Abitur-Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2018

Die Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2018 für die Abitur-Prüfung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Februar 2019
  • Frist
    12. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2018 [#56407]
Datum
8. Februar 2019 14:42
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2018 für die Abitur-Prüfung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Guten Tag, mit Ihrer Mail vom 08.02.2019 an die Poststelle des Landesinstituts für Schule und Medien (LISUM) bitte…
Von
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Deutsch aus dem Jahr 2018 [#56407]
Datum
13. Februar 2019 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, mit Ihrer Mail vom 08.02.2019 an die Poststelle des Landesinstituts für Schule und Medien (LISUM) bitten Sie um Zusendung der Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Deutsch aus dem Jahr 2018 in Berlin und Brandenburg. Ihrem Antrag gemäß dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) kann nicht entsprochen werden. Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 AIG besteht Akteneinsichtsrecht gegenüber Schulen und Prüfungseinrichtungen nur, soweit diese nicht im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig werden. Zu den Hauptaufgaben des LISUM gehört die Unterrichtsentwicklung in den Fächern, Lernbereichen und Bildungsgängen einschließlich der Rahmenlehrpläne und der zentralen Prüfungen. In Bezug auf diese Aufgaben stellt es somit eine Prüfungseinrichtung dar. Soweit das LISUM Aufgaben und Erwartungshorizonte von Prüfungen konzipiert, unterliegt es nicht dem Anwendungsbereich des AIG. Aus diesem Grund kann ich Ihnen die erbetenen Informationen nicht zusenden. Mit freundlichen Grüßen