Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Philosophie aus dem Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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Für die Abschlussvorbereitung eignen sich Aufgaben aus den Vorjahren besonders gut. Allerdings weigern sich zahlreiche Bundesländer, die alten Aufgaben zur Verfügung stellen. Sie bleiben Verschlusssache! Einige Bundesländer verkaufen die Aufgaben sogar für kleines Geld an private Verlage, die sich mit dem Verkauf von Vorbereitungsheften eine goldene Nase verdienen.

Mit dieser Ungerechtigkeit muss Schluss sein: Prüfungsvorbereitung darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Daher kämpfen wir mit unserer Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ für die Veröffentlichung der Klausuren und machen jetzt öffentlichen Druck mit unserer Petition. Jetzt unterschreiben!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern [#216399]
Datum
23. März 2021 13:28
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Philosophie aus dem Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216399/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern [#216399]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern [#216399]
Datum
23. März 2021 13:44
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,3 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 202…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern [#216399]
Datum
24. Mai 2021 09:30
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 23.03.2021 (#216399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216399/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern [#216399]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern [#216399]
Datum
24. Mai 2021 09:31
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
34,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 202…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern [#216399]
Datum
17. Juli 2021 19:41
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 23.03.2021 (#216399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216399/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 202…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern [#216399]
Datum
31. Juli 2021 10:25
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 23.03.2021 (#216399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 96 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216399/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 20…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern [#216399]
Datum
20. März 2022 14:24
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 23.03.2021 (#216399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 328 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern [#216399]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
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Fax
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern [#216399]
Datum
20. März 2022 14:25
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
34,5 KB

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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage #216399 2020 Abitur Philosophie Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 23.03.2021 …
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage #216399 2020 Abitur Philosophie
Datum
7. November 2022 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 23.03.2021 ist hier am 20.03.2022 eingegangen und wurde in der Zwischenzeit überprüft. Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitte ich um folgende Ergänzung/en bzw. Information/en: Bitte unterschreiben Sie Ihre Anfrage eigenhändig. Bitte reichen Sie eine Beschreibung der Nutzung der gewünschten Prüfungsaufgaben im Sinne von § 10, Abs. 2 IFG M-V nach, um deren kommerzielle Nutzung ausschließen zu können. Ich bitte Sie hiermit um Vervollständigung Ihrer Anfrage bis zum 05.12.2022. Nach Eingang Ihrer nachgereichten Unterlagen wird erneut über Ihre Anfrage entschieden. Liegen uns bis zum genannten Termin keine Unterlagen vor, wird die Anfrage als abgeschlossen erachtet. Mit freundlichen Grüßen