Mat1-gA-Paket1.1-AB-2018

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Abituraufgabe Mathematik 2018 Hamburg

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag sie Abi!“ gestellt.

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Freie und Hansestadt Hamburg
   Behörde für Schule und Berufsbildung                                                         /
                                                                                   Kurs-Nr.     /   Name



                                         Schriftliche Abiturprüfung
                                          Schuljahr 2017/2018

                                                  Mathematik
                                auf grundlegendem Anforderungsniveau

                an allgemeinbildenden und beruflichen gymnasialen Oberstufen
                                                    Haupttermin
                                         Mittwoch, 2. Mai 2018, 9:00 Uhr


                                       Unterlagen für die Prüflinge
                                     Wahlschwerpunkt Lineare Algebra


Allgemeine Arbeitshinweise
   Tragen Sie rechts oben auf diesem Blatt und auf Ihren Arbeitspapieren Ihren Namen sowie die Kurs-
   nummer ein.
   Kennzeichnen Sie bitte Ihre Entwurfsblätter (Kladde) und Ihre Reinschrift ebenfalls mit Namen und
   Kursnummer.

 Fachspezifische Arbeitshinweise1
   Die Arbeitszeit einschließlich der Auswahlzeit beträgt insgesamt 270 Minuten.
   Sie erhalten zuerst die Aufgabe I zur Bearbeitung.
   Nach Abgabe der Aufgabe I und der zugehörigen Lösungen erhalten Sie die Aufgaben II, III und IV
   sowie die zugelassenen Hilfsmittel. Sie bearbeiten diese drei Aufgaben in der restlichen Arbeitszeit.
   Erlaubte Hilfsmittel: Taschenrechner (nicht programmierbar und nicht grafikfähig), Formelsammlung
   „Das große Tafelwerk interaktiv“ (Cornelsen Verlag), Rechtschreibwörterbuch
Aufgabenauswahl
   Sie erhalten zuerst die Aufgabe I zur Bearbeitung. Wählen Sie aus den Unteraufgaben I.4.1, I.4.2 und
   I.4.3 eine Unteraufgabe aus. Die Unteraufgaben I.1, I.2 und I.3 müssen bearbeitet werden, insgesamt
   also vier Unteraufgaben von Aufgabe I.
   Vermerken Sie auf dem Deckblatt und der Reinschrift, welche Unteraufgaben (I.4.1, I.4.2 oder I.4.3)
   Sie bearbeitet haben.
   Nach Abgabe der Aufgabe I und der zugehörigen Lösungen erhalten Sie die restlichen drei Aufgaben
   (II, III und IV) sowie Ihren Taschenrechner und die Formelsammlung.
   Überprüfen Sie anhand der Seitenzahlen, ob Sie alle Unterlagen vollständig erhalten haben.
   Beginnen Sie mit der Bearbeitung der restlichen drei Aufgaben. Hierzu steht Ihnen die restliche
   Arbeitszeit zur Verfügung.

 Zur Bearbeitung wurden ausgewählt:                                        Titel der Aufgabe
                (I.4.1 oder I.4.2 oder I.4.3)
1 Hinweisezu den Erleichterungen für neu zugewanderte Schülerinnen, Schüler und Prüflinge bei Sprachschwierigkeiten in der
 deutschen Sprache finden sich auf S. 2.
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Freie und Hansestadt Hamburg                                                 allgemeinbildende und
Behörde für Schule und Berufsbildung                                          berufliche gymnasiale
Abitur 2018              Mathematik auf grundlegendem Anforderungsniveau                 Oberstufen
                                       Deckblatt




Erleichterungen für neu Zugewanderte
Entsprechend der „Richtlinie über die Gewährung von Erleichterungen für neu zugewanderte Schüle-
rinnen, Schüler und Prüflinge bei Sprachschwierigkeiten in der deutschen Sprache“ (MBlSchul Nr. 08,
7. Oktober 2016, S. 60) werden für die betroffenen Prüflinge die folgenden Erleichterungen gewährt:
  Die Bearbeitungszeit wird um 30 Minuten auf 300 Minuten erhöht.
  Ein nicht-elektronisches Wörterbuch Deutsch – Herkunftssprache / Herkunftssprache – Deutsch wird
  bereitgestellt.




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Freie und Hansestadt Hamburg                                                      allgemeinbildende und
Behörde für Schule und Berufsbildung                                               berufliche gymnasiale
Abitur 2018              Mathematik auf grundlegendem Anforderungsniveau                      Oberstufen
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Bewertung
Prüfungsteil A (hilfsmittelfreier Teil): 20 Bewertungseinheiten (BE)
Prüfungsteil B: 80 BE (3 komplexe Aufgaben, Aufgabe II mit 40 BE, Aufgabe III mit 20 BE und Aufga-
be IV mit 20 BE)
Insgesamt sind 100 BE erreichbar.
Bei der Festlegung von Notenpunkten gilt die folgende Tabelle.
    Notenpunkte             mindestens zu                 Notenpunkte              mindestens zu
                        erreichender Anteil an                                 erreichender Anteil an
                           den insgesamt zu                                       den insgesamt zu
                             erreichenden                                           erreichenden
                         Bewertungseinheiten                                    Bewertungseinheiten
         15                      95 %                           7                       55 %
         14                      90 %                           6                       50 %
         13                      85 %                           5                       45 %
         12                      80 %                           4                       40 %
         11                      75 %                           3                       33 %
         10                      70 %                           2                       27 %
          9                      65 %                           1                       20 %
          8                      60 %                           0                        0%

Für die Erteilung der Note „ausreichend“ (5 Notenpunkte) ist mindestens erforderlich, dass annähernd
die Hälfte der erwarteten Gesamtleistung und über den Anforderungsbereich I hinaus Leistungen in
einem weiteren Anforderungsbereich erbracht wurden.
Für die Erteilung der Note „gut“ (11 Notenpunkte) ist mindestens erforderlich, dass annähernd vier
Fünftel der erwarteten Gesamtleistung sowie Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen erbracht
wurden.
Die erbrachte Gesamtleistung ergibt sich aus der Summe der Bewertungseinheiten in den vier Aufga-
ben.
Bei erheblichen Mängeln in der sprachlichen Richtigkeit und der äußeren Form sind bei der Bewertung
der schriftlichen Prüfungsleistung je nach Schwere und Häufigkeit der Verstöße bis zu zwei Notenpunk-
te abzuziehen. Dazu gehören auch Mängel in der Gliederung, Fehler in der Fachsprache, Ungenauigkei-
ten in Zeichnungen sowie falsche Bezüge zwischen Zeichnungen und Text.
Darstellung der Lösungen
Bei der Bearbeitung des Prüfungsteils B müssen die Lösungswege sorgfältig dokumentiert werden. Dies
gilt auch bei Berechnungen, die mit einigen Taschenrechnertypen per Knopfdruck möglich sind. Die Lö-
sungswege sind so darzustellen, als stünden diese Taschenrechnerfunktionalitäten nicht zur Verfügung. Dies
gilt in den folgenden Bereichen:
  Umformen von Termen mit Variablen,
  Lösen von Gleichungen oder Gleichungssystemen,
  Differenzieren oder Integrieren,
  Berechnen von Werten einer Ableitungsfunktion oder eines Integrals.
  Rechnen mit Koordinaten (z. B. zum Aufstellen der Gleichung einer Ebene aus den Koordinaten dreier
  gegebener Punkte),
  Rechnen mit Vektoren (z. B. Bestimmen des Werts eines Skalarprodukts oder der Größe des Winkels
  zwischen zwei Vektoren),
  Bestimmen der Lagebeziehungen von Punkten, Geraden und Ebenen.

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