Abitur-Aufgaben im Fach Informatik aus den Jahren 2010-2017 in Nordrhein-Westfalen

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Informatik aus den Jahren 2010 bis 2017 in Nordrhein-Westfalen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
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Franz Kunze
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir F…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Franz Kunze
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Informatik aus den Jahren 2010-2017 in Nordrhein-Westfalen [#181516]
Datum
27. Februar 2020 17:09
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Informatik aus den Jahren 2010 bis 2017 in Nordrhein-Westfalen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181516 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Franz Kunze
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
27. Februar 2020 17:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Kunze, in den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben. Bitte beacht…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Informatik aus den Jahren 2010-2017 in Nordrhein-Westfalen [#181516]
Datum
26. März 2020 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

geschwärzt
2,1 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
IF10_d_L_HT_GG.pdf
609,4 KB
IF10_j_G_HT_GG.pdf
609,7 KB
IF10_j_L_HT_GG.pdf
608,1 KB
IF11_d_G_HT_GG.pdf
789,9 KB
IF11_d_L_HT_GG.pdf
506,9 KB
IF11_j_G_HT_GG.pdf
470,5 KB
IF11_j_L_HT_GG.pdf
507,3 KB
IF12_d_G_HT_GG.pdf
702,4 KB
IF12_d_L_HT_GG.pdf
731,6 KB
IF12_j_G_HT_GG.pdf
701,5 KB
IF12_j_L_HT_GG.pdf
716,4 KB
IF13_d_G_HT_GG.pdf
628,8 KB
IF13_d_L_HT_GG.pdf
664,8 KB
IF13_j_G_HT_GG.pdf
591,3 KB
IF13_j_L_HT_GG.pdf
624,5 KB
IF14_d_G_HT_GG.pdf
565,5 KB
IF14_d_L_HT_GG.pdf
611,5 KB
IF14_j_G_HT_GG.pdf
574,2 KB
IF14_j_L_HT_GG.pdf
594,5 KB
IF15_d_G_HT_GG.pdf
585,0 KB
IF15_d_L_HT_GG.pdf
625,5 KB
IF15_j_G_HT_GG.pdf
595,3 KB
IF15_j_L_HT_GG.pdf
637,7 KB
IF16_d_G_HT_GG.pdf
671,0 KB
IF16_d_L_HT_GG.pdf
635,0 KB
IF16_j_G_HT_GG.pdf
662,5 KB
IF16_j_L_HT_GG.pdf
646,0 KB
IF17_x_G_HT_GG.pdf
631,3 KB
IF17_x_L_HT_GG.pdf
645,4 KB
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11,2 KB


Sehr geehrter Herr Kunze, in den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen