Abitur-Aufgaben im Fach Chemie im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Chemie aus dem Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag sie Abi!“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Chemie im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg [#57152]
Datum
11. Februar 2019 21:33
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Chemie aus dem Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wur…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Chemie im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg [#57152]
Datum
12. Februar 2019 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das LISUM Berlin-Brandenburg zur Bearbeitung weitergleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Guten Tag, Ihre Anfrage wurde von der Senatsverwaltung Berlin an uns weitergeleitet. Mit Ihrer Mail vom 11.02.20…
Von
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Betreff
WG: Abitur-Aufgaben im Fach Chemie im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg [#57152]
Datum
12. Februar 2019 15:11
Status
Warte auf Antwort

Ablehnungen

Die Länder Berlin und Brandenburg lehnen derzeit Anfragen nach Abituraufgaben ab. Das Problem: Das zuständige Institut für beide Länder befindet sich in Brandenburg, deswegen ist das schlechtere dortige Informationsgesetz einschlägig. Wir versuchen derzeit, uns um andere Zugangsmöglichkeiten zu bemühen.

Guten Tag, Ihre Anfrage wurde von der Senatsverwaltung Berlin an uns weitergeleitet. Mit Ihrer Mail vom 11.02.2019 bitten Sie um Zusendung der Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Chemie aus dem Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg. Ihrem Antrag gemäß dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) kann nicht entsprochen werden. Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 AIG besteht Akteneinsichtsrecht gegenüber Schulen und Prüfungseinrichtungen nur, soweit diese nicht im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig werden. Zu den Hauptaufgaben des LISUM gehört die Unterrichtsentwicklung in den Fächern, Lernbereichen und Bildungsgängen einschließlich der Rahmenlehrpläne und der zentralen Prüfungen. In Bezug auf diese Aufgaben stellt es somit eine Prüfungseinrichtung dar. Soweit das LISUM Aufgaben und Erwartungshorizonte von Prüfungen konzipiert, unterliegt es nicht dem Anwendungsbereich des AIG. Aus diesem Grund kann ich Ihnen die erbetenen Informationen nicht zusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Chemie im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg“ [#57152] [#57152]
Datum
13. Februar 2019 00:10
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/57152 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Mit E-Mail vom 11.02.2019 bat ich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie um Übersendung der Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Chemie aus dem Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg, welche als Dokumente der Senatsverwaltung vorliegen. Gleichzeitig widersprach ich der Weitergabe meiner Daten an Dritte ausdrücklich. Mit E.Mail vom 12.02.2019 teilte die Senatsverwaltung mir mit, dass Sie die Anfrage an das LISUM Berlin-Brandenburg weitergeleitet hat. Dies geschah gegen meinen ausdrücklichen Willen. Das LISUM Berlin-Brandenburg teilte mir mit E-Mail vom 12.02.2019 mit, das einer Herausgabe der Informationen nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz von Brandenbuurg nicht entsprochen werden könne. Ich bin daher der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Zum einen wurden meine Daten gegen meinen Willen Dritten mitgeteilt, was wohl eine Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht darstellt. Zum anderen wurde meine Anfrage durch die Senatsverwaltung nicht entsprechend dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bearbeitet. Dieses sieht keinen Ausschlussgrund für den Bereich von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung vor. Des weiteren wurde von Seiten der Senatsverwaltung nicht geltend gemacht, das die begehrten Informationen gar nicht vorliegen. Im übrigen wurde die Ablehnung des Antrags durch die Senatsverwaltung nicht gemäß §15 IFG begründet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 57152.pdf Anfragenr: 57152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Meldung vom 13. Februar 2019 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.62…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Chemie im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg [#57152]
Datum
15. Februar 2019 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Meldung vom 13. Februar 2019 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.620 veraktet. Wir werden die Angelegenheit überprüfen, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ihre Eingabe wird von Frau XYZ bearbeitet, die Sie bei Rückfragen unter der Rufnummer Berlin erreichen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Am 13.02.2019 habe ich mich an Sie per E-Mail mit der Bitte um Vermittlung nach de…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Chemie im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg [#57152]
Datum
15. März 2019 15:15
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Am 13.02.2019 habe ich mich an Sie per E-Mail mit der Bitte um Vermittlung nach dem IFG Berlin gewandt. Dieser Vorgang ist bei Ihnen unter dem Zeichen 525.620 veraktet. Da nun schon einige Zeit vergangen ist, wollte ich einfach mal nachfragen, ob es in dieser Sache schon einen neuen Stand gibt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachfrage vom 15. März 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend u…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Nachfrage vom 15. März 2019
Datum
19. März 2019 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie am 15. Feb. 2019 gebeten, Ihren dorthin gerichteten Antrag zu prüfen und zu bescheiden, und zwar auch dann, wenn die Unterlagen dort nicht vorhanden sind, sondern womöglich nur im LISUM, an das Ihr Antrag weitergeleitet worden war. Wir gehen davon aus, dass Sie zeitnah von der Senatsverwaltung - nach erfolgter Prüfung der Vielzahl von vergleichbaren Anträgen - so wie die übrigen Antragsteller auch einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten werden. Wir möchten bei dieser Gelegenheit vorsorglich darauf hinweisen, dass der bei "fragdenstaat" vorformulierte Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten an Dritte aus unserer Sicht nicht den Fall betrifft, in dem ein IFG-Antrag von einer unzuständigen Stelle an die zuständige Stelle weitergeleitet wird, denn es besteht insofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Daten, vgl. § 13 Abs. 1 letzter Satz IFG. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben unter Bezugnahme auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Chemie im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg [#57152]
Datum
1. April 2019 11:49
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben unter Bezugnahme auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragt, Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft über Prüfungsaufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen von zentralen Abiturprüfungen zu erhalten. Wie gewünscht übersende ich Ihnen den Bescheid per E-Mail. Die Dauer der Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Freundliche Grüße