Abituraufgaben 2019

sämtliche Abituraufgaben des Hessischen Landesabiturs 2019 inklusive der Erwartungshorizonte und Handreichungen zur Korrektur.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Abi…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abituraufgaben 2019 [#127193]
Datum
7. April 2019 11:28
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Abituraufgaben des Hessischen Landesabiturs 2019 inklusive der Erwartungshorizonte und Handreichungen zur Korrektur.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Ihre Anfrage im Kontext aller Abituraufgaben des Jahres 2019
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage im Kontext aller Abituraufgaben des Jahres 2019
Datum
17. April 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage im Kontext aller Abituraufgaben des Jahres 2019 [#127193] Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezu…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage im Kontext aller Abituraufgaben des Jahres 2019 [#127193]
Datum
20. April 2019 18:32
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
20190417_ihre-anfrage-im-kontext-aller-abituraufgaben-des-jahres.pdf
1,5 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug zu Ihrer Ablehnung meiner Anfrage auf die Abituraufgaben des Jahres 2019 auf Grundlage von § 82 Nr. 2 d) i. V. m. § 84 Abs. 1 HDSIG stelle ich Folgendes fest: 1) Sie ziehen zur Begründung § 82 Nr. 2 d) HDSIG heran. Es erschließt sich nicht, wie die Veröffentlichung der Abituraufgaben "den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens" gefährdet. Der angeführte Paragraph erscheint nicht funktionell als Begründung der Ablehnung meines Antrags. 2) Darüber hinaus ziehen Sie § 84 Abs. 1 HDSIG zur Ablehnung heran. Durch die Veröffentlichung der Prüfungen im Nachhinein besteht keine absehbare Gefahr, dass der "Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen" vereitelt werde. Ebenso erscheint fraglich, inwieweit der Bewertungsvorgang der Abiturprüfungen durch Lehrkräfte eine behördliche Entscheidung darstellt, die gem. § 84 Abs. 1 HDSIG schützenswert ist. 3) Dem offiziellen Kalender Ihres Ministeriums ist zu entnehmen, dass die schriftlichen Abiturprüfungen in Hessen abgeschlossen sind. In Ihrem Schreiben vom 17. April heißt es: "Da der Prüfungszeitraum für das Abitur 2019 derzeit noch nicht abgeschlossen ist, ist der Informationsanspruch (...) abzulehnen". Da in einigen Bundesländern noch Prüfungen bevorstehen und in der Annahme, dass Sie die zentralisierten Prüfungen meinten, bitte ich Sie, mir sämtliche eigens für das Hessische Landesabitur 2019 erstellten Prüfungen zuzusenden; dabei berufe ich mich auf §§ 80 ff. HDSIG. Bei Ablehnung dieser erneuten Anfrage bitte ich Sie, diese detailliert zu begründen. Darüber hinaus fordere ich Sie höflichst auf, zu den genannten Punkten 1 und 2 Stellung zu nehmen und eine differenzierte Begründung nachzureichen, da sich aus den von Ihnen angeführten Rechtsvorschriften nicht ergibt, wieso mein erster Antrag abgelehnt wurde. Ich bitte um eine Antwort innerhalb von einem Monat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anlage: Ihr Schreiben vom 17. April 2019 Anhänge: - 20190417_ihre-anfrage-im-kontext-aller-abituraufgaben-des-jahres.pdf Anfragenr: 127193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Ihre Anfrage im Kontext aller Abituraufgaben des Jahres 2019 [#127193] Sehr geehrtAntragsteller/in als Erläuterun…
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Betreff
Ihre Anfrage im Kontext aller Abituraufgaben des Jahres 2019 [#127193]
Datum
23. April 2019 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
5,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in als Erläuterung zu unserer Antwort vom 17.04.2019 sowie Ihrer darauf folgenden Nachfrage vom 20.04.2019 möchten wir noch Folgendes mitteilen: Die Abituraufgaben sind Teil der Abiturprüfung. Diese ist erst abgeschlossen, wenn den Prüflingen ihr Abiturzeugnis ausgehändigt wurde und nicht bereits nach Durchlaufen der schriftlichen Prüfungen. Gegen das Abiturzeugnis besteht zudem binnen eines Jahres nach Aushändigung die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Bestandskräftig abgeschlossen ist daher die Abiturprüfung erst ein Jahr nach Aushändigung der Abiturzeugnisse. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines Verwaltungsverfahrens oder eines verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens haben kann. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Ihre Anfrage im Kontext aller Abituraufgaben des Jahres 2019
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage im Kontext aller Abituraufgaben des Jahres 2019
Datum
1. November 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage im Kontext aller Abituraufgaben des Jahres 2019 [#127193] Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug neh…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage im Kontext aller Abituraufgaben des Jahres 2019 [#127193]
Datum
7. November 2019 17:24
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihr schreiben vom 1. November 2019 erneuere ich hiermit mein Ersuchen um Einsicht in sämtliche Abiturklausuren des Jahreres 2019 vom 7. April 2019. Ich bitte Sie, mir die Dokumente auf digitalem Wege zukommen zu lassen. Das bayrische sowie nordhein-westfälische Kultusministerium schickt bspw. einen zeitlich befristeten und durch ein Passwort beschützten Link zu einer Cloud, in der die Dokumente als PDF-Datei verfügbar sind. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass ich vorher darüber informiert werden möchte, sollten im Rahmen der Anfrage Kosten anfallen. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 2019-08-01_ihre-anfrage-im-kontext-aller-abituraufgaben-des-dall.pdf Anfragenr: 127193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/127193 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
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Datum
17. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort