Abhängigkeit der Unterrichtsform von der Sieben-Tage-Inzidenz (Corona)
Als Vater eines schulpflichtigen Kindes bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage:
Laut dem Rahmen-Hygienieplan ist die Unterrichtsform, d.h. Präsenz- oder Fernunterricht abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz (im Folgenden: STI) des jeweiligen Landkreises/Kreisfreie Stadt.
Da es sich bei der STI um einen Absolutwert handelt, ist dieser zwangsläufig abhängig von der Anzahl der durchgeführten Testungen. So sind nach Angaben Robert-Koch Instituts die bundesweiten Testungen von der 29. bis hin zur 35. Kalenderwoche nahezu verdoppelt worden (Epidemiologisches Bulletin 36/2020 vom 3.9.2020 - https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/36_20.pdf?__blob=publicationFile)
Zwangsläufig sind die gemeldeten Fälle - und damit die Datenegrundlage für die STI - in derselben Größenordnung angestiegen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist eine unbekannte Falsch-Positiv-Rate des PCR-Tests.
1. Frage: Wie kann das Kultusministerium die offensichtlichen qualitativen Einschränkungen durch Fernunterricht und die massive Behinderung der Erlernung sozialer Kompetenzen durch Maskenpflicht/zwanghaftem Abstandhalten aktuell durch die scheinbar beliebig steigende/falldende Anzahl der Testungen begründen?
Die derzeitige Regelung setzt die oben genannten Aufgaben des Kultusministeriums in Abhängigkeit von der von ihm nicht beeinflussbaren und nicht abschätzbaren Anzahl an Testungen. So würde beispielsweise die Konzentration aller Testungen (für Bayern schätzungsweise derzeit ca. 150.000 - 200.000 pro Woche) auf einen Landkreis zwangsläufig die absoluten Zahlen ebenfalls infolge der unbekannten Falsch-Positiv-Rate in die Höhe schnellen lassen.
2. Frage: Mit welcher Begründung wird die Anzahl der Testungen in den Landkreisen/kreisfreien Städten vernachlässigt?
Vielen Dank
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. September 2020
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9. Oktober 2020
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