Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine aller Fächer inkl. Lösungshinweisen

Abituraufgaben aller Fächer bis einschließlich Abitur 2021, Haupt- und Nachtermine sowie ggf. Nach-Nachtermine, inklusive Erwartungshorizont, Lösungshinweisen und eventuell vorhandenen weiteren Unterlagen, die als Beurteilungsgrundlage dienen.

Ergänzend bitte ich um Veröffentlichung der Aufgaben jährlich zum 1.8. für die jeweils aktuellen Abituraufgaben aller Fächer, idealerweise zentral über den Landesbildungsserver.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Anna Meier
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Abituraufgaben…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Anna Meier
Betreff
Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine aller Fächer inkl. Lösungshinweisen [#242581]
Datum
6. März 2022 19:21
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abituraufgaben aller Fächer bis einschließlich Abitur 2021, Haupt- und Nachtermine sowie ggf. Nach-Nachtermine, inklusive Erwartungshorizont, Lösungshinweisen und eventuell vorhandenen weiteren Unterlagen, die als Beurteilungsgrundlage dienen. Ergänzend bitte ich um Veröffentlichung der Aufgaben jährlich zum 1.8. für die jeweils aktuellen Abituraufgaben aller Fächer, idealerweise zentral über den Landesbildungsserver.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Meier Anfragenr: 242581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242581/ Postanschrift Anna Meier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Meier
Anna Meier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine aller Fä…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Anna Meier
Betreff
AW: Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine aller Fächer inkl. Lösungshinweisen [#242581]
Datum
8. Juni 2022 01:11
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine aller Fächer inkl. Lösungshinweisen“ vom 06.03.2022 (#242581) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Meier
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
AW: Ihre Nachricht vom 8. Juni 2022 - Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine Sehr geehrte Frau Meier, mit Nachrich…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 8. Juni 2022 - Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine
Datum
27. Juni 2022 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Meier, mit Nachricht vom 8. Juni 2022 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsbegehren an das Kultusministerium gewandt. Sie bitten um die Übersendung der schriftlichen Abituraufgaben der Jahre 2020 und 2021 (Haupttermin und Nachtermine) aller Fächer. Keine der von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen vermittelt im vorliegenden Fall einen Anspruch auf Auskunft oder Information. a) Umweltverwaltungsgesetz/Umweltinformationsgesetz Sie berufen sich auf § 25 Umweltverwaltungsgesetz, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Absatz 3 Umweltinformationsgesetz des Bundes betroffen sind. Die von Ihnen begehrten Daten unterfallen nicht dem Begriff der Umweltinformation. Das Umweltinformationsgesetz gilt bereits nicht für Stellen des Landes Baden-Württemberg (vgl. ebd. § 1 Abs. 2). b) Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) Die von Ihnen begehrten Daten sind keine Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 VIG. c) Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Gem. § 1 Abs. 2 LIFG haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Voraussetzung ist hierfür zunächst, dass das LIFG im Einzelfall zur Anwendung gelangt. Dies ist bezüglich der von Ihnen verlangten Daten nicht der Fall. Vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen sind gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG Prüfungsbehörden, soweit Prüfungen betroffen sind. Nach der Regelungsabsicht des Gesetzgebers soll dadurch die Ausforschung von Prüfungsunterlagen verhindert werden (vgl. LT-Drs. 15/7720, S. 61). Zu den Prüfungsunterlagen in diesem Sinne zählen auch Prüfungsaufgaben. Die schriftlichen Prüfungsunterlagen für das Abitur einschließlich der Nachtermine werden landeseinheitlich durch das Kultusministerium gestellt (vgl. § 23 Abs. 2 Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - AGVO). Das Kultusministerium ist als Prüfungsbehörde insoweit also vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen. Mit freundlichen Grüßen
Anna Meier
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Anna Meier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine aller Fächer inkl. Lösungshinweisen“ [#242581]
Datum
29. Juni 2022 21:03
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242581/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es im öffentlichen Interesse ist, dass Anforderungshorizonte von vergangenen Abiturprüfungen öffentlich sind. Der Ablehnungsgrund, man wolle Ausforschen von Prüfungsaufgaben verhindern, ist insofern unzutreffend, als die Bereitstellung der Aufgaben erst nach Abschluss der jeweiligen Prüfung angefragt wurde. Die Aufgaben werden von Lehrkräften des Landes Baden-Württemberg erstellt. Diese werden vom Steuerzahler finanziert. Nach Abschluss der Prüfung gibt es keinen Grund mehr, diese Aufgaben unter Verschluss zu halten. Ferner stellt das Kultusministerium die Aufgaben auch beitragspflichtigen Verbänden sowie Verlagen zur Verfügung, die diese Aufgaben dann mit eigenem Layout versehen und kostenpflichtig veröffentlichen (Stark Verlag sowie Philologenverband). Wenn eine kommerzielle Weitergabe möglich ist, dann kann eine Anfrage nach IfG wohl kaum mit Verweis auf den Schutz der Prüfung abgelehnt werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anna Meier Anhänge: - 242581.pdf - 2022-06-27_1-image001.png - 2022-06-27_1-image002.png Anfragenr: 242581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242581/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Anna Meier
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre verspätete Antwort. Gestatten Sie mir die Nachfrage, warum ein…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Anna Meier
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine aller Fächer inkl. Lösungshinweisen“ [#242581]
Datum
29. Juni 2022 21:11
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre verspätete Antwort. Gestatten Sie mir die Nachfrage, warum eine Veröffentlichung nach IfG mit Verweis auf "Verhinderung der Ausforschung von Prüfungsunterlagen" abgelehnt wird, wenn die Veröffentlichung erst für die Zeit nach Abschluss der Prüfung angefragt wurde. Darüber hinaus frage ich mich, wie dieser Ablehnungsgrund mit der Veröffentlichung in kommerziellen Werken (Stark Verlag, Philologenverband über Mitgliedschaft) vereinbar ist. Da diese Veröffentlichung seit vielen Jahren stattfindet, ist davon auszugehen, dass dies mit Zustimmung oder Beteiligung des KM erfolgt. Damit dürfte der Schutz der Prüfungsunterlagen keinen Ablehnungsgrund für eine Anfrage nach IfG mehr darstellen. Ich bitte um Stellungnahme hierzu. Mit freundlichen Grüßen Anna Meier Anfragenr: 242581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242581/ Postanschrift Anna Meier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Meier, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage an das Kultusministerium. Prüfungsaufgaben werden…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine aller Fächer inkl. Lösungshinweisen“ [#242581]
Datum
4. Juli 2022 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Meier, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage an das Kultusministerium. Prüfungsaufgaben werden vom Kultusministerium nicht veröffentlicht, da die Aufgaben regelmäßig Teile enthalten, die nicht von Mitarbeitenden der Kultusverwaltung erstellt wurden und sie aus Gründen des Urheberrechts daher nur in der Prüfung eingesetzt werden dürfen. Die näheren Einzelheiten können Sie der öffentlich zugänglichen Landtags-Drucksache 15/7228 unter folgendem Link entnehmen: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7228_D.pdf. Mit dieser Antwort auf Ihre nicht (mehr) dem LIFG unterfallende Rückfrage betrachten wir die Angelegenheit als endgültig abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Anna Meier
Sehr geehrte Damen und Herren, das Kultusministerium lehnt die Veröffentlichung der Abituraufgaben nach Abschluss…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Anna Meier
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine aller Fächer inkl. Lösungshinweisen“ [#242581]
Datum
6. Juli 2022 21:50
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Kultusministerium lehnt die Veröffentlichung der Abituraufgaben nach Abschluss der Prüfung mit Verweis auf nicht eingeholte Urheberrechte in einzelnen Prüfungsaufgaben ab. Eine weitere Bearbeitung meiner Anfragen wird ebenso abgelehnt. Da kaum alle Aufgaben urheberrechtlich bedenklich sind, insbesondere IQB Aufgaben urheberrechtlich einer Veröffentlichung zugänglich wären und auch im Abitur BW in anderen Fächern Abituraufgaben bestehen, die frei von Rechten Dritter sind, müssten diese Aufgaben zumindest veröffentlicht werden. Aktuell gibt das KM diese Aufgaben gegen Entgelt an Verlage und Verbände ab - dort scheitert es nicht am Urheberrecht, vielmehr werden vor der Abgabe die urheberrechtlich geschützten Teile entfernt, die Verbände erhalten die Aufgaben mit entsprechend geschwärzten Absätzen/Grafiken. Damit müsste ebendies auch veröffentlichbar sein. In der Landtagsanfrage, die Frau Bursian in ihrer Antwort verlinkt, wird auch genau dies geschrieben: Seite 3 Absatz 3 (IQB Pool) und Absätze 6 bis 8 (Eigenerstellungen durch Lehrkräfte). https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7228_D.pdf Ich bitte daher den LfDI um Prüfung des Sachverhaltes. Mit freundlichen Grüßen Anna Meier Anfragenr: 242581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242581/ Postanschrift Anna Meier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Anna Meier
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Anna Meier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abituraufgaben Haupt- und Nachtermine aller Fächer inkl. Lösungshinweisen“ [#242581]
Datum
6. Juli 2022 21:52
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242581/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet: das Kultusministerium lehnt die Veröffentlichung der Abituraufgaben nach Abschluss der Prüfung mit Verweis auf nicht eingeholte Urheberrechte in einzelnen Prüfungsaufgaben ab. Eine weitere Bearbeitung meiner Anfragen wird ebenso abgelehnt. Da kaum alle Aufgaben urheberrechtlich bedenklich sind, insbesondere IQB Aufgaben urheberrechtlich einer Veröffentlichung zugänglich wären und auch im Abitur BW in anderen Fächern Abituraufgaben bestehen, die frei von Rechten Dritter sind, müssten diese Aufgaben zumindest veröffentlicht werden. Aktuell gibt das KM diese Aufgaben gegen Entgelt an Verlage und Verbände ab - dort scheitert es nicht am Urheberrecht, vielmehr werden vor der Abgabe die urheberrechtlich geschützten Teile entfernt, die Verbände erhalten die Aufgaben mit entsprechend geschwärzten Absätzen/Grafiken. Damit müsste ebendies auch veröffentlichbar sein. In der Landtagsanfrage, die Frau Bursian in ihrer Antwort verlinkt, wird auch genau dies geschrieben: Seite 3 Absatz 3 (IQB Pool) und Absätze 6 bis 8 (Eigenerstellungen durch Lehrkräfte). https://www.landtag-bw.de/files/live/... Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anna Meier Anhänge: - 242581.pdf - 2022-06-27_1-image001.png - 2022-06-27_1-image002.png Anfragenr: 242581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242581/

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