Abgrenzung von EU-DSGVO und EU-Richtlinie 2016/680 Polizei/Justiz

Unter der URL https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/anwendungshinweise-zur-abgrenzung-der-eu-dsgvo-und-der-richtlinie-eu-2016680-polizeijustiz-ds-r.html verweist der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen auf ein Informationspapier, das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zu der Frage erarbeitet wurde, unter welches Datenschutzregime (DSGVO oder DS-RL) Datenverarbeitungen zum Zweck der Gefahrenabwehr fallen, insbesondere, wenn nicht die Polizei, sondern die Ordnungsbehörden tätig werden.

Ich bitte Sie, mir diese Ausarbeitung zugänglich zu machen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter der URL https…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Abgrenzung von EU-DSGVO und EU-Richtlinie 2016/680 Polizei/Justiz [#204873]
Datum
3. Dezember 2020 13:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter der URL https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/anwendungshinweise-zur-abgrenzung-der-eu-dsgvo-und-der-richtlinie-eu-2016680-polizeijustiz-ds-r.html verweist der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen auf ein Informationspapier, das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zu der Frage erarbeitet wurde, unter welches Datenschutzregime (DSGVO oder DS-RL) Datenverarbeitungen zum Zweck der Gefahrenabwehr fallen, insbesondere, wenn nicht die Polizei, sondern die Ordnungsbehörden tätig werden. Ich bitte Sie, mir diese Ausarbeitung zugänglich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204873/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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