Abitur-Aufgaben im Fach Geographie im Jahr 2010 in Berlin und Brandenburg

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Geographie aus dem Jahr 2010 in Berlin und Brandenburg.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag sie Abi!“ gestellt.

Maximilian Voigt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Maximilian Voigt
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Geographie im Jahr 2010 in Berlin und Brandenburg [#57002]
Datum
11. Februar 2019 16:59
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Geographie aus dem Jahr 2010 in Berlin und Brandenburg.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Voigt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Voigt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Voigt
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Voigt, Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Geographie im Jahr 2010 in Berlin und Brandenburg [#57002]
Datum
12. Februar 2019 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Voigt, Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das LISUM Berlin-Brandenburg zur Bearbeitung weitergleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Guten Tag, Ihre Anfrage wurde von der Senatsverwaltung Berlin an uns weitergeleitet. Mit Ihrer Mail vom 11.02.20…
Von
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Betreff
WG: Abitur-Aufgaben im Fach Geographie im Jahr 2010 in Berlin und Brandenburg [#57002]
Datum
12. Februar 2019 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Ablehnungen

Die Länder Berlin und Brandenburg lehnen derzeit Anfragen nach Abituraufgaben ab. Das Problem: Das zuständige Institut für beide Länder befindet sich in Brandenburg, deswegen ist das schlechtere dortige Informationsgesetz einschlägig. Wir versuchen derzeit, uns um andere Zugangsmöglichkeiten zu bemühen.

Guten Tag, Ihre Anfrage wurde von der Senatsverwaltung Berlin an uns weitergeleitet. Mit Ihrer Mail vom 11.02.2019 bitten Sie um Zusendung der Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Geographie aus dem Jahr 2010 in Berlin und Brandenburg. Ihrem Antrag gemäß dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) kann nicht entsprochen werden. Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 AIG besteht Akteneinsichtsrecht gegenüber Schulen und Prüfungseinrichtungen nur, soweit diese nicht im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig werden. Zu den Hauptaufgaben des LISUM gehört die Unterrichtsentwicklung in den Fächern, Lernbereichen und Bildungsgängen einschließlich der Rahmenlehrpläne und der zentralen Prüfungen. In Bezug auf diese Aufgaben stellt es somit eine Prüfungseinrichtung dar. Soweit das LISUM Aufgaben und Erwartungshorizonte von Prüfungen konzipiert, unterliegt es nicht dem Anwendungsbereich des AIG. Aus diesem Grund kann ich Ihnen die erbetenen Informationen nicht zusenden. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Voigt, Sie haben unter Bezugnahme auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der S…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Geographie im Jahr 2010 in Berlin und Brandenburg [#57002]
Datum
1. April 2019 13:11
Status
Sehr geehrter Herr Voigt, Sie haben unter Bezugnahme auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragt, Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft über Prüfungsaufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen von zentralen Abiturprüfungen zu erhalten. Wie gewünscht übersende ich Ihnen den Bescheid per E-Mail. Sie erhalten ihn zusätzlich auf dem Postweg. Die Dauer der Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Freundliche Grüße