Abitur 2020

Aufgrund des Virus sind zurzeit alle Bildungseinrichtungen geschlossen, was wird allerdings aus den Abiturienten, die 2020 ihren Abschluss erreichen möchten? Werden die Abiturienten das Jahr wiederholen müssen? Wann werden Schulen wieder öffnen? Ist es sicher, dass nach den Osterferien, die Schulen wieder geöffnet werden können?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des Virus …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur 2020 [#184360]
Datum
10. April 2020 20:32
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund des Virus sind zurzeit alle Bildungseinrichtungen geschlossen, was wird allerdings aus den Abiturienten, die 2020 ihren Abschluss erreichen möchten? Werden die Abiturienten das Jahr wiederholen müssen? Wann werden Schulen wieder öffnen? Ist es sicher, dass nach den Osterferien, die Schulen wieder geöffnet werden können?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184360
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. April 2020 an das Bundesministerium für Bildung …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Abitur 2020 [#184360]; Ihre E-Mail vom 10.04.2020
Datum
16. April 2020 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. April 2020 an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Im Moment erreichen uns sehr viele Zuschriften, in denen Sorgen geäußert werden. Sorgen von Eltern, die im Moment einer Mehrfachbelastung ausgesetzt sind. Sorgen von Schülerinnen und Schülern, die sich Gedanken um ihre Abschlussprüfungen machen. Sorgen um die eigene und die Gesundheit anderer. Sorgen um die Zukunft. So auch von Ihnen. Seien Sie gewiss: Die Bundesregierung nimmt diese Sorgen sehr ernst. Deshalb arbeiten alle politisch Verantwortlichen eng und vertrauensvoll zusammen. Die beschlossenen Maßnahmen stellen für alle eine große Herausforderung dar. Aber sie müssen sein, damit die Infektionen zurückgehen, die Wirtschaft wieder Fahrt aufnehmen und auch das Bildungswesen zu seinem Rhythmus zurückfinden kann. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eng in die laufenden Abstimmungsprozesse eingebunden. Auch mit den Ländern stehen wir in kontinuierlichem Austausch. Nach unserem Grundgesetz sind sie für die Bildung, und insbesondere für den Schulbereich, zuständig. Auch Ihr Anliegen bringen wir dort, wo entsprechende Entscheidungen vorbereitet werden, ein. Die für den schulischen Bildungsbereich in Deutschland zuständigen Länder haben gestern im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der Kultusministerkonferenz (KMK) darüber beraten, wann und wie Schulen in Deutschland wieder eröffnet werden können. Bei dem ebenfalls gestern stattgefundenen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder stand auch das Thema Schulöffnung auf der Tagesordnung. Weiterführende Informationen rund um das Thema Schule erhalten Sie auf der Seite des für Ihr Land zuständigen Kultusministeriums (https://www.kmk.org/kmk/mitglieder.html) oder auch auf der Homepage der Kultusministerkonferenz (www.kmk.org). Mit freundlichen Grüßen