Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2021 in Hamburg

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Philosophie aus dem Jahr 2021 in Hamburg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • 0 Follower:innen

Für die Abschlussvorbereitung eignen sich Aufgaben aus den Vorjahren besonders gut. Allerdings weigern sich zahlreiche Bundesländer, die alten Aufgaben zur Verfügung stellen. Sie bleiben Verschlusssache! Einige Bundesländer verkaufen die Aufgaben sogar für kleines Geld an private Verlage, die sich mit dem Verkauf von Vorbereitungsheften eine goldene Nase verdienen.

Mit dieser Ungerechtigkeit muss Schluss sein: Prüfungsvorbereitung darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Daher kämpfen wir mit unserer Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ für die Veröffentlichung der Klausuren und machen jetzt öffentlichen Druck mit unserer Petition. Jetzt unterschreiben!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2021 in Hamburg [#246709]
Datum
20. April 2022 12:41
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Philosophie aus dem Jahr 2021 in Hamburg.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246709/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgische Transparenzgesetz (Hmb…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]-Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2021 in Hamburg [#246709]
Datum
2. Mai 2022 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) vom 20.04.2022, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Innerhalb der gesetzlichen Frist nehmen wir hierzu wie folgt Stellung: Die Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg hat die bearbeiteten Abituraufgaben vergangener Jahrgänge bis Ende 2019 nach dem damals geltenden Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) herausgegeben. Seit dem 08. Januar 2020 gilt nun eine veränderte Fassung des HmbTG, nach der für Prüfungseinrichtungen und Schulen keine Informationspflicht mehr besteht, soweit sie im Bereich von Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden (§ 5 HmbTG). Aus diesem Grund werden Aufgaben aus Abschlussprüfungen nicht länger herausgegeben. Ihrem Anliegen kann somit leider nicht entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen