Sehr
[geschwärzt],
die beantragten Unterlagen können Sie online unter ZAB Dokumente (
schleswig-holstein.de)<
https://za.schleswig-holstein.de/?view=100&path=1%20Abitur|Musteraufgaben> abrufen.
Ich komme damit Ihrer Anfrage entsprechend § 5 Abs. 1 S. 3 IZG-SH nach. Ich möchte darauf hinweisen, dass die bereits freigegebenen Prüfungsunterlagen zu den allgemeinbildenden Schulabschlüssen grundsätzlich auf
https://za.schleswig-holstein.de/ abrufbar sind.
Sie finden die Prüfungsunterlagen jeweils unter
Abitur * Musteraufgaben, bzw.
ESA * Abschlussarbeiten und
MSA * Abschlussarbeiten.
Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
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[geschwärzt] Schulartübergreifende Schulaufsichtsangelegenheiten und Personalentwicklung für schulische Führungskräfte - Brunswiker Straße 16 - 22, 24105 Kiel
Widerspruch einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
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www.schleswig-holstein.de<
http://www.schleswig-holstein.de/>
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