Abituraufgaben der Fächer Mathe, Deutsch und Englisch der Jahre 2015 bis 2018

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Abituraufgaben der Fächer Mathe, Deutsch und Englisch der Jahre 2015 bis 2018. Bitte inklusive der Musterlösungen, wenn vorhanden.
Ich bevorzuge diese im PDF-Format.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Falls Sie bei dieser Anfrage auf einen schriftlichen Eingang bestehen, senden Sie mit bitte ihre Fax Nummer elektronisch zu.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Januar 2019
  • Frist
    13. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
Alexander Wolf
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach de…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Alexander Wolf
Betreff
Abituraufgaben der Fächer Mathe, Deutsch und Englisch der Jahre 2015 bis 2018 [#35747]
Datum
11. Januar 2019 17:39
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abituraufgaben der Fächer Mathe, Deutsch und Englisch der Jahre 2015 bis 2018. Bitte inklusive der Musterlösungen, wenn vorhanden. Ich bevorzuge diese im PDF-Format. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Falls Sie bei dieser Anfrage auf einen schriftlichen Eingang bestehen, senden Sie mit bitte ihre Fax Nummer elektronisch zu. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Wolf <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Wolf

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Anfrage nach dem LTranspG betr die Abituraufgaben der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch der Jahre 2015 bis 2…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage nach dem LTranspG betr die Abituraufgaben der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch der Jahre 2015 bis 2018 - 9411 C Tgb.-Nr. 757/19
Datum
1. Februar 2019 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, die von Ihnen erbetenen Abiturprüfungsaufgaben in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch der Jahre 2015 bis 2018 werden im Ministerium nicht vorgehalten. Erstmals im Abitur 2017 wurden gemäß § 18 der Abiturprüfungsordnung in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch die bis dahin aus den Vorschlägen der Schulen ausgewählten Aufgaben durch vom Ministerium gestellte zentrale Elemente ergänzt. Hinsichtlich der zentralen Elemente greift das Ministerium ausschließlich auf den Aufgabenpool des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zu. Die dezentral gestellten Aufgaben sind lediglich in den jeweiligen Schulen verfügbar. Sie haben jedoch voraussichtlich gegenüber den Schulen keinen Anspruch auf Zugang zu den Abiturprüfungsaufgaben. Dem stehen die in § 14 Abs. 1 Nr. 9 LTranspG genannten "öffentlichen Belange" entgegen. (Auszug § 14 Abs. 1......."Der Antrag auf Informations- zugang soll abgelehnt werden und die Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform soll unterbleiben, soweit und solange....9. durch die Bekanntgabe von Informationen ein Verfahren zur Leistungsbeurteilung und Prüfung beeinträchtigt würde,....".) Die Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) vom 24.11.2017 Ministerial- blatt S. 356 führt hierzu aus: "Nummer 9 enthält einen Schutztatbestand für Prüfungsverfahren und Leistungsbeurteilungen. Es soll verhindert werden, dass die Durchführung von Prüfungen und Leistungsfeststellungen durch eine vorherige Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben und Prüfungslösungen beeinträchtigt wird. Dieser Schutz ist zeitlich nicht auf die Durchführung einer konkreten Prüfung oder Leistungsfeststellung begrenzt. Prüfungsaufgaben werden vielfach zur mehrfachen Nutzung, insbesondere auch im Rahmen von Prüfungsverbänden, innerhalb derer die Aufgaben untereinander ausgetauscht werden, erstellt. Nummer 9 schützt das gesamte Verfahren, in dem eine Aufgabe zu Prüfungs- oder sonstigen Leistungsfeststellungszwecken Verwendung finden soll. Erst wenn sicher feststeht, dass eine Aufgabe für den vorbezeichneten Zweck nicht mehr eingesetzt werden soll, kann ein Informationsanspruch nach dem Landestransparenzgesetz Platz greifen." Da Prüfungsaufgaben an Schulen wiederholt eingesetzt werden dürfen, gehe ich davon aus, dass die Schulen Ihr Anliegen ablehnen werden. Die Adresse der in Frage kommenden Schulen können Sie in der unter nachfolgendem Link zur Verfügung stehenden Datenbank finden: https://schulen.bildung-rp.de Die Abituraufgaben, die die Länder seit dem Prüfungsjahr 2017 dem Aufgabenpool des IQB entnommen haben, können Sie auf der Internetseite https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/sammlung einsehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur¹ an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Fußnote: ¹ vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Trans- aktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen