Abfallwirtschaft: Wie nachhaltig ist die Stadt Wismar in Sachen Plastikrecycling?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne wissen wieviel Plastikmuell in den letzten Jahren produziert wurde, wieviel davon recycelt wurde, verbrannt ,verbuddelt und verkauft.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters Details
Von
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Betreff
Abfallwirtschaft: Wie nachhaltig ist die Stadt Wismar in Sachen Plastikrecycling? [#164805]
Datum
24. August 2019 21:07
An
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne wissen wieviel Plastikmuell in den letzten Jahren produziert wurde, wieviel davon recycelt wurde, verbrannt ,verbuddelt und verkauft.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Ihr Auskunftsantrag wegen Plastikmüll Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anspruch auf Auskunft über den Umgang mit…
Von
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Betreff
Ihr Auskunftsantrag wegen Plastikmüll
Datum
9. September 2019 13:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anspruch auf Auskunft über den Umgang mit Plastikmüll folgt aus § 10 Abs. 2 S. 2 AbfWG M-V: „Jeder Bürger Jeder Einwohner im Gebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers hat das Recht, in die Abfallbilanz Einsicht zu nehmen.“ Der Landkreis Nordwestmecklenburg wird mir kurzfristig Zugang zu den Abfallbilanzen gewährleisten. Wenn dies möglich ist, werde ich sie Ihnen per E-Mail senden. Sollte dies wegen der Dateigrößen nicht gehen, können sie hier Einsicht nehmen. Bitte teilen Sie mir mit, für welche Jahre Sie die Einsicht in die Abfallbilanzen begehren. Mit freundlichen Grüßen
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Ihre Anfrage wegen Plastikmülls Sehr geerhter Antragsteller/in, ohrem begehr nach stellen Sie einen Antrag nach …
Von
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Betreff
Ihre Anfrage wegen Plastikmülls
Datum
11. September 2019 09:23
Status
Sehr geerhter Antragsteller/in, ohrem begehr nach stellen Sie einen Antrag nach § 10 Abs.2 S. 2 Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V. Ihr Recht Einsicht in die Abfallbilanz zu nehmen, kann aus meiner Sicht am effektivsten gewährleistet werde, indem ich Ihnen nachsteheden Link nenne: https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/abfall/info_abfall/dza_2002.htm . Hier finden Sie die von Ihnen begehrten Daten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage wegen Plastikmülls [#164805] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ab…
An Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wegen Plastikmülls [#164805]
Datum
14. Oktober 2019 11:07
An
Hansestadt Wismar: Büro des Bürgermeisters
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abfallwirtschaft: Wie nachhaltig ist die Stadt Wismar in Sachen Plastikrecycling?“ vom 24.08.2019 (#164805) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>