Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Physik aus dem Jahr 2018 in Bremen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
  • 2 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag sie Abi!“ gestellt.

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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die A…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
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Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen [#57146]
Datum
11. Februar 2019 21:24
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Physik aus dem Jahr 2018 in Bremen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
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Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen [#57146]
Datum
13. März 2019 13:30
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen“ vom 11.02.2019 (#57146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Herausgabe von Abituraufgaben Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe vo…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Herausgabe von Abituraufgaben
Datum
28. Mai 2019 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe von Abituraufgaben findet seine rechtliche Grundlage im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz. Eine Herausgabe der Informationen ist bisher nicht erfolgt, weil zunächst komplexe Rechtsfragen zu klären sind, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen zu Abituraufgaben stehen. Die Senatorin für Kinder und Bildung arbeitet zurzeit daran, ein entsprechendes Verfahren hierzu zu etablieren und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen zu klären. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie über den Sachstand informieren. Mit freundlichem Gruß
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Herausgabe von Abituraufgaben Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe vo…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Herausgabe von Abituraufgaben
Datum
28. Mai 2019 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe von Abituraufgaben findet seine rechtliche Grundlage im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz. Eine Herausgabe der Informationen ist bisher nicht erfolgt, weil zunächst komplexe Rechtsfragen zu klären sind, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen zu Abituraufgaben stehen. Die Senatorin für Kinder und Bildung arbeitet zurzeit daran, ein entsprechendes Verfahren hierzu zu etablieren und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen zu klären. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie über den Sachstand informieren. Mit freundlichem Gruß
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bre…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen“ [#57146] [#57146]
Datum
23. Juli 2019 11:38
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/57146 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die auskunftspflichtige Stelle meine Anfrage trotz der Tatsache, dass die Frist zur Beantwortung bereits seit geraumer Zeit abgelaufen ist, mit Verweis auf vorgeblich komplexe Rechtsfragen, nach wie vor nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 57146.pdf Anfragenr: 57146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in B…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen [#57146]
Datum
23. Juli 2019 11:38
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen“ vom 11.02.2019 (#57146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 133 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer berechtigten Beschwerde. Wir haben das Vorli…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen“ [#57146] [#57146]
Datum
24. Juli 2019 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer berechtigten Beschwerde. Wir haben das Vorliegen Ihrer Beschwerde auch bereits bei der Senatorin für Kinder und Bildung angezeigt. Leider können wir Ihnen nicht mitteilen, wann Sie mit einer Beantwortung Ihrer Anfrage rechnen können, da zum Einen eine große Anzahl von Informationszugangsanträgen bei der Senatorin für Kinder und Bildung zum Themenkomplex Abituraufgaben eingegangen ist, so dass eine abschließende Bearbeitung wegen knapper personeller Ressourcen noch etwas dauern kann. Zum anderen bestehen hier noch offene rechtliche Fragen, hinsichtlich deren Klärung wir bereits mit der Senatorin für Kinder und Bildung in Kontakt stehen. Wir bitten Sie daher um noch etwas mehr Geduld, da wir hier leider nur vermitteln und eine Informationserteilung nicht anordnen und durchsetzen können. Alternativ steht Ihnen hier aufgrund der seit Stellung Ihrer Anfrage verstrichenen Zeit die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Bremen zur Verfügung. Allerdings ist unseres Erachtens hierdurch in diesem Fall leider nicht mit einer schnelleren Beantwortung zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Leider wirft diese für mich weitere Fragen auf. Zum …
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen“ [#57146] [#57146]
Datum
25. Juli 2019 01:17
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Leider wirft diese für mich weitere Fragen auf. Zum einen über die Natur der vorgeblich komplexen rechtlichen Fragen. Meines Erachtens sind die Regelungen des BremIFG hinsichtlich des Verfahrens und der Frist zur Beantwortung recht klar und lassen wenig Interpretationsspielraum zu. Gemäß § 7 Abs. 6 sieht eine Beantwortung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, bei komplexen Informationen innerhalb von zwei Monaten, vor. Selbst wenn man unterstellen würde, bei einer Abituraufgabe handele es sich um eine komplexe Information, was aus meiner Sicht abwegig klingt, ist die Frist bereits seit mehr als drei Monaten abgelaufen. Es ist aus meiner Sicht daher unklar, welche - behaupteten - komplexen Rechtsfragen nun bereits seit mehr als fünf Monaten geprüft werden. Wenn Sie mir diese etwas näher erläutern würden, wäre ich Ihnen sehr verbunden. Es ist leider für mich auch etwas unverständlich, dass Sie lieber auf den Klageweg als auf Ihre gesetzliche Kontrollaufgabe hinweisen. Ist die Verwaltung in Bremen nicht von sich aus an Gesetze gebunden. Haben Sie denn zumindest die Mängel in der Beantwortung von IFG Anfragen bei der Senatorin für Kinder und Bildung bereits beanstandet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir versucht haben deutlich zu machen, halten wir Ihre Beschwerde hinsichtlich d…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen“ [#57146] [#57146]
Datum
25. Juli 2019 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir versucht haben deutlich zu machen, halten wir Ihre Beschwerde hinsichtlich der nicht eingehaltenen Beantwortungsfrist auch für begründet. Dies haben wir auch bereits bei der Senatorin für Kinder und Bildung deutlich gemacht. Von einer Beanstandung haben wir bisher abgesehen, da eine solche auch nicht dazu führt, dass Sie die Information schneller erhalten. Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit verfügt nämlich über keinerlei Durchsetzungsbefugnisse. Wir können nur vermitteln und die Verwaltung darauf hinweisen, was das Gesetz sagt und dass sie an Recht und Gesetz gebunden ist. Problematisch sind hier rechtlich zumindest zwei Punkte: Zum einen befinden sich in vielen Abituraufgaben urheberrechtlich geschützte Texte, bei deren Schwärzung die Abituraufgabe keinen Sinn mehr machen würde. Zum anderen ist zu prüfen, welche Abituraufgaben noch einmal wiederverwendet werden sollen. Diese können natürlich nicht herausgegeben werden. Dies betrifft insbesondere die Abituraufgaben aus den letzten Jahren. Also auch Ihre Anfrage. Ich hoffe, das hilft dabei, Ihnen deutlich zu machen, was sich hinter dem Begriff "komplexe Rechtsfragen" verbirgt. Zudem bin ich zuversichtlich, dass sich diese Fragen in den nächsten Wochen klären und dann Ihre Anfrage und die vielen übrigen Informationszugangsanträge endlich beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in B…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen [#57146]
Datum
16. August 2019 12:17
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2018 in Bremen“ vom 11.02.2019 (#57146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 157 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Automatische Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter …
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
16. August 2019 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.67772.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß

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Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Abiturprüfung Bremen Physik 2015 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bremer Abiturau…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Abiturprüfung Bremen Physik 2015
Datum
9. April 2020 17:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bremer Abituraufgaben. Mit dieser E-Mail erhalten Sie exemplarisch die Abiturprüfung im Fach Physik des Jahres 2015. Ab dem Schuljahr 2020/21 werden Sie auf der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung eine Auswahl landeseigener, zentralgestellter Abituraufgaben vorfinden. Momentan befindet sich diese Webseite im Aufbau. Sie wird unter folgendem Link zu finden sein: https://bildung.bremen.de/abituraufgaben Bitte beachten Sie, dass Materialien, die zu den vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützten Werken gehören oder/und Materialien, für die das Land keine über die Verwendung im Rahmen der Prüfung hinausgehenden Nutzungsrechte besitzt, aus den Prüfungsaufgaben entfernt wurden. Sofern sich Ihre Anfrage auf Aufgaben des gemeinsamen Aufgabenpools der Länder bezieht, verweisen wir hiermit auf die Homepage des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB): https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur. Mit freundlichen Grüßen

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