Abitur-Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2015

Die Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2015 für die Abitur-Prüfung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Dezember 2018
  • Frist
    18. Januar 2019
  • 2 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag sie Abi!“ gestellt.

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufgaben i…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2015 [#35214]
Datum
16. Dezember 2018 17:44
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2015 für die Abitur-Prüfung
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2015 [#35214]
Datum
20. Januar 2019 17:51
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2015“ vom 16.12.2018 (#35214) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 35214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrer Mail vom 20.01.2019 konnte ich entnehmen, dass Sie eine Anfrage zur im Betreff…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2015 [#35214]
Datum
28. Januar 2019 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrer Mail vom 20.01.2019 konnte ich entnehmen, dass Sie eine Anfrage zur im Betreff genannten Thematik über das Portal Fragdenstaat gestellt hatten. Recherchen haben ergeben, dass uns Ihre Anfrage tatsächlich nicht erreicht hat und eine Antwort unsererseits in der festgesetzten Frist so nicht möglich war. Soweit Sie weiterhin Interesse an einer Antwort haben, bitte ich die Frage erneut über das genannte Portal zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
WG: Anfrage nach dem LTranspG betr. die Abituraufgaben 2015 im Fach Deutsch - 9411 C Tgb.-Nr. 758/19 Sehr geehrter…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Anfrage nach dem LTranspG betr. die Abituraufgaben 2015 im Fach Deutsch - 9411 C Tgb.-Nr. 758/19
Datum
6. Februar 2019 08:59
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, die von Ihnen erbetenen Abiturprüfungsaufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2015 werden im Ministerium nicht vorgehalten. Die Aufgaben sind lediglich in den jeweiligen Schulen verfügbar. Sie haben jedoch voraussichtlich gegenüber den Schulen keinen Anspruch auf Zugang zu den Abiturprüfungsaufgaben. Dem stehen die in § 14 Abs. 1 Nr. 9 LTranspG genannten "öffentlichen Belange" entgegen. (Auszug § 14 Abs.1..."Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden und die Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform soll unterbleiben, soweit und solange...9. durch die Bekanntgabe von Informationen ein Verfahren zur Leistungsbeurteilung und Prüfung beeinträchtigt würde,...".) Die Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) vom 24.11.2017 Ministerialblatt 2017 S. 356 führt hierzu aus: "Nummer 9 enthält einen Schutztatbestand für Prüfungsverfahren und Leistungsbeurteilungen. Es soll verhindert werden, dass die Durchführung von Prüfungen und Leitungsfeststellungen durch eine vorherige Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben und Prüfungslösungen beeinträchtigt wird. Dieser Schutz ist zeitlich nicht auf die Durchführung einer konkreten Prüfung oder Leistungsfeststellung begrenzt. Prüfungsaufgaben werden vielfach zur mehrfachen Nutzung, insbesondere auch im Rahmen von Prüfungsverbänden, innerhalb derer die Aufgaben untereinander ausgetauscht werden, erstellt. Nummer 9 schützt das gesamte Verfahren, in dem eine Aufgabe zu Prüfungs- oder sonstigen Leistungsfeststellungszwecken Verwendung finden soll. Erst wenn sicher feststeht, dass eine Aufgabe für den vorbezeichneten Zweck nicht mehr eingesetzt werden soll, kann ein Informationsanspruch nach dem Landestransparenzgesetz Platz greifen." Da Prüfungsaufgaben an Schulen wiederholt eingesetzt werden dürfen, gehe ich davon aus, dass die Schulen Ihr Anliegen ablehnen werden. Die Adresse der in Frage kommenden Schulen können Sie in der unter nachfolgendem Link zur Verfügung stehenden Datenbank finden: https://schulen.bildung-rp.de Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1]an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Fußnote: [1]vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Juli 2014 über elektronische Identifizierung Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen