Abhören deutscher Provider durch den BND

Ich nehme Bezug auf die Berichterstattung über http://www.internet-law.de/2013/10/bundesregierung-genehmigt-das-abhoeren-deutscher-provider-durch-den-bnd.html und http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bnd-laesst-sich-abhoeren-von-verbindungen-deutscher-provider-genehmigen-a-926221.html.

Bitte übermitteln Sie mir alle dem Anwendungsbereich des IFG unterliegenden Unterlagen, Akten, Dateien usw., die in Zusammenhang mit der in der Berichterstattung angeführten Anordnung zur "Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" stehen sowie die Anordnung selbst.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Oktober 2013
  • Frist
    7. November 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich nehme Bezug …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abhören deutscher Provider durch den BND
Datum
6. Oktober 2013 16:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich nehme Bezug auf die Berichterstattung über http://www.internet-law.de/2013/10/bundesregierung-genehmigt-das-abhoeren-deutscher-provider-durch-den-bnd.html und http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bnd-laesst-sich-abhoeren-von-verbindungen-deutscher-provider-genehmigen-a-926221.html. Bitte übermitteln Sie mir alle dem Anwendungsbereich des IFG unterliegenden Unterlagen, Akten, Dateien usw., die in Zusammenhang mit der in der Berichterstattung angeführten Anordnung zur "Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" stehen sowie die Anordnung selbst.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag ist hier eingegangen. Ich bitte um die Mitteilung einer postal…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG :Abhören deutscher Provider durch den BND
Datum
7. Oktober 2013 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag ist hier eingegangen. Ich bitte um die Mitteilung einer postalischen Adresse und/oder einer persönlichen E-Mail Adresse, ohne die Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann. Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten erfordert die Zustellung an den Adressaten; eine Hinterlegung des Bescheides bei Dritten wie der lnternetplattform FragdenStaat.de genügt nicht den für eine Bekanntgabe geltenden rechtlichen Anforderungen. Freundliche Grüße i.A. Peter Nitsch ________________________________________________ Bundesministerium des Innern Referat Z I 4 (Justiziariat, Vertragsmanagement, Anwendung IFG/IWG) Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin (Raum 7.081) Telefon: 030 / 18 681 - 1546 PC-Fax: 030 / 18 681 - 5 1546 (direkt) Telefax: 01888 / 681 - 55038 (Referat) <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> [Ich bitte, E-Mails jeweils gleichzeitig an die Organisations- <<E-Mail-Adresse>> wie auch an die persönliche E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu senden, um die zeitnahe Bearbeitung auch im Falle der (Urlaubs- oder sonstigen) Abwesenheit des Bearbeiters sicherzustellen; persönlich adressierte E-Mails werden nicht weitergeleitet.]