Abitur-Aufgaben im Fach Psychologie im Jahr 2019 in Hamburg

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Psychologie aus dem Jahr 2019 in Hamburg.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • Kosten dieser Information:
    125,00 Euro
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag sie Abi!“ gestellt.

Julian Pascal Beier
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Psychologie im Jahr 2019 in Hamburg [#167490]
Datum
28. September 2019 20:27
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Psychologie aus dem Jahr 2019 in Hamburg.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Behörde für Schule und Berufsbildung
Ihre Anfrage Abiturklausuren Psychologie 2019 Sehr geehrter Herr Beier, in Ihrem Schreiben vom 28.09.2019 erbitte…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Ihre Anfrage Abiturklausuren Psychologie 2019
Datum
2. Oktober 2019 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, in Ihrem Schreiben vom 28.09.2019 erbitten Sie die Zusendung der diesjährigen Abituraufgaben im Fach Psychologie. – Hiermit informiere ich Sie darüber, dass die Herausgabe von Abituraufgaben entsprechend der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) gebührenpflichtig ist. Die Gebühren bewegen sich je nach Aufwand zwischen 15 und 125 € (derzeit geltender Gebührenrahmen). Die Gebühr für Ihre Anfrage wird sich etwa zwischen 20 € und 40 € bewegen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Bitte unter diesem Gesichtspunkt aufrechterhalten oder zurückziehen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Ihre Anfrage Abiturklausuren Psychologie 2019 [#167490] Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte die Ge…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Ihre Anfrage Abiturklausuren Psychologie 2019 [#167490]
Datum
5. Oktober 2019 17:18
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte die Gebühren für überhöht, da es sich um eine einfache, kostenfrei zu beantwortende Auskunft handelt. Ich werde deshalb den Hamburgische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 167490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparen…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abitur-Aufgaben im Fach Psychologie im Jahr 2019 in Hamburg“ [#167490] [#167490]
Datum
5. Oktober 2019 17:19
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/167490 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Gebühren überhöht sind, da es sich um eine einfache, kostenfrei zu beantwortende Auskunft handelt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 167490.pdf Anfragenr: 167490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2784/2019) Sehr geehrter Herr Beier, Ihre E-Mail vom 5.10.2019 ist bei uns eingegange…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2784/2019)
Datum
8. Oktober 2019 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre E-Mail vom 5.10.2019 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen G5/2784/2019 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Schule und Berufsbildung
Höhe der Gebühren Sehr geehrter Herr Beier, ich nehme Bezug auf Ihre Stellungnahme zu der Höhe der Gebühren für d…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Höhe der Gebühren
Datum
9. Oktober 2019 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, ich nehme Bezug auf Ihre Stellungnahme zu der Höhe der Gebühren für die Zugänglichmachung von Abiturklausuren und möchte Ihnen die rechtlichen Grundlagen und das Zustandekommen der Gebühr im Folgenden erläutern. Das Zur –Verfügung-Stellen von Abiturklausuren ist aus unserer Sicht keine nach § 1 Absatz 3 Ziffer 1 HmbTGGebO gebührenfreie „Erteilung einer mündlichen, einfachen schriftlichen oder einfachen elektronischen Auskunft einschließlich des Verweises auf eine über öffentliche Kommunikationsnetze zugängliche Information“, da ein höherer Verwaltungsaufwand erforderlich ist, für den eine entsprechende Gebühr erhoben wird. Diese Verwaltungsleistung ist dem „Zugänglichmachen von Informationen in sonstiger Weise“ (Anlage zur Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05.November 2013, Nr. 1.3), und zwar nach 1.3.1 „Zur-Verfügung-Stellen- von-Kopien, auch in elektronischer Form“ und 1.3.1.1 „mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand“ zuzuordnen. Für diese Leistungen ist ein Gebührenrahmen laut Anlage zur HmbTGGebO zwischen 15 und 125 € festgelegt worden. Unter § 1 Absatz 1 HmbTGGebO werden Tätigkeiten genannt, für die z.B. Verwaltungsgebühren fällig werden, u.a. „Prüfung der Unbedenklichkeit des Zugänglichmachens der Information“, „Ersuchen um Einwilligung der oder des Betroffenen“ und „Aussonderung von Daten“. Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage muss der Bearbeitende die einzelnen Klausuren zunächst heraussuchen bzw. bei der Institution, in der diese verwaltet werden, erbitten. Die einzelnen Klausuren sind daraufhin zu überprüfen, ob alle dort enthaltenen Informationen ohne rechtliche Bedenken zugänglich gemacht werden können, ggf. kann es auch erforderlich sein, bei Unklarheiten die jeweiligen Fachvertreter zu konsultieren. Informationen, die nicht zugänglich gemacht werden dürfen, müssen unkenntlich gemacht werden. Nach der Bearbeitung wird die Klausur ausgedruckt, kopiert und gescannt. Es handelt sich bei der für Ihre Anfrage angegebenen Gebühr nicht um eine Pauschale, sondern der Rahmen der voraussichtlich zu zahlenden Summe wurde nach dem individuellen zeitlichen Aufwand und dem Stundensatz des Bearbeitenden kalkuliert. Ich hoffe, dass die Berechnung der Gebühren für Sie verständlich geworden ist. Es bleibt Ihnen unbenommen, sich in dieser Sache an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingaben nach HmbTG (G5/2784/2019 und G5/2843/2019) Sehr geehrter Herr Beier, Ich habe auch Ihre zweite Eing…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingaben nach HmbTG (G5/2784/2019 und G5/2843/2019)
Datum
25. Oktober 2019 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Ich habe auch Ihre zweite Eingabe vom 11.10.2019 erhalten, die hier das Aktenzeichen G5/2843/2019 trägt. Mit Ihren beiden Eingaben wenden Sie sich gegen die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Sie haben dort Zusendung der Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abiturprüfung in den Fächern Pädagogik und Psychologie beantragt. Die BSB hat Ihnen die Übersendung dieser Dokumente in Aussicht gestellt, allerdings angekündigt, dass hierfür Gebühren entstehen würden, und zwar in Höhe von 15 bis 20 Euro für die Pädagogik-Aufgaben und 20 bis 40 Euro für die Psychologie-Aufgaben. Die BSB hat mir dazu mitgeteilt, die Gebührenhöhe sei ermittelt worden aus einer Schätzung des voraussichtlichen Aufwands für die Bearbeitung Ihrer Anträge. Die Dokumente müssten vor dem Versand gesichtet werden, um auszuschließen, dass z.B. urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten sind, an denen der BSB nicht die zur Weitergabe erforderlichen Rechte zur Verfügung stehen. Da die Dokumente einen unterschiedlichen Umfang hätten und unterschiedlich viele Bilder enthalten seien, die überprüft und ggf. geschwärzt werden müssen, wurden Gebühren in unterschiedlicher Höhe veranschlagt. Aus meiner Sicht erscheint weder die Tatsache zu beanstanden, dass die BSB die Dokumente nicht kostenfrei zur Verfügung stellt, noch begegnet die Höhe der in Aussicht gestellten Gebühren im Vorhinein Bedenken. Sie haben im Sinne der Gebührenordnung zum Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) keine Auskunft verlangt, sondern ein Zur-Verfügung-Stellen von Kopien, auch in elektronischer Form (Ziffer 1.3.1 der Anlage zur HmbTGGebO). Ihr Antrag richtete sich darauf, die möglichst vollständigen Original-Dokumente zu erhalten. Hierfür sieht die HmbTGGebO keinen Tatbestand vor, bei dem die Amtshandlung gebührenfrei wäre. Da es sich nicht um eine Auskunft im Sinne der HmbTGGebO handelt, ist der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1, der Gebührenfreiheit für eine einfache elektronische Auskunft vorsieht, nicht einschlägig. Hier dürfte stattdessen der Gebührenrahmen der Ziffer 1.3.1 der Anlage zur HmbTGGebO für das Zur-Verfügung-Stellen von Kopien, auch in elektronischer Form, mit gewöhnlichem Prüfaufwand anzulegen sein. Dieser beträgt 12 bis 125 Euro. Die Ihnen in Aussicht gestellten Gebühren erscheinen mir mit Blick auf diesen Rahmen nicht überzogen. Sie haben die Möglichkeit, gegen den Gebührenbescheid Widerspruch einzulegen und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, wenn Sie nach Erhalt der Dokumente Zweifel daran haben, dass die Höhe der Gebühren gerechtfertigt ist. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
AW: Ihre Anfrage Abiturklausuren Psychologie 2019 [#167490] Sehr geehrte<< Anrede >> meinen Antrag zi…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Ihre Anfrage Abiturklausuren Psychologie 2019 [#167490]
Datum
3. Juni 2020 19:39
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meinen Antrag ziehe ich aufgrund der zu erwartenden Gebühren zurück. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 167490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167490