Abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung Schrems II - 100. Sitzung der DSK

Sobald er vorliegt und eine Übersendung möglich ist, den abgestimmten Fragebogen zur Abfrage der Einhaltung der DSGVO-Vorgaben / des Schrems II-Urteils bei Drittlandstransfers, wie im Protokoll der 100. Sitzung der DSK vom 25&26.11.2020 (unter TOP 22) genannt. Ich zitiere:
"Hamburg ergänzt, dass Stichproben mit Hilfe eines abgestimmten Fragebogens hinsichtlich der Umsetzung des Schrems II-Urteil bei Verantwortlichen durchgeführt werden sollen."

Herzlichen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Februar 2021
  • Frist
    13. März 2021
  • 7 Follower:innen
Carlo Piltz
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sobald er vorl…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
Abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung Schrems II - 100. Sitzung der DSK [#212426]
Datum
11. Februar 2021 14:49
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sobald er vorliegt und eine Übersendung möglich ist, den abgestimmten Fragebogen zur Abfrage der Einhaltung der DSGVO-Vorgaben / des Schrems II-Urteils bei Drittlandstransfers, wie im Protokoll der 100. Sitzung der DSK vom 25&26.11.2020 (unter TOP 22) genannt. Ich zitiere: "Hamburg ergänzt, dass Stichproben mit Hilfe eines abgestimmten Fragebogens hinsichtlich der Umsetzung des Schrems II-Urteil bei Verantwortlichen durchgeführt werden sollen." Herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz Request Number: 212426 Reply To: <<E-Mail-Adresse>> Upload large files for this request here: https://fragdenstaat.de/a/212426/ Post Address: Carlo Piltz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Carlo Piltz
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung Schrems I…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
AW: Abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung Schrems II - 100. Sitzung der DSK [#212426]
Datum
13. April 2021 13:12
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung Schrems II - 100. Sitzung der DSK“ vom 11.02.2021 (#212426) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Zudem möchte ich auf diesen aktuellen Pressebericht zu den Fragebögen verweisen: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/amazon-microsoft-google-deutsche-firmen-in-der-datenschutzfalle-behoerden-intensivieren-ermittlungen-wegen-us-cloud-nutzung/27089768.html?ticket=ST-727406-OfSQYf9nZOYnSTvl59xv-ap2 Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz Anfragenr: 212426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212426/ Postanschrift Carlo Piltz << Adresse entfernt >>
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 11. Februar 2021 -Az.: 0221.4-16/66 - Sehr geehrter Herr Piltz, vielen Dank für Ihre E-Mail/Onl…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 11. Februar 2021 -Az.: 0221.4-16/66 -
Datum
20. Mai 2021 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
582,8 KB
Sehr geehrter Herr Piltz, vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 11. Februar 2021. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen