Abgastemperatur an Bussen des Baujahres 2013

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG).

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Bürgerschaftsdrucksache 21/4721 schreibt der Hamburger Senat:

"An Bussen aus dem Baujahr 2013 wurden die Abgastemperaturen im Rahmen des betrieblichen Einsatzes auf repräsentativen Innenstadtlinien ausgelesen. Die Datenauslesungen haben gezeigt, dass im Betrieb die vom Hersteller angegebenen Temperaturen im Abgasstrang für die Funktion des SCR-Systems erreicht werden."

Da der Stickoxidausstoß der HHA-Dieselbusse, aufgrund der möglichen gesundheitsschädlichen Folgen, einen direkten Bezug zum Bürger hat und es sich außerdem um Umweltinformationen handelt, stehen einer Übermittlung m. E. keinerlei Gesetzesgründe entgegen.

Bitte lassen Sie mir daher bitte unverzüglich die relevanten Unterlagen dieser Messungen (dabei bitte auch diejenigen der Untersuchung sandige aus denen der Streckenverlauf ersichtlich ist) zukommen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sowie nach §3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
  • Kosten dieser Information:
    120,00 Euro
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz über…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abgastemperatur an Bussen des Baujahres 2013 [#17125]
Datum
17. Juni 2016 15:34
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG). Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Bürgerschaftsdrucksache 21/4721 schreibt der Hamburger Senat: "An Bussen aus dem Baujahr 2013 wurden die Abgastemperaturen im Rahmen des betrieblichen Einsatzes auf repräsentativen Innenstadtlinien ausgelesen. Die Datenauslesungen haben gezeigt, dass im Betrieb die vom Hersteller angegebenen Temperaturen im Abgasstrang für die Funktion des SCR-Systems erreicht werden." Da der Stickoxidausstoß der HHA-Dieselbusse, aufgrund der möglichen gesundheitsschädlichen Folgen, einen direkten Bezug zum Bürger hat und es sich außerdem um Umweltinformationen handelt, stehen einer Übermittlung m. E. keinerlei Gesetzesgründe entgegen. Bitte lassen Sie mir daher bitte unverzüglich die relevanten Unterlagen dieser Messungen (dabei bitte auch diejenigen der Untersuchung sandige aus denen der Streckenverlauf ersichtlich ist) zukommen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sowie nach §3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurü…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Abgastemperatur an Bussen des Baujahres 2013 [#17125]
Datum
20. Juni 2016 17:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (Hmb…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Abgastemperatur an Bussen des Baujahres 2013 [#17125]
Datum
12. Juli 2016 17:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) sieht für die Erteilung von Auskünften nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) die Erhebung von Gebühren vor. Für die Erteilung der von Ihnen begehrten Informationen wird hier ein Prüfungsaufwand entstehen, der nach gegenwärtiger Einschätzung mit 120,00 Euro zu vergebühren sein wird (Ziff. 1.1 der HmbTGGebO). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund aufrechterhalten möchten. Gegebenenfalls benötigten wir die Mitteilung über die Aufrechterhaltung des Antrags nebst der Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift für den späteren Gebührenbescheid aufgrund der Anonymisierung in dem von Ihnen genutzten Portal fragdenstaat.de schriftlich per Post. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erfreuliche Mitteilung. Können Sie mir bitte vorab noch mitte…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Abgastemperatur an Bussen des Baujahres 2013 [#17125]
Datum
1. August 2016 11:38
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erfreuliche Mitteilung. Können Sie mir bitte vorab noch mitteilen, wie sich die potenziellen Gebühren zusammensetzen resp. wie die Höhe zustande kommt. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in die voraussichtlichen Gebühren nach Ziff. 1.1 der HmbTGGebO in Höhe von 120,00 Euro …
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
Antwort: AW: AW: Abgastemperatur an Bussen des Baujahres 2013 [#17125]
Datum
8. August 2016 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die voraussichtlichen Gebühren nach Ziff. 1.1 der HmbTGGebO in Höhe von 120,00 Euro kommen dadurch zustande, dass hier einzelabhängig zunächst geprüft werden muss, inwieweit das so genannte soweit-Kriterium des § 3 Abs. 3 HmbTG erfüllt ist und dem Grunde nach überhaupt eine Auskunftspflicht besteht. Darüber hinaus sind hier auf verschiedenen Leitungsebenen Mitarbeiter der HOCHBAHN damit befasst, Unterlagen zu sammeln, zu prüfen und zusammenzustellen sowie diesen Prozess zu koordinieren. Dürfen wir davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund aufrechterhalten? Wie bereits mit E-Mail vom 12.07.2016 mitgeteilt, benötigten wir in diesem Fall auch die Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift für den späteren Gebührenbescheid aufgrund der Anonymisierung in dem von Ihnen genutzten Portal fragdenstaat.de schriftlich per Post. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information. Gerne bin ich bereit die Gebühren bis zu einer Ma…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: AW: Abgastemperatur an Bussen des Baujahres 2013 [#17125]
Datum
25. August 2016 14:46
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information. Gerne bin ich bereit die Gebühren bis zu einer Maximalsumme von 120, - Euro zu übernehmen. Meine postalischen Kontaktdaten finden Sie im Anhang dieser Email. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mit E-Mail vom 12.07.2016 und 08.08.2016 mitgeteilt, benötigten wir die …
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: AW: Abgastemperatur an Bussen des Baujahres 2013 [#17125]
Datum
25. August 2016 18:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mit E-Mail vom 12.07.2016 und 08.08.2016 mitgeteilt, benötigten wir die Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Anschrift für den späteren Gebührenbescheid aufgrund der Anonymisierung in dem von Ihnen genutzten Portal fragdenstaat.de schriftlich per Post an die in der Signatur dieser E-Mail genannte Anschrift. Mit freundlichen Grüßen