Abituraufgabe BW Mathematik/Physik 2018 [#57166]

Bitte senden Sie mir die Abituraufgaben des Jahres 2018 im Fach Mathematik und Physik inklusive der Lösungen und den Lehrerhinweisen zu.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/34639

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. März 2019
  • Frist
    20. April 2019
  • 0 Follower:innen
Tom Schneider
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Tom Schneider
Betreff
Abituraufgabe BW Mathematik/Physik 2018 [#57166] [#62547]
Datum
21. März 2019 01:44
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Abituraufgaben des Jahres 2018 im Fach Mathematik und Physik inklusive der Lösungen und den Lehrerhinweisen zu. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/34639
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tom Schneider <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tom Schneider << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tom Schneider
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
WG: Ihre Antrag auf Aktenauskunft Sehr geehrter Herr Schneider, mit E-Mail vom 21. März 2019 haben Sie sich mit e…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
WG: Ihre Antrag auf Aktenauskunft
Datum
26. März 2019 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.jpg
2,7 KB
image002.jpg
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Schneider, mit E-Mail vom 21. März 2019 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsbegehren an das Kultusministerium gewandt. Der Eingang Ihres Antrags wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihr Antrag auf Aktenauskunft Sehr geehrter Herr Schneider, mit E-Mail vom 21. März 2019 haben Sie sich mit einem …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft
Datum
28. März 2019 13:41
Status
image001.jpg
2,7 KB
image002.jpg
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Schneider, mit E-Mail vom 21. März 2019 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsbegehren an das Kultusministerium gewandt. Sie bitten um die Übersendung der "Abituraufgaben des Jahres 2018 im Fach Mathematik und Physik inklusive der Lösungen und den Lehrerhinweisen". Keine der vor Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen vermittelt im vorliegenden Fall einen Anspruch auf Auskunft oder Information. a) Umweltverwaltungsgesetz/Umweltinformationsgesetz Gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) hat jede Person nach Maßgabe des UVwG Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 23 Abs. 1 UVwG verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Die von Ihnen begehrten Daten unterfallen nicht dem Begriff der Umweltinformation im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG. Das Umweltinformationsgesetz gilt bereits nicht für Stellen des Landes Baden-Württemberg (vgl. ebd. § 1 Abs. 2). b) Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) Die von Ihnen begehrten Daten sind keine Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 VIG. c) Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Gem. § 1 Abs. 2 LIFG haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Voraussetzung ist hierfür zunächst, dass das LIFG im Einzelfall zur Anwendung gelangt. Dies ist bezüglich der von Ihnen verlangten Daten nicht der Fall. Vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen sind gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG Prüfungsbehörden, soweit Prüfungen betroffen sind. Nach der Regelungsabsicht des Gesetzgebers soll dadurch die Ausforschung von Prüfungsunterlagen verhindert werden (vgl. LT-Drs. 15/7720, S. 61). Zu den Prüfungsunterlagen in diesem Sinne zählen auch Prüfungsaufgaben. Die schriftlichen Prüfungsunterlagen auch für das Mathe-Abitur einschließlich der Nachtermine werden landeseinheitlich durch das Kultusministerium gestellt (vgl. § 21 Abs. 2 Abiturverordnung Gymnasien der Normalform). Das Kultusministerium ist insoweit also Prüfungsbehörde und vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen. Sie haben für Ihren Antrag auch auf die fragdenstaat.de-Anfrage #34639 verwiesen. Für diese Anfrage sei Zugang zu Informationen gewährt worden. In diesem Falle handelte es sich allerdings um den Zugang zu den Abituraufgaben für das Fach Mathematik im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Jahre 2018 nach Maßgabe des dort zur Anwendung gelangenden Rechts. Mit freundlichen Grüßen