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Abgestellte PKW (Autowracks, ohne gültige Kennzeichen)

Ich hätte bitte eine Information darüber, wieviele abgestellte PKW (also PKW ohne gültige Kennzeichen und Autowracks) auf öffentlichen Berliner Straßen zur Zeit stehen, und wie lang die durchschnittliche Standzeit bis das Fahrzeug von der zuständigen Behörde beseitigt wird beträgt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abgestellte PKW (Autowracks, ohne gültige Kennzeichen) [#197157]
Datum
14. September 2020 19:13
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte bitte eine Information darüber, wieviele abgestellte PKW (also PKW ohne gültige Kennzeichen und Autowracks) auf öffentlichen Berliner Straßen zur Zeit stehen, und wie lang die durchschnittliche Standzeit bis das Fahrzeug von der zuständigen Behörde beseitigt wird beträgt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197157/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in unsere Verwaltung erreichte Ihre Anfrage bezüglich der abgestellten PKWs (Autowracks…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Abgestellte PKW (Autowracks, ohne gültige Kennzeichen) [#197157]
Datum
23. September 2020 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unsere Verwaltung erreichte Ihre Anfrage bezüglich der abgestellten PKWs (Autowracks). Vielen Dank dafür. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die von Ihnen gewünschten Auskünfte nicht zuständig ist. Wenden Sie sich bitte an das Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin. Den entsprechenden Link für Ihr Anliegen füge ich bei. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen