Abituraufgabe Mathematik 2018 RLP

Bitte senden Sie mir die Abituraufgaben des Jahres 2018 im Fach Mathematik inklusive der Lösungen und den Lehrerhinweisen zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. November 2018
  • Frist
    15. Dezember 2018
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Abituraufgabe [#34632] Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgen…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Abituraufgabe [#34632]
Datum
13. November 2018 16:35
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Abituraufgaben des Jahres 2018 im Fach Mathematik inklusive der Lösungen und den Lehrerhinweisen zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Anfrage nach dem LTranspG betr. die Abituraufgaben 2018 im Fach Mathematik - 9411 C Tgb.-Nr. 745/18 - Sehr geehrtA…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage nach dem LTranspG betr. die Abituraufgaben 2018 im Fach Mathematik - 9411 C Tgb.-Nr. 745/18 -
Datum
26. November 2018 16:01
Status
Warte auf Antwort

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen erbetenen Abiturprüfungsaufgaben im Fach Mathematik aus 2018 werden im Ministerium nicht vorgehalten. Nach § 18 der Abiturprüfungsordnung legt jede Schule dem Ministerium aus verschiedenen Sachgebieten drei Aufgaben vor, aus denen das Ministerium zwei auswählt. Im Fach Mathematik wie auch in den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch werden die von Schulen gestellten Aufgaben um eine zentral vom Ministerium gestellte Aufgabe ergänzt. Hinsichtlich der letztgenannten Aufgabe greift das Ministerium ausschließlich auf den Abituraufgabenpool des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zu. Die dezentral gestellten Aufgaben sind lediglich in den jeweiligen Schulen verfügbar. Sie haben jedoch voraussichtlich gegenüber den Schulen keinen Anspruch auf Zugang zu den Abiturprüfungsaufgaben. Dem stehen die in § 14 Abs. 1 Nr. 9 LTranspG genannten "öffentlichen Belange" entgegen. (Auszug § 14 Abs.1..."Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden und die Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform soll unterbleiben, soweit und solange...9. durch die Bekanntgabe von Informationen ein Verfahren zur Leistungsbeurteilung und Prüfung beeinträchtigt würde,...".) Die Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) vom 24.11.2017 Ministerialblatt 2017 S. 356 führt hierzu aus: "Nummer 9 enthält einen Schutztatbestand für Prüfungsverfahren und Leistungsbeurteilungen. Es soll verhindert werden, dass die Durchführung von Prüfungen und Leitungsfeststellungen durch eine vorherige Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben und Prüfungslösungen beeinträchtigt wird. Dieser Schutz ist zeitlich nicht auf die Durchführung einer konkreten Prüfung oder Leistungsfeststellung begrenzt. Prüfungsaufgaben werden vielfach zur mehrfachen Nutzung, insbesondere auch im Rahmen von Prüfungsverbänden, innerhalb derer die Aufgaben untereinander ausgetauscht werden, erstellt. Nummer 9 schützt das gesamte Verfahren, in dem eine Aufgabe zu Prüfungs- oder sonstigen Leistungsfeststellungszwecken Verwendung finden soll. Erst wenn sicher feststeht, dass eine Aufgabe für den vorbezeichneten Zweck nicht mehr eingesetzt werden soll, kann ein Informationsanspruch nach dem Landestransparenzgesetz Platz greifen." Da Prüfungsaufgaben an Schulen wiederholt eingesetzt werden dürfen, gehe ich davon aus, dass die Schulen Ihr Anliegen ablehnen werden. Die Adresse der in Frage kommenden Schulen können Sie in der unter nachfolgendem Link zur Verfügung stehenden Datenbank finden: https://schulen.bildung-rp.de Die Abituraufgaben, die die Länder für das Prüfungsjahr 2018 dem Aufgabenpool des IQB entnommen haben, können Sie auf der Internetseite https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/sammlung einsehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1]an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Fußnote: [1]vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Juli 2014 über elektronische Identifizierung Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen