsruhe bereits vor der Beauftragung von K+G bekannt, dass die Maximalentfernung von 15 Metern in einer Vielzahl von Fällen überschritten wird?
4. Jegliche interne Korrespondenz (insbesondere mit dem "Team sauberes Karlsruhe"), aus der hervorgeht, dass die Stadt Karlsruhe auf eine vielfache tatsächliche Überschreitung der 15-Meter-Grenze hingewiesen worden ist.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele (Wertstoff-)Abfallbeh…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
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Betreff
Abfallentsorgungssatzung: Standplatzentfernung [#304012]
Datum
24. März 2024 15:59
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele (Wertstoff-)Abfallbehälterstellplätze in Karlsruhe überschreiten derzeit die in § 11 Abs. 2 Satz 2 der Abfallentsorgungssatzung genannte Maximalentfernung von 15 Meter zum nächstmöglichen Halteplatz des Sammelfahrzeuges? 2. Mit der Firma Knettenbrech + Gurdulic (K+G) wurde für die Wertstoffentsorgung eine höhere Maximalentfernung vertraglich vereinbart. Wie hoch ist diese Maximalentfernung? Wie viele Stellplätze überschreiten auch diese Entfernung? 3. War der Stadt Karlsruhe bereits vor der Beauftragung von K+G bekannt, dass die Maximalentfernung von 15 Metern in einer Vielzahl von Fällen überschritten wird? 4. Jegliche interne Korrespondenz (insbesondere mit dem "Team sauberes Karlsruhe"), aus der hervorgeht, dass die Stadt Karlsruhe auf eine vielfache tatsächliche Überschreitung der 15-Meter-Grenze hingewiesen worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304012/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfallentsorgungssatzung: Standplatzentfernung“ vom 24.03.2024 (#3…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfallentsorgungssatzung: Standplatzentfernung [#304012]
Datum
27. April 2024 10:53
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfallentsorgungssatzung: Standplatzentfernung“ vom 24.03.2024 (#304012) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> wir werden Ihre Anfrage in Kürze beantworten und bitten Sie noch um etwa…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: Abfallentsorgungssatzung: Standplatzentfernung [#304012]
Datum
29. April 2024 12:02
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> wir werden Ihre Anfrage in Kürze beantworten und bitten Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Karlsruhe
Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Montag, 29. April 2024 11:30 An: STADT.Amtsbriefkasten <<N…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: Abfallentsorgungssatzung: Standplatzentfernung [#304012]
Datum
29. April 2024 12:56
Status
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7,3 KB


Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Montag, 29. April 2024 11:30 An: STADT.Amtsbriefkasten <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Abfallentsorgungssatzung: Standplatzentfernung [#304012] Sehr << Antragsteller:in >> wir werden Ihre Anfrage in Kürze beantworten und bitten Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen