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Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen

Informationen zu abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahren und sonstigen Nichtbesetzungen von Stellen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen seit Anfang 2020; bitte geben Sie jeweils auch Dienststelle, Stellenbezeichnung, Referenzcode des Bewerberportals des Landes Hessen sowie Datum und Grund für Abbruch oder Nichtbesetzung an

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu abgebrochenen St…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
19. Dezember 2022 19:48
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahren und sonstigen Nichtbesetzungen von Stellen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen seit Anfang 2020; bitte geben Sie jeweils auch Dienststelle, Stellenbezeichnung, Referenzcode des Bewerberportals des Landes Hessen sowie Datum und Grund für Abbruch oder Nichtbesetzung an
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265926/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 19.12.2022 haben Sie über das Portal „Frag den Staat“ beim…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
30. Dezember 2022 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 19.12.2022 haben Sie über das Portal „Frag den Staat“ beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) gestellt, in dem Sie Informationen zu abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahren und sonstigen Nichtbesetzungen von Stellen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen seit Anfang 2020 erbitten. Unabhängig davon, ob derartige amtliche Informationen im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst vorliegen, ist von Ihrer Seite die Benennung eines Namens und einer Anschrift erforderlich, an die eine Auskunft erteilt werden soll. Ein Antrag nach § 80 HDSIG wird durch einen entsprechend den Regeln des Verwaltungsrechts gültigen Bescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung abgeschlossen. Ein Bescheid kann nur an eine natürliche oder juristische Person gerichtet sein, nicht an einen Unbekannten. Ein Verwaltungsverfahren, wie es durch einen Antrag auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen eingeleitet wird, kann nicht „aus dem Verborgenen heraus“ geführt werden (vgl. bspw. VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2017). Auch auf der Homepage von Frag den Staat selbst, findet sich unter Datenschutz und Privatsphäre ein Hinweis zu anonymen Anfragen. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Antrag nach dem HDSIG auf Informationszugang
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem HDSIG auf Informationszugang
Datum
17. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid zu Ihrer Anfrage nach Art. 80 Abs. 1 HDSIG konnte nicht zuge…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
25. Januar 2023 12:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
185,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid zu Ihrer Anfrage nach Art. 80 Abs. 1 HDSIG konnte nicht zugestellt werden - "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln". Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag <Information-entfernt> wie bereits mit separater E-mail an [geschwärzt] vom 12.1. erklärt, möchte…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
26. Januar 2023 20:07
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag <Information-entfernt> wie bereits mit separater E-mail an [geschwärzt] vom 12.1. erklärt, möchte ich Sie bitten, den Bescheid und weiteren Schriftwechsel zum Antrag an meine dort angegebene E-mail-Adresse zu schicken. Die individuell-persönliche Konkretisierung im Sinne der gesetzlichen Regelungen ist damit gewahrt und die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erfolgt auch auf diesem Weg unmissverständlich an die Person, die den Antrag gestellt hat und für die der Verwaltungsakt bestimmt ist. Sollten Sie weiter Angabe einer postalischen Anschrift wünschen, teilen Sie bitte konkrete Gründe mit, weshalb diese für die weitere Bearbeitung erforderlich sein soll. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 265926 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag <Information-entfernt> vielen Dank für die Mitteilung Ihres Bescheides vom 17.1. Dem Anfragestel…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
6. Februar 2023 20:32
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag <Information-entfernt> vielen Dank für die Mitteilung Ihres Bescheides vom 17.1. Dem Anfragesteller liegen allerdings Kopien von zwei Bescheiden Ihres Ministeriums zu abgebrochenen Stellenverfahren aus dem Jahr 2022 vor, vgl. Anhang. Daß bei Ihnen zu diesen und anderen vergleichbaren Vorgängen keine amtlichen Informationen im Sinne des § 80 Abs. 1 HDSIG vorliegen sollen ist nicht nachvollziehbar, zumal Bewerbungen bei Ihrer und nachgeordneten Behörde(n) ausweislich der Angaben auf dem Bewerberportal des Landes Hessen zentral über Ihr Competence Center Personal verwaltet werden. Ich bitte daher um erneute Prüfung und Zusendung relevanter Informationen, gerne auch an meine Ihnen bekannte private E-mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - bescheid-abbruch-hessminwk.pdf Anfragenr: 265926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265926/
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> anbei Antwortschreiben zu Ihrer Rückfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
27. Februar 2023 12:44
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei Antwortschreiben zu Ihrer Rückfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag <Information-entfernt> vielen Dank für die Erläuterungen in Ihrem Bescheid vom 27.2. Es ist doch …
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
10. März 2023 16:20
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag <Information-entfernt> vielen Dank für die Erläuterungen in Ihrem Bescheid vom 27.2. Es ist doch ein erheblicher Unterschied, ob Informationen gar nicht vorliegen oder deren Zusammenstellung als unverhältnismäßig aufwändig angesehen wird. Ihre Darstellung, daß eine Zusammenstellung der Informationen unverhältnismäßig hohen Aufwand gem. § 85 Abs. 2 HDSIG verursacht, scheint auf den ersten Blick durchaus plausibel. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit moderner Datenverarbeitungssysteme und im Kontext einer zunehmend digitalisierten Verwaltung wäre jedoch zu erwarten, daß sich eine solche Zusammenstellung aus elektronischen Daten mit vertretbarem Aufwand generieren lässt. Zur Klärung der Möglichkeit alternativer Informationszugänge oder Reduzierung des Antragsumfangs bitte ich daher auch im Sinne einer Beratung nach § 85 Abs. 2 HDSIG um Mitteilung, in welcher Form die von Ihnen genannten Vermerke zum Abschluß der einzelnen Stellenbesetzungsverfahren vorliegen. Weiter bitte ich um eine Übersicht der Ihrem Ministerium nachgeordneten Dienststellen mit den verantwortlichen Referaten, Abteilungen o.ä. des Ministeriums. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 265926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265926/
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang
Datum
30. März 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
906,3 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mit Schreiben vom 10.3. hatte ich im Sinne einer Beratung nach § 85 Abs. 2 HDSIG um Mitteilung dazu ge…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
12. April 2023 18:47
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Schreiben vom 10.3. hatte ich im Sinne einer Beratung nach § 85 Abs. 2 HDSIG um Mitteilung dazu gebeten, in welcher Form die in Ihrem Bescheid vom 27.2. genannten Vermerke zum Abschluß der einzelnen Stellenbesetzungsverfahren vorliegen. Da hierzu in Ihrem Schreiben vom 30.3. nichts mitgeteilt wird, bitte ich hiermit erneut um Klärung. Betreffend die Informationen zur Übersicht der Ihrem Ministerium nachgeordneten Dienststellen mit den verantwortlichen Abteilungen im gleichen Kontext findet sich auf der in Ihrem Schreiben vom 30.3. angeführten Webseite https://wissenschaft.hessen.de/organisation-und-aufgaben zwar ein Organisationsplan mit den Abteilungen Ihres Ministeriums und deren Zuständigkeitsbereichen, aber keine Übersicht der konkreten nachgeordneten Dienststellen. Da entsprechende Informationen Ihnen zweifellos vorliegen, wünsche ich entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265926/
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen
Datum
11. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
559,4 KB
geschwärzt
542,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Erläuterungen in Ihren E-mails vom 11.5. Mit Rücksicht auf die dort geschilderte V…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
17. Mai 2023 19:52
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Erläuterungen in Ihren E-mails vom 11.5. Mit Rücksicht auf die dort geschilderte Veraktungsform der relevanten Vorgänge zu den Stellenbesetzungsverfahren möchte ich die ursprüngliche Anfrage auf die dem Ministerium unmittelbar nachgeordneten Dienststellen im Geschäftsbereich der Abt. V 1 „Landesmuseen, Museen, Schlösser und Gärten“ beschränken und dem gemäss wie folgt unformulieren: „Bitte teilen Sie Folgendes mit: Informationen zu abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahren und sonstigen Nichtbesetzungen von Stellen bei den dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unmittelbar nachgeordneten Dienststellen im Geschäftsbereich der Abt. V 1 „Landesmuseen, Museen, Schlösser und Gärten“ seit Anfang 2020; bitte geben Sie jeweils auch Dienststelle, Stellenbezeichnung, Referenzcode des Bewerberportals des Landes sowie Datum und Grund für Abbruch oder Nichtbesetzung an“ Mit dieser sehr weitgehenden Einschränkung sollte die Anfrage mit vertretbarem Aufwand zu erledigen sein, ich bitte um erneute Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265926/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Aktenzeichen: 039/02.001 Guten Tag, mit unten aufgeführter E-mail vom 17.5. hatte ich den Antragsumfang erhe…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
22. Juni 2023 17:14
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Aktenzeichen: 039/02.001 Guten Tag, mit unten aufgeführter E-mail vom 17.5. hatte ich den Antragsumfang erheblich eingeschränkt. Da ich von Ihnen seither nichts gehört habe, bitte ich um kurze Mitteilung, ob dem Antrag in dieser Form statt gegeben wird bzw. um Vorlage der angefragten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ---- Betreff AW: Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926] Datum 17. Mai 2023 19:52 An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Status E-Mail wurde erfolgreich versendet. Zustellungsprotokoll anzeigen Guten Tag, vielen Dank für die Erläuterungen in Ihren E-mails vom 11.5. Mit Rücksicht auf die dort geschilderte Veraktungsform der relevanten Vorgänge zu den Stellenbesetzungsverfahren möchte ich die ursprüngliche Anfrage auf die dem Ministerium unmittelbar nachgeordneten Dienststellen im Geschäftsbereich der Abt. V 1 „Landesmuseen, Museen, Schlösser und Gärten“ beschränken und dem gemäss wie folgt unformulieren: „Bitte teilen Sie Folgendes mit: Informationen zu abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahren und sonstigen Nichtbesetzungen von Stellen bei den dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unmittelbar nachgeordneten Dienststellen im Geschäftsbereich der Abt. V 1 „Landesmuseen, Museen, Schlösser und Gärten“ seit Anfang 2020; bitte geben Sie jeweils auch Dienststelle, Stellenbezeichnung, Referenzcode des Bewerberportals des Landes sowie Datum und Grund für Abbruch oder Nichtbesetzung an“ Mit dieser sehr weitgehenden Einschränkung sollte die Anfrage mit vertretbarem Aufwand zu erledigen sein, ich bitte um erneute Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265926/
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Gerne komme ich auf Ihre Rückfrage vom 17.05.2023 zurück. Sie schränken hierin Ihren ursprünglichen Antrag nach § …
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
27. Juni 2023 14:30
Status
Warte auf Antwort
Gerne komme ich auf Ihre Rückfrage vom 17.05.2023 zurück. Sie schränken hierin Ihren ursprünglichen Antrag nach § 80 HDSIG vom 19.12.2022 auf die Dienststellen den Mandanten Historische Erbe ein. Die Personaladministration des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) ist nicht zuständig für Stellenbesetzungsverfahren der nachgeordneten Dienststellen. Einige Dienststellen des Ressorts HMWK haben Teile der Personaladministration an das Competence Center Personal (CCP) ausgelagert. Das CCP ist zwar eine Organisationseinheit im HMWK, fachliche Weisungen in personalrechtlichen Angelegenheiten werden dem CCP nur von den jeweils zuständigen Dienststellenleitungen erteilt. In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie bitte Ihren Antrag nach § 80 HDSIG an die jeweilige Dienststelle richten müssten. Eine Verpflichtung, dass die Dienststellen aus dem Ressort HMWK ihre Stellenbesetzungsverfahren durch das CCP durchführen lassen müssen, besteht nicht. Detaillierte Informationen über den Geschäftsbereich des HMWK mit seinen nachgeordneten Dienststellen wurden Ihnen bereits mit Bescheid vom 30.03.2023 mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Aktenzeichen: 039/02.001, Ihre E-mail vom 27.6. Guten Tag, da angefragte Informationen zweifellos bei Ihnen,…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
10. Juli 2023 14:24
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Aktenzeichen: 039/02.001, Ihre E-mail vom 27.6. Guten Tag, da angefragte Informationen zweifellos bei Ihnen, konkret bei Ihrer Organisationseinheit CCP, vorliegen, ist HMWK unabhängig von anderweitigen organisatorischen Arrangements informationspflichtige Behörde im Sinne von § 85 HDSIG. Insofern Informationen bei Ihnen gesammelt vorliegen und mit vertretbarem Aufwand zusammenstellbar sind, ist auch nicht einsehbar, weshalb das letztlich wenig anspruchsvolle Anliegen auf zahlreiche Einzelverfahren bei nachgeordneten Dienststellen aufgebrochen werden soll. Bitte geben Sie die bei Ihnen vorliegenden Unterlagen nun zeitnah heraus. Sollten einzelne nachgeordnete Dienststellen der Abt. V 1 nicht Teile der Personaladministration an das CCP ausgelagert haben, bitte ich diese zu benennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ---- Von Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Betreff AW: Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926] Datum 27. Juni 2023 14:30 Gerne komme ich auf Ihre Rückfrage vom 17.05.2023 zurück. Sie schränken hierin Ihren ursprünglichen Antrag nach § 80 HDSIG vom 19.12.2022 auf die Dienststellen den Mandanten Historische Erbe ein. Die Personaladministration des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) ist nicht zuständig für Stellenbesetzungsverfahren der nachgeordneten Dienststellen. Einige Dienststellen des Ressorts HMWK haben Teile der Personaladministration an das Competence Center Personal (CCP) ausgelagert. Das CCP ist zwar eine Organisationseinheit im HMWK, fachliche Weisungen in personalrechtlichen Angelegenheiten werden dem CCP nur von den jeweils zuständigen Dienststellenleitungen erteilt. In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie bitte Ihren Antrag nach § 80 HDSIG an die jeweilige Dienststelle richten müssten. Eine Verpflichtung, dass die Dienststellen aus dem Ressort HMWK ihre Stellenbesetzungsverfahren durch das CCP durchführen lassen müssen, besteht nicht. Detaillierte Informationen über den Geschäftsbereich des HMWK mit seinen nachgeordneten Dienststellen wurden Ihnen bereits mit Bescheid vom 30.03.2023 mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] S IR 1 Stabstelle Interne Revision, Korruptionsprävention, Datenschutz, Informationsfreiheit und IT-Sicherheit Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Rheinstraße 23-25 65185 Wiesbaden Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter: hessenlink.de/hmwkdaten Anfragenr: 265926 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Aktenzeichen: 039/02.001, Ihre E-mail vom 27.6. Guten Tag, ich erinnere an meine E-mail vom 10.7. und bitte …
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
17. August 2023 20:27
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Aktenzeichen: 039/02.001, Ihre E-mail vom 27.6. Guten Tag, ich erinnere an meine E-mail vom 10.7. und bitte um Mitteilung der angefragten Unterlagen und Informationen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ---- Von [geschwärzt] Betreff AW: Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926] Datum 10. Juli 2023 14:24 An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Status E-Mail wurde erfolgreich versendet. Ihr Aktenzeichen: 039/02.001, Ihre E-mail vom 27.6. Guten Tag, da angefragte Informationen zweifellos bei Ihnen, konkret bei Ihrer Organisationseinheit CCP, vorliegen, ist HMWK unabhängig von anderweitigen organisatorischen Arrangements informationspflichtige Behörde im Sinne von § 85 HDSIG. Insofern Informationen bei Ihnen gesammelt vorliegen und mit vertretbarem Aufwand zusammenstellbar sind, ist auch nicht einsehbar, weshalb das letztlich wenig anspruchsvolle Anliegen auf zahlreiche Einzelverfahren bei nachgeordneten Dienststellen aufgebrochen werden soll. Bitte geben Sie die bei Ihnen vorliegenden Unterlagen nun zeitnah heraus. Sollten einzelne nachgeordnete Dienststellen der Abt. V 1 nicht Teile der Personaladministration an das CCP ausgelagert haben, bitte ich diese zu benennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ---- Von Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Betreff AW: Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926] Datum 27. Juni 2023 14:30 Gerne komme ich auf Ihre Rückfrage vom 17.05.2023 zurück. Sie schränken hierin Ihren ursprünglichen Antrag nach § 80 HDSIG vom 19.12.2022 auf die Dienststellen den Mandanten Historische Erbe ein. Die Personaladministration des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) ist nicht zuständig für Stellenbesetzungsverfahren der nachgeordneten Dienststellen. Einige Dienststellen des Ressorts HMWK haben Teile der Personaladministration an das Competence Center Personal (CCP) ausgelagert. Das CCP ist zwar eine Organisationseinheit im HMWK, fachliche Weisungen in personalrechtlichen Angelegenheiten werden dem CCP nur von den jeweils zuständigen Dienststellenleitungen erteilt. In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie bitte Ihren Antrag nach § 80 HDSIG an die jeweilige Dienststelle richten müssten. Eine Verpflichtung, dass die Dienststellen aus dem Ressort HMWK ihre Stellenbesetzungsverfahren durch das CCP durchführen lassen müssen, besteht nicht. Detaillierte Informationen über den Geschäftsbereich des HMWK mit seinen nachgeordneten Dienststellen wurden Ihnen bereits mit Bescheid vom 30.03.2023 mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] S IR 1 Stabstelle Interne Revision, Korruptionsprävention, Datenschutz, Informationsfreiheit und IT-Sicherheit Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Rheinstraße 23-25 65185 Wiesbaden Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter: hessenlink.de/hmwkdaten Anfragenr: 265926 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Anfragenr: 265926 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Ich komme abschließend der Beratungspflicht des HMWK nach: Das Competence Center Personal (CCP) als Organisations…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Antrag nach dem HDSIG auf lnformationszugang / Abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie nachgeordneten Dienststellen [#265926]
Datum
15. September 2023 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich komme abschließend der Beratungspflicht des HMWK nach: Das Competence Center Personal (CCP) als Organisationseinheit des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bearbeitet personalrechtliche Angelegenheiten für einen Teil des Geschäftsbereichs des HMWK. Die Dienststellen des Historischen Erbes sind nicht verpflichtet, ihre Stellenbesetzungsverfahren vom CCP durchführen zu lassen, weder komplett noch in Teilen. Es ist daher möglich, dass eine Dienststelle Teile oder das gesamte Stellenbesetzungsverfahren selbst und ohne Kenntnis des HMWK / CCP durchführt. Eine Zusammenstellung, in der Form wie sie von Ihnen in Ihrer Anfrage gefordert wird, kann daher nicht erstellt werden. Die Unterlagen zu Stellenbesetzungsverfahren werden in der Regel nach 3 Monaten, spätestens aber nach 6 Monaten gelöscht. Eine Auswertung von Verfahren die älter als 6 Monate ist daher ohnehin nicht möglich. Ich teile nochmals mit, dass dem HMWK keine amtlichen Informationen gemäß Ihrer Anfrage vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.