Abhängigkeit der Unterrichtsform von der Sieben-Tage-Inzidenz (Corona)

Als Vater eines schulpflichtigen Kindes bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage:

Laut dem Rahmen-Hygienieplan ist die Unterrichtsform, d.h. Präsenz- oder Fernunterricht abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz (im Folgenden: STI) des jeweiligen Landkreises/Kreisfreie Stadt.

Da es sich bei der STI um einen Absolutwert handelt, ist dieser zwangsläufig abhängig von der Anzahl der durchgeführten Testungen. So sind nach Angaben Robert-Koch Instituts die bundesweiten Testungen von der 29. bis hin zur 35. Kalenderwoche nahezu verdoppelt worden (Epidemiologisches Bulletin 36/2020 vom 3.9.2020 - https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/36_20.pdf?__blob=publicationFile)

Zwangsläufig sind die gemeldeten Fälle - und damit die Datenegrundlage für die STI - in derselben Größenordnung angestiegen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist eine unbekannte Falsch-Positiv-Rate des PCR-Tests.

1. Frage: Wie kann das Kultusministerium die offensichtlichen qualitativen Einschränkungen durch Fernunterricht und die massive Behinderung der Erlernung sozialer Kompetenzen durch Maskenpflicht/zwanghaftem Abstandhalten aktuell durch die scheinbar beliebig steigende/falldende Anzahl der Testungen begründen?

Die derzeitige Regelung setzt die oben genannten Aufgaben des Kultusministeriums in Abhängigkeit von der von ihm nicht beeinflussbaren und nicht abschätzbaren Anzahl an Testungen. So würde beispielsweise die Konzentration aller Testungen (für Bayern schätzungsweise derzeit ca. 150.000 - 200.000 pro Woche) auf einen Landkreis zwangsläufig die absoluten Zahlen ebenfalls infolge der unbekannten Falsch-Positiv-Rate in die Höhe schnellen lassen.

2. Frage: Mit welcher Begründung wird die Anzahl der Testungen in den Landkreisen/kreisfreien Städten vernachlässigt?

Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Vater eines s…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abhängigkeit der Unterrichtsform von der Sieben-Tage-Inzidenz (Corona) [#196733]
Datum
7. September 2020 12:12
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Vater eines schulpflichtigen Kindes bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage: Laut dem Rahmen-Hygienieplan ist die Unterrichtsform, d.h. Präsenz- oder Fernunterricht abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz (im Folgenden: STI) des jeweiligen Landkreises/Kreisfreie Stadt. Da es sich bei der STI um einen Absolutwert handelt, ist dieser zwangsläufig abhängig von der Anzahl der durchgeführten Testungen. So sind nach Angaben Robert-Koch Instituts die bundesweiten Testungen von der 29. bis hin zur 35. Kalenderwoche nahezu verdoppelt worden (Epidemiologisches Bulletin 36/2020 vom 3.9.2020 - https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/36_20.pdf?__blob=publicationFile) Zwangsläufig sind die gemeldeten Fälle - und damit die Datenegrundlage für die STI - in derselben Größenordnung angestiegen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist eine unbekannte Falsch-Positiv-Rate des PCR-Tests. 1. Frage: Wie kann das Kultusministerium die offensichtlichen qualitativen Einschränkungen durch Fernunterricht und die massive Behinderung der Erlernung sozialer Kompetenzen durch Maskenpflicht/zwanghaftem Abstandhalten aktuell durch die scheinbar beliebig steigende/falldende Anzahl der Testungen begründen? Die derzeitige Regelung setzt die oben genannten Aufgaben des Kultusministeriums in Abhängigkeit von der von ihm nicht beeinflussbaren und nicht abschätzbaren Anzahl an Testungen. So würde beispielsweise die Konzentration aller Testungen (für Bayern schätzungsweise derzeit ca. 150.000 - 200.000 pro Woche) auf einen Landkreis zwangsläufig die absoluten Zahlen ebenfalls infolge der unbekannten Falsch-Positiv-Rate in die Höhe schnellen lassen. 2. Frage: Mit welcher Begründung wird die Anzahl der Testungen in den Landkreisen/kreisfreien Städten vernachlässigt? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196733/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!