Abgastemperatur an Bussen des Baujahres 2013
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG).
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Bürgerschaftsdrucksache 21/4721 schreibt der Hamburger Senat:
"An Bussen aus dem Baujahr 2013 wurden die Abgastemperaturen im Rahmen des betrieblichen Einsatzes auf repräsentativen Innenstadtlinien ausgelesen. Die Datenauslesungen haben gezeigt, dass im Betrieb die vom Hersteller angegebenen Temperaturen im Abgasstrang für die Funktion des SCR-Systems erreicht werden."
Da der Stickoxidausstoß der HHA-Dieselbusse, aufgrund der möglichen gesundheitsschädlichen Folgen, einen direkten Bezug zum Bürger hat und es sich außerdem um Umweltinformationen handelt, stehen einer Übermittlung m. E. keinerlei Gesetzesgründe entgegen.
Bitte lassen Sie mir daher bitte unverzüglich die relevanten Unterlagen dieser Messungen (dabei bitte auch diejenigen der Untersuchung sandige aus denen der Streckenverlauf ersichtlich ist) zukommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sowie nach §3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum17. Juni 2016
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19. Juli 2016
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Kosten dieser Information:120,00 Euro
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