Abituraufgaben 2022 Haupt- und Nachschreibtermin Geographie

die Abituraufgaben 2022 des Haut- und Nachschreibtermins im Fach Geographie inkl. der zugehörigen Erwartungshorizonte

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abituraufgaben 2022 Haupt- und Nachschreibtermin Geographie [#258017]
Datum
29. August 2022 20:49
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Abituraufgaben 2022 des Haut- und Nachschreibtermins im Fach Geographie inkl. der zugehörigen Erwartungshorizonte
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258017/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
29. August 2022 20:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW [geschwärzt] [258017] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral ges…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW [geschwärzt] [258017] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren; Abitur EK 2022, 30.08.2022
Datum
30. August 2022 14:50
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren. Die Aufgaben der zentralgestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse sowie Ihre Postanschrift mit entsprechendem Betreff gesondert an: [geschwärzt]<[geschwärzt]> mitzuteilen oder per Post an das: Ministerium für Schule und Bildung NRW Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post an [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] erhalten, dann senden Sie mir eine kurze Nachricht. Auch sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag auf Informationszugang inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So muss die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Zudem handelt es sich bei der Beantwortung Ihres Antrags um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Die Bekanntgabe des verfahrensbeendenden Bescheids muss verlässlich und nachweisbar sein. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Bei einer E-Mail-Nachricht an ein öffentliches Internetportal ist dieser Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheits-gesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [258017] - Ihr Antrag nach § 4 Inform…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [258017] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren; Abitur EK 2022, 30.08.2022 [#258017]
Datum
30. August 2022 16:05
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Gerne nennen ich Ihnen meine Mailadresse und meine Anschrift: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Bitte senden Sie die Dateien an meine Mailadresse. Wenn nötig, wie auch schon in der Vergangenheit verschlüsselt über eine Cloud. Meine Anfrage schalte ich nun aber auch auf "nicht öffentlich" um. Sie könnten also auch über das Portal FragDenStaat antworten. Für mich ist das aber nicht wichtig. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Ihre Antwort auf meinen Anfrage über FragDen Staat [#258017] vom 30.08.2022, 14:51 Uhr: Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren. Die Aufgaben der zentralgestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse sowie Ihre Postanschrift mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mitzuteilen oder per Post an das: Ministerium für Schule und Bildung NRW Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post an << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> erhalten, dann senden Sie mir eine kurze Nachricht. Auch sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag auf Informationszugang inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So muss die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Zudem handelt es sich bei der Beantwortung Ihres Antrags um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Die Bekanntgabe des verfahrensbeendenden Bescheids muss verlässlich und nachweisbar sein. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Bei einer E-Mail-Nachricht an ein öffentliches Internetportal ist dieser Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheits-gesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Heinz Hermes Referat 521 Gymnasium, Gymnasiale Oberstufe, Gymnasiale Schulaufsicht, Kunst, Musik, Sport in Bildungsgängen zur Hochschulreife Referat 525 Zentrale Prüfungen Abitur, Waldorfschulen, Deutsch, Philosophie, Religionslehre Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211/5867-3370 E-Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> De-Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> E-Mail verschlüsselt/signiert <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet www.schulministerium.nrw<http://www.schulministerium.nrw/>. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten<https://www.schulministerium.nrw.de/d...> sowie vor dem Besuch unserer Social-Media-Kanäle unsere Datenschutzhinweise<https://www.schulministerium.nrw.de/d...>. [cid:image001.png@01D4AF14.1AAE8A40]<https://www.facebook.com/Bildungsland...> [cid:image002.png@01D4AF14.1AAE8A40] <https://twitter.com/BildungslandNRW> [cid:image003.png@01D4AF14.1AAE8A40] <https://www.instagram.com/bildungslan...> [cid:image006.png@01D7F58F.B09433B0]<https://www.schulministerium.nrw.de/>

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AW: AW << Adresse entfernt >> [258017] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren; Abitur EK 2022, 30.08.2022 [#258017]
Datum
30. August 2022 16:14
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider musste ich gerade lernen, dass ich meine Anfrage im den Portal "FragDenStaat" im nachhinein nicht "Nicht öffentlich" stellen kann. Somit bleibt dann nur noch die direkt Zusendung. Senden Sie bitte also die Dateien an meine Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258017/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>