Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Abgeschlepptes Zivilstreifen-Fahrzeug [#32895]
Datum
15. August 2018 23:23
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Wolf, in der o.g. E-Mail stellten S…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, in der o.g. E-Mail stellten Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und baten um Übersendung von (1) Antwortschreiben auf das Schreiben der Firma Parkräume (2) die angeforderte Einschätzung der Rechtsabteilung in dieser Angelegenheit. Auf Ihren Antrag ergeht der folgende Bescheid: Ihren Antrag lehne ich ab. Begründung: Zu (1): Ein Antwortschreiben auf das Schreiben der Firma Parkräume existiert nicht. Zu(2): Die Stellungnahme des Justiziariats der Polizei kann nicht übersandt werden, denn dieses Dokument bezieht sich auf den Prozess der Willensbildung innerhalb der Polizeibehörde und unterliegt daher gemäß §10 Abs. 4 IFG dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses. Danach soll die Akteneinsicht oder Aktenauskunft versagt werden, wenn sich der Inhalt der Akten auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen Behörden bezieht. § 10 Abs. 4 IFG schützt die Freiheit und Offenheit des funktionsnotwendigen inner- und zwischenbehördlichen Willensbildungsprozesses. Dazu gehört auch die Art und Weise der behördlichen Informationsgewinnung einschließlich des behördlichen Vorgehens bei der Beteiligung anderer Stellen. Die behördliche Entscheidungsfindung und die darauf ausgerichtete Beteiligung, Abstimmung und Arbeitsweise sollen auch nach Abschluss des jeweiligen Entscheidungsprozesses für die Öffentlichkeit unzugänglich bleiben. Auch die nachträgliche Offenlegung behördlicher Willensbildungsprozesse kann geeignet sein, die künftige Entscheidungs- und Willensbildung von Behörden zu beeinflussen. Der Versagungsgrunddes § 10 Abs. 4 IFG ist daher nach seiner Zweckbestimmung darauf gerichtet, Entscheidungsprozesse auf Dauer der Öffentlichkeit vorzuenthalten. [Rechtsbehelfsbelehrung] Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Name
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abgeschlepptes Zivilstreifen-Fahrzeug“ vom 15.…
An Polizei Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Abgeschlepptes Zivilstreifen-Fahrzeug [#32895]
Datum
26. September 2018 22:01
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abgeschlepptes Zivilstreifen-Fahrzeug“ vom 15.08.2018 (#32895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 32895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Wolf, der Bescheid befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Abgeschlepptes Zivilstreifen-Fahrzeug [#32895] [-6]
Datum
27. September 2018 13:10
Status
Sehr geehrter Herr Wolf, der Bescheid befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen