Abhanden gekommene Munition der Bundeswehr

Eine Auflistung über das Abhandenkommen von Munition bei der Bundeswehr in den letzten 10 Kalenderjahren, aufgeschlüsselt nach Standort, Zeitpunkt, Art und Menge der Munition. Bitte listen Sie auch vorübergehendes Abhandenkommen auf, etwa in Fällen, in denen Munition von Bundeswehrangehörigen oder Anderen ohne Autorisierung mitgeführt und später wieder zurückgebracht wurde oder diese anderweitig wieder aufgefunden worden ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juni 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung übe…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abhanden gekommene Munition der Bundeswehr [#152919]
Datum
29. Juni 2019 00:03
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung über das Abhandenkommen von Munition bei der Bundeswehr in den letzten 10 Kalenderjahren, aufgeschlüsselt nach Standort, Zeitpunkt, Art und Menge der Munition. Bitte listen Sie auch vorübergehendes Abhandenkommen auf, etwa in Fällen, in denen Munition von Bundeswehrangehörigen oder Anderen ohne Autorisierung mitgeführt und später wieder zurückgebracht wurde oder diese anderweitig wieder aufgefunden worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1058 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29.06.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort IFG-Anfrage: Abhanden gekommene Munition der Bundeswehr [#152919]
Datum
4. Juli 2019 10:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1058 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29.06.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 29. Juni 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1058 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1058 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1.) Ihr Antrag vom 29.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort IFG-Anfrage: Abhanden gekommene Munition der Bundeswehr [#152919]
Datum
1. August 2019 11:30
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1058 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1.) Ihr Antrag vom 29.06.2019 2.) BMVg -R I 1 - Az 39-22-17/-1058 vom 04.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der o.a. IFG-Angelegenheit wird nunmehr die Erstellung eines förmlichen Bescheids erforderlich. Dieser ist nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes bekanntzugeben. Zu diesem Zweck darf ich Sie freundlich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postanschrift bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in unten meine Adresse für Sie. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort IFG-Anfrage: Abhanden gekommene Munition der Bundeswehr [#152919]
Datum
1. August 2019 11:40
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in unten meine Adresse für Sie. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> (Ingolstadt) << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. August 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], - vorab per Email - Widerspruch zu Bescheid vom 1.8.2019 Mein Antrag vom 29.…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antwort IFG-Anfrage: Abhanden gekommene Munition der Bundeswehr [#152919]
Datum
6. August 2019 16:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], - vorab per Email - Widerspruch zu Bescheid vom 1.8.2019 Mein Antrag vom 29.6.2019 Ihr Zeichen: R I 1 – Az 39-22-17/-1058 hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom 1.8.2019. Es ist nicht ersichtlich und wurde nicht dargelegt, warum die Übersendung der angefragten Informationen für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland konkret nachteilig sein sollte. Sie führen an, Unbefugte könnten die Informationen über Munitionsverluste dazu nutzen, gezielt Angriffe auf Einrichtungen der Bundeswehr zu verüben, und deshalb sei die Einordnung als VS-NfD sachgerecht. Dies wäre nur nachvollziehbar, wenn sich die Munitionsverluste in einer solchen Größenordnung bewegten, dass einzelne Standorte nicht mehr verteidigungsfähig gegen solche hypothetischen Angriffe wären. Dies halte ich für ausgeschlossen. Sollte es dennoch der Fall sein, dass einzelne Einrichtungen der Bundeswehr nicht verteidigt werden könnten, wäre dies außerdem von immensem öffentlichem Interesse. Zudem führen Sie an, dass das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die militärischen und sonstigen sicherheitsempflindlichen Belange der Bundeswehr habe. Ohne weitere Begründung oder Erläuterung, zu welchen nachteiligen Auswirkungen in welchem Umfach es hier kommen soll, ist dies ebenfalls nicht nachvollziehbar. Ich beharre daher auf meinem Informationsanspruch und bitte um Herausgabe der Informationen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 152919 Antwort an: [geschwärzt]
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1058 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 29.06…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Abhanden gekommene Munition der Bundeswehr [#152919]
Datum
1. November 2019 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1058 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 29.06.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1058 vom 04.07.2019 3. Ihr E-Mail vom 01.08.2019 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1058 vom 01.08.2019 5. Ihr Widerspruch vom 06.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Bearbeitung Ihres unter Bezug 5. angeführten Widerspruchs vom 6. August 2019 (schriftlich eingegangen am 12. August 2019) sind auf Grund von Personalausfällen leider Verzögerungen eingetreten. Hierfür bitte ich höflich um Nachsicht. Nach aktueller Einschätzung gehe ich davon aus, dass die Beantwortung nunmehr bis zum 15. November 2019 erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Widerspruchsbescheid
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
13. November 2019
Status
geschwärzt
3,8 MB