Abitur- und Abbrechungsquote nach Bundesländern

Der prozentuale Anteil aller Schüler, die das Abitur erfolgreich beenden sowie der prozentuale Anteil aller Schüler, die die Schule vorzeitig abbrechen. Dies bitte sortiert nach Bundesland.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
  • 0 Follower:innen
Dario Holz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der prozentuale …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Dario Holz
Betreff
Abitur- und Abbrechungsquote nach Bundesländern [#26502]
Datum
9. Februar 2018 08:10
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der prozentuale Anteil aller Schüler, die das Abitur erfolgreich beenden sowie der prozentuale Anteil aller Schüler, die die Schule vorzeitig abbrechen. Dies bitte sortiert nach Bundesland.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Dario Holz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dario Holz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dario Holz
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG Antrag 203: prozentuale Anteil von Schülern mit beendeten bzw. abgebrochenen Abitur Sehr g…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 203: prozentuale Anteil von Schülern mit beendeten bzw. abgebrochenen Abitur
Datum
20. Februar 2018 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Holz, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Februar 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30203 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Statistische Daten zu Schülern (Az.: A-IR/1110100-IF30203) Sehr geehrter Herr Holz, Sie haben mit E…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Statistische Daten zu Schülern (Az.: A-IR/1110100-IF30203)
Datum
10. April 2018 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Holz, Sie haben mit E-Mail vom 20. Februar 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30203) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Der prozentuale Anteil aller Schüler, die das Abitur erfolgreich beenden sowie der prozentuale Anteil aller Schüler, die die Schule vorzeitig abbrechen. Dies bitte sortiert nach Bundesland. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen nach Rücksprache mit der Fachabteilung folgendes mitteilen: Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen dem Statistischen Bundesamt zum Teil vor und sind insoweit auch bereits publiziert. Eine Zeitreihe zu den Absolventen nach Bundesländern, welche die allgemeinbildende Hochschulreife erlangt haben, finden Sie in unserer Fachserie 11 Reihe 1 in der Tabelle "6.7 Studienberechtigte aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nach Abschlussarten und Geschlecht sowie Anteile an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung in Prozent 1992-2016" unter dem Link: https://www.destatis.de/DE/Publikatione… Anhand der Tabellen "Tab_6.1_Absolventen_Abgaenger_ZR16" der allgemeinbildenden Schulen aus der Fachserie 11 Reihe 1 (unter https://www.destatis.de/DE/Publikatione…) und "Tab_4.1_Absolventen_Abgaenger_ZR16" der beruflichen Schulen aus der Fachserie 11 Reihe 2 (unter https://www.destatis.de/DE/Publikatione…) lassen sich die Absolventen insgesamt berechnen. Mithilfe der Zahlen können die prozentualen Anteile berechnet werden. Daten zu den Schülern, welche die Schule vorzeitig abgebrochen haben, liegen dem Statistischen Bundesamt nicht vor. Statistisch erfasst werden lediglich die Abgänger, nicht jedoch die Abbrecher. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Vielen Dank für Ihre Geduld. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen