Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Physik aus dem Jahr 2017 in Bremen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • 3 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag sie Abi!“ gestellt.

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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die A…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
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Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen [#58679]
Datum
19. Februar 2019 21:37
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Physik aus dem Jahr 2017 in Bremen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in…
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Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen [#58679]
Datum
21. März 2019 11:38
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen“ vom 19.02.2019 (#58679) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in B…
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Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen [#58679]
Datum
4. Mai 2019 12:41
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen“ vom 19.02.2019 (#58679) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in da ich den Verdacht habe meine Anfrage vom 19.02.2019 an eine nicht mehr aktuelle Ad…
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Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen [#58679]
Datum
9. Mai 2019 18:26
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich den Verdacht habe meine Anfrage vom 19.02.2019 an eine nicht mehr aktuelle Adresse verschickt zu haben, leite ich Ihnen meine Anfrage an diese Adresse weiter. Sollten Sie nicht der/die richtige Ansprechpartner/in sein, leiten Sie die Nachricht bitte entsprechend weiter und informieren mich darüber. Vielen Dank im Voraus. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Physik aus dem Jahr 2017 in Bremen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 58679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Herausgabe von Abituraufgaben Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe vo…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Herausgabe von Abituraufgaben
Datum
28. Mai 2019 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe von Abituraufgaben findet seine rechtliche Grundlage im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz. Eine Herausgabe der Informationen ist bisher nicht erfolgt, weil zunächst komplexe Rechtsfragen zu klären sind, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen zu Abituraufgaben stehen. Die Senatorin für Kinder und Bildung arbeitet zurzeit daran, ein entsprechendes Verfahren hierzu zu etablieren und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen zu klären. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie über den Sachstand informieren. Mit freundlichem Gruß
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AW: Herausgabe von Abituraufgaben [#58679] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage („Abitur-Aufgaben im Fach P…
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Betreff
AW: Herausgabe von Abituraufgaben [#58679]
Datum
8. Juni 2019 14:00
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage („Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen“, #58679) ist, je nachdem ob meine erste Mail eintraf, seit über 5 Monaten oder seit einem Monat in Bearbeitung. Nach § 7 Abs. 6 Nr. 1 BremIFG sind die Informationen nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. „Komplexe Rechtsfragen“ sind meiner Ansicht nach kein gültige Anforderung für § 7 Abs. 6 Nr. 2 BremIFG, wonach die Informationen umfangreich und komplex sein müssten, um die Frist zu verlängern. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bre…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen“ [#58679] [#58679]
Datum
21. Juni 2019 10:08
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/58679 Die Behörde gibt die angefragten Informationen mit der Begründung, dass noch „komplexe Rechtsfragen“ zu klären seien, nicht frei. Wie ich der Behörde mitgeteilt habe sind das meines Erachtens keine gültigen Gründe nach BremIFG. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 58679.pdf Anfragenr: 58679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben inzwischen die Bildungsbehörde davon in Kenntnis gesetzt, dass wir eine Be…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen“ [#58679] [#58679]
Datum
12. Juli 2019 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben inzwischen die Bildungsbehörde davon in Kenntnis gesetzt, dass wir eine Beschwerde von Ihnen erhalten haben. Diese Beschwerde ist auch berechtigt, denn die Bildungsbehörde hätte Ihre Anfrage innerhalb von einem Monat bescheiden müssen. Leider wird die Bearbeitung aber voraussichtlich noch länger dauern, da die Bildungsbehörde mehrere Anfragen zu Informationen über Abituraufgaben erhalten hat und die damit zusammenhängenden komplexen Rechtsfragen, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht, noch prüfen muss, bevor sie einen Zugang zu diesen Informationen gewähren kann. Hierzu soll eine ausführliche Stellungnahme des Fachbereichs eingeholt werden, die bisher aber noch nicht vorzuliegen scheint. Zumindest ist diese uns - obwohl zugesagt - bisher nicht zugegangen. Zudem wird es einen Besprechungstermin hierzu geben, an dem wir auch teilnehmen werden, dessen Datum aber leider auch noch nicht feststeht. Falls Sie hierauf nicht warten möchten, können Sie spätestens nach drei Monaten Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen. Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit kann selbst leider nicht die Einhaltung der Regelungen des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes durchsetzen, sondern hier nur vermittelnd tätig werden. Wir werden uns aber weiter um Ihre Angelegenheit kümmern und Sie über Fortschritte in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in B…
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Von
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Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen“ [#58679] [#58679]
Datum
26. August 2019 20:32
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen“ vom 19.02.2019 (#58679) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Automatische Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter …
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
26. August 2019 20:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.67772.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
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AW: Automatische Eingangsbestätigung [#58679] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ab…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Eingangsbestätigung [#58679]
Datum
15. Dezember 2019 21:09
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen“ vom 19.02.2019 (#58679) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 167 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/58679 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
test test
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
test
Datum
6. Januar 2020 10:20
Status
Warte auf Antwort
test
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AW: test [#58679] Sehr geehrteAntragsteller/in gerne informiere ich Sie darüber, dass Ihr Test erfolgreich bei mi…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
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Betreff
AW: test [#58679]
Datum
6. Januar 2020 13:29
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne informiere ich Sie darüber, dass Ihr Test erfolgreich bei mir eingetroffen ist. Bisher noch nicht angekommen ist hingegen die angefragte Information aus meiner Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2017 in Bremen“ vom 19.02.2019 (#58679). Sie haben die Frist mittlerweile um 189 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/58679 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
AW: [EXTERN]-AW: test [#58679] Sehr geehrteAntragsteller/in die Kollegen kümmern sich darum, hatten allerdings Pr…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: test [#58679]
Datum
6. Januar 2020 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Kollegen kümmern sich darum, hatten allerdings Probleme beim Versenden von E-Mails an diese Adresse - daher wurde ich aus der IT eingebunden. Mit freundlichen Grüßen,
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Abiturprüfung Bremen Physik 2017 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bremer Abiturau…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Abiturprüfung Bremen Physik 2017
Datum
9. April 2020 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bremer Abituraufgaben. Mit dieser E-Mail erhalten Sie die Abiturprüfung im Fach Physik des Jahres 2017. Ab dem Schuljahr 2020/21 werden Sie auf der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung eine Auswahl landeseigener, zentralgestellter Abituraufgaben vorfinden. Momentan befindet sich diese Webseite im Aufbau. Sie wird unter folgendem Link zu finden sein: https://bildung.bremen.de/abituraufgaben Bitte beachten Sie, dass Materialien, die zu den vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützten Werken gehören oder/und Materialien, für die das Land keine über die Verwendung im Rahmen der Prüfung hinausgehenden Nutzungsrechte besitzt, aus den Prüfungsaufgaben entfernt wurden. Sofern sich Ihre Anfrage auf Aufgaben des gemeinsamen Aufgabenpools der Länder bezieht, verweisen wir hiermit auf die Homepage des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB): https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur. Mit freundlichen Grüßen

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Abiturprüfung Bremen Physik 2017 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bremer Abiturau…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Abiturprüfung Bremen Physik 2017
Datum
14. April 2020 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bremer Abituraufgaben. Mit dieser E-Mail erhalten Sie exemplarisch die Abiturprüfung im Fach Physik des Jahres 2017. Ab dem Schuljahr 2020/21 werden Sie auf der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung eine Auswahl landeseigener, zentralgestellter Abituraufgaben vorfinden. Momentan befindet sich diese Webseite im Aufbau. Sie wird unter folgendem Link zu finden sein: https://bildung.bremen.de/abituraufgaben Bitte beachten Sie, dass Materialien, die zu den vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützten Werken gehören oder/und Materialien, für die das Land keine über die Verwendung im Rahmen der Prüfung hinausgehenden Nutzungsrechte besitzt, aus den Prüfungsaufgaben entfernt wurden. Sofern sich Ihre Anfrage auf Aufgaben des gemeinsamen Aufgabenpools der Länder bezieht, verweisen wir hiermit auf die Homepage des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB): https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur. Mit freundlichen Grüßen