Abfallwirtschaft im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Bezugnehmend auf die öffentliche Kreisausschusssitzung am 21.09.2020 und die Beschlussvorlage Nr. 2020/182 "Empfehlung an den Kreistag zur Zustimmung zur Dritten Änderung der Satzung des A.R.T. vom 17.09.2019 über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Gebührensatzung) für den Teilhaushalt des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit Wirkung zum 01.01.2021 bitte ich um Zusendung folgender Unterlagen:

1. Gebührenkalkulation für den Teilhaushalt Landkreis Bernkastel-Wittlich,
2. Berechnung des Rückstellungsbedarfes für die ehemalige Hausmülldeponie Sehlem,
und
3. die Pressemitteilung über die Ursachen der Abfallgebührenerhöhung im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit Bezug auf die Rückstellungssituation der Deponie Sehlem, die u.a. redaktionell durch den Volksfreund im Rahmen einer Berichterstattung online am 21.09.2020 und im Printmedium am 22.09.2020 verarbeitet wurde.

Anmerkungen zu 1 und 2: Geschäftsgeheimnisse sind selbstverständlich unkenntlich zu machen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Stephan Müllers
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend a…
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Details
Von
Stephan Müllers
Betreff
Abfallwirtschaft im Landkreis Bernkastel-Wittlich [#197903]
Datum
27. September 2020 18:43
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die öffentliche Kreisausschusssitzung am 21.09.2020 und die Beschlussvorlage Nr. 2020/182 "Empfehlung an den Kreistag zur Zustimmung zur Dritten Änderung der Satzung des A.R.T. vom 17.09.2019 über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Gebührensatzung) für den Teilhaushalt des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit Wirkung zum 01.01.2021 bitte ich um Zusendung folgender Unterlagen: 1. Gebührenkalkulation für den Teilhaushalt Landkreis Bernkastel-Wittlich, 2. Berechnung des Rückstellungsbedarfes für die ehemalige Hausmülldeponie Sehlem, und 3. die Pressemitteilung über die Ursachen der Abfallgebührenerhöhung im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit Bezug auf die Rückstellungssituation der Deponie Sehlem, die u.a. redaktionell durch den Volksfreund im Rahmen einer Berichterstattung online am 21.09.2020 und im Printmedium am 22.09.2020 verarbeitet wurde. Anmerkungen zu 1 und 2: Geschäftsgeheimnisse sind selbstverständlich unkenntlich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Müllers Anfragenr: 197903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197903/ Postanschrift Stephan Müllers << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Müllers
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Sehr geehrter Herr Müllers, die von Ihnen zu 1. und 2. angefragten amtlichen Unterlagen liegen der hiesigen Kreis…
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Betreff
WG: [KV-BKS-WIL#2020092708000104] Abfallwirtschaft im Landkreis Bernkastel-Wittlich [#197903]
Datum
28. September 2020 16:50
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
1,1 KB
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1,4 KB


Sehr geehrter Herr Müllers, die von Ihnen zu 1. und 2. angefragten amtlichen Unterlagen liegen der hiesigen Kreisverwaltung nicht vor. Insofern werde ich Ihr Auskunftsersuchen an den zuständigen Zweckverband A.R.T. weiterleiten. Zu 3. Von der hiesigen Pressestelle wurden weder eine Pressemitteilung herausgegeben noch eine Presseanfrage beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Stephan Müllers
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> recht herzlichen Dank für die sehr zügig…
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Details
Von
Stephan Müllers
Betreff
AW: WG: [KV-BKS-WIL#2020092708000104] Abfallwirtschaft im Landkreis Bernkastel-Wittlich [#197903]
Datum
29. September 2020 08:25
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
20-09-22-artikel-volksfreund-gebuhren.jpg
5,7 MB
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> recht herzlichen Dank für die sehr zügige Rückmeldung. Bzgl. Punkt 3 und der Frage nach einer möglichen Pressemitteilung habe ich auch zwischenzeitlich vom zuständigen Redakteur eine vergleichbare Auskunft erhalten. Dazu nur noch abschließend eine ergänzende Frage: Kann die Verwaltung den Inhalt des beiliegenden Pressetextes hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung und Wiedergabe der Zitate unter Bezugnahme auf die abgehaltene Kreisausschusssitzung und des betreffenden Tagesordnungspunktes am 21.09.2020 in der vorliegenden Form wie öffentlich im Volksfreund dargestellt bestätigen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Stephan Müllers Anhänge: - 20-09-22-artikel-volksfreund-gebuhren.jpg Anfragenr: 197903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197903/
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Sehr geehrter Herr Müllers, Ihre u. a. Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber zugeleitet. Das Landestransparenzg…
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Betreff
WG: WG: [KV-BKS-WIL#2020092708000104] Abfallwirtschaft im Landkreis Bernkastel-Wittlich [#197903]
Datum
7. Oktober 2020 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müllers, Ihre u. a. Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber zugeleitet. Das Landestransparenzgesetz regelt den Zugang zu amtlichen Informationen. Der Kreisverwaltung liegen allerdings keine amtlichen Informationen vor, die eine Verifizierung der im Presseartikel angeführten (direkten/indirekten) Zitate zulassen würden. Auch aus der Niederschrift über die betreffende Sitzung werden sich keine entsprechenden Informationen ableiten lassen, da es sich bei der Niederschrift mit ihrem Mindestinhalt im Wesentlichen um ein Ergebnisprotokoll handeln wird. Ich bitte insoweit um Verständnis, dass die von Ihnen erbetene Bewertung des Presseartikels nicht in der gewünschten Form stattfinden kann. Mit freundlichen Grüßen
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Antrag 197903 Sehr geehrter Herr Müllers, bezugnehmend auf die o.g. Anfrage an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wit…
Von
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Betreff
Antrag 197903
Datum
16. Oktober 2020 13:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müllers, bezugnehmend auf die o.g. Anfrage an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich teilte Ihnen diese mit, dass das Auskunftsersuchen an den Zweckverband Abfallwirtschaft weitergeleitet wurde. Zu dem gewünschten Auskunftsersuchen teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1. Gebührenkalkulation für den Teilhaushalt Landkreis Bernkastel-Wittlich Die Gebührenkalkulation wurde Ihnen bereits aufgrund Ihrer Anfrage Nr. 197055 zugesandt. Wie bereits mitgeteilt, ist eine Betrachtung der Kalkulation für den Landkreis Bernkastel-Wittlich, losgelöst von der Gesamtkalkulation nicht möglich. 2. Berechnung des Rückstellungsbedarfs für die ehemalige Hausmülldeponie Sehlem Die Rückstellungsberechnung wurde durch ein externes Ingenieurbüro durchgeführt. Da Belange des Büros berührt sind, wurde dieses gemäß § 13 LTranspG mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben. 3. die Pressemitteilung über die Ursachen der Abfallgebührenerhöhung....... Wurde durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beantwortet Mit freundlichen Grüßen
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Ihr Anfrage: 197903 Sehr geehrter Herr Müllers, bezugnehmend auf die Anfrage an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wi…
Von
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Betreff
Ihr Anfrage: 197903
Datum
6. November 2020 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müllers, bezugnehmend auf die Anfrage an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich betreffend der Berechnung des Rückstellungsbedarfs für die ehemalige Hausmülldeponie Sehlem, teilen wir Ihnen mit, dass die Berechnung nicht zur Verfügung gestellt wird. Der Antrag wird gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Landestransparenzgesetz abgelehnt, da es sich bei der Berechnung um geistiges Eigentum des A.R.T. handelt." Mit freundlichen Grüßen
Stephan Müllers
AW: Ihr Anfrage: 197903 [#197903] Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> vielen…
An Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier Details
Von
Stephan Müllers
Betreff
AW: Ihr Anfrage: 197903 [#197903]
Datum
11. November 2020 22:13
An
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihre Antwort bzgl. der aus Ihrer Sicht unberechtigten Anfrage zur Vorlage der Rückstellungskalkulation mit dem Argument, es handele sich um "geistiges Eigentum" ist insofern leider nicht nachvollziehbar, da es sich um eine beauftragte und erbrachte Leistung handelt, die über den Gebührenhaushalt, d.h. unmittelbar durch die Gebührenzahler finanziert wurde. Somit liegt die Verwendungsbefugnis beim Auftraggeber, d.h. beim Zweckverband, der im Auftrag der Gebührenzahler handelt. Die Deponierückstellungen stellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich seit Übernahme der Zuständigkeit durch den ART nach deren eigenen Angaben ein Hauptkostenfaktor bei der Entwicklung des Gebührenhaushaltes dar. Insofern besteht ein berechtigtes Interesse als Gebührenzahler Auskunft über das Ergebnis dieser Berechnung, mögliche Kosten und über deren historischen Entwicklung unterrichtet zu werden. Die Detailaufschlüsslung ist in diesem Zusammenhang nicht Ziel der Anfrage, sondern lässt sich, um Ihnen an dieser Stelle entgegenzukommen, auf folgende Minimalinformationen reduzieren, um deren Vorlage ich hiermit bitte: 1. Wie hoch sind die Brutto-Gesamtkosten für die Stilllegungs- und Nachsorgeaufwendung zum Zeitpunkt der Berechnung als IST-Kosten jeweils für die Betrachtungsjahre 2014 und 2020? 2. Wie hoch sind die Brutto-Gesamtkosten für die Stilllegungs- und Nachsorgeaufwendung nach Aufzinsung, d.h. inkl. Preissteigerung, zum Zeitpunkt der Fälligkeit auf Basis der Betrachtungsjahre 2014 und 2020? 3. Wie hoch sind die Barwerte auf Basis der Betrachtungsjahre 2014 und 2020 nach Abzinsung, d.h. für die Berechnungsverfahren AWB-alt (vor 2015) und ART-neu (2020)? Es sollte ein Leichtes sein, die zugehörigen sechs Zahlen aus denen Ihnen vorliegenden Unterlagen zu entnehmen ohne das "geistige Eigentum" verletzen zu müssen. Info/Hilfestellung: Für das Betrachtungsjahr 2014 könnte evtl. die Beschlussvorlage Nr. 2013/306 zur Kreisausschusssitzung vom 18.11.2013 hilfreich sein. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Stephan Müllers Anfragenr: 197903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197903/
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
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Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Antwort: AW: Ihr Anfrage: 197903 [#197903] Sehr geehrter Herr Müllers, für das Jahr 2014 erfolgte die Berechnung …
Von
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Betreff
Antwort: AW: Ihr Anfrage: 197903 [#197903]
Datum
23. November 2020 17:19
Status
Sehr geehrter Herr Müllers, für das Jahr 2014 erfolgte die Berechnung der Deponierückstellungen noch durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Das Auskunftsersuchen betreffend des Jahres 2014 müssten wir daher an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weiterleiten. Hinsichtlich Ihres Auskunftsersuchens für das Jahr 2020 erlauben wir uns den Hinweis, dass die Rückstellungsberechnung zum 31.12.2020 erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung für das Wirtschaftsjahr 2020 erfolgt. Ihre Anfrage kann daher derzeit in der gewünschten Form nicht beantwortet werden. Sollten Sie auf eine Auskunft singulär für das Jahr 2014 bestehen, teilen Sie dies bitte mit oder stellen die entsprechende Anfrage unmittelbar an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Mit freundlichen Grüßen
Stephan Müllers
AW: Antwort: AW: Ihr Anfrage: 197903 [#197903] Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >…
An Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier Details
Von
Stephan Müllers
Betreff
AW: Antwort: AW: Ihr Anfrage: 197903 [#197903]
Datum
5. Dezember 2020 12:28
An
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> da Sie um keine Ausrede verlegen sind und das Liefern von elementaren Zahlen in Ihrem Hause scheinbar einer Raketenwissenschaft gleich kommt, konkretisiere ich meine Anfrage und bin Ihnen bei der Findung der Zahlen sehr gerne behilflich. Ich bitte um Vorlage folgender Zahlen: 1. Aus der Berechnung der Beratungsgesellschaft mbH Asmus+Prabucki Ingenieure vom Juni 2020 1.1. Die Bruttogesamtkosten für die Stilllegung und Nachsorge der Zentralmülldeponie Sehlem mit Kenntnisstand Mai 2020 ohne Berücksichtigung der Preissteigerung. 1.2. Die Bruttogesamtkosten für die Stilllegung und Nachsorge der Zentralmülldeponie Sehlem mit Kenntnisstand Mai 2020 nach Aufzinsung, d.h. mit Berücksichtigung der Preissteigerung resultierend aus Punkt 1.1. 1.3 Resultierend aus 1.1 und 1.2 den Brutto-Barwert mit Kenntnisstand Juni 2020 und einem Rückstellungsbedarf zum Stichtag 31. Dezember 2019. 2. Aus der Sitzungsvorlage zur Kreisausschusssitzung am 18.11.2013 des Kreises Bernkastel-Wittlich, Anlage zu Top 10: 2.1 Die Bruttogesamtkosten für die Stilllegung und Nachsorge der Zentralmülldeponie Sehlem mit Stand Oktober 2013 auf Preisbasis 2010 ohne Berücksichtigung der Preissteigerung bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit (Nominalwert - Preisbasis 2010). 2.2 Die Bruttogesamtkosten für die Stilllegung und Nachsorge der Zentralmülldeponie Sehlem mit Kenntnisstand Oktober 2013 nach Aufzinsung, d.h. mit Berücksichtigung der Preissteigerung resultierend aus Punkt 2.1 (Erfüllungsbetrag als Nominalwert zum Zeitpunkt der Fälligkeit). 2.3 Resultierend aus 2.1 und 2.2 den Brutto-Barwert mit Kenntnisstand Oktober 2013 und einem Rückstellungsbedarf zum Stichtag 31. Dezember 2013. Sollten Ihnen die Angaben aus Punkt 2 nicht vorliegen, bitte ich Sie diese zur Beantwortung an die zuständige Kreisverwaltung weiterzuleiten. Recht herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Stephan Müllers Anfragenr: 197903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197903/
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
WG: Anfrage betreffend Rückstellungsberechnung Sehlem Sehr geehrter Herr Müllers, Ihre u.a. Anfrage wurde mir im …
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Betreff
WG: Anfrage betreffend Rückstellungsberechnung Sehlem
Datum
7. Dezember 2020 16:24
Status
Sehr geehrter Herr Müllers, Ihre u.a. Anfrage wurde mir im Hinblick auf die unter Punkt 2 erbetene Auskunftserteilung seitens des A.R.T. zugeleitet. Ich danke für den Hinweis auf die betreffende Sitzungsvorlage nebst Anlagen. Dort sind folgende Angaben enthalten: • Nominalwert (Preisbasis 2010): brutto 37,1 Mio. € • Nominalwert zum Zeitpunkt der Fälligkeit: brutto 57,2 Mio. € (Erfüllungsbetrag) • Barwert zum 31.12.2013: ca. 25 Mio. € Mit freundlichen Grüßen

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Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Antwort: AW: Antwort: AW: Ihr Anfrage: 197903 [#197903] Sehr geehrter Herr Müllers, aufgrund Ihrer Anfrage vom 05…
Von
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Ihr Anfrage: 197903 [#197903]
Datum
8. Dezember 2020 16:45
Status
Sehr geehrter Herr Müllers, aufgrund Ihrer Anfrage vom 05.12.2020 teilen wir Ihnen folgende Werte mit: zu 1.1. = 37.080.517 € zu 1.2. = 55.803.459 € zu 1.3. = 41.881.586 € Mit freundlichen Grüßen