Sehr geehrter Herr Böttcher,
auf Ihren Antrag hin gewähre ich Ihnen Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen hinsichtlich der Abituraufgaben für das Fach Physik an Gymnasien und Gesamtschulen für die Jahre 2007 - 2020.
In dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv, das Sie mit dem ebenfalls in der Anlage befindlichen Passwort entschlüsseln können. Ich weise darauf hin, dass der Zugang nur bis zum 28.2.2021 geöffnet ist.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.
Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würden Ihnen, so wie für derartige Fälle geregelt, die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.
Hinsichtlich der ebenfalls angefragten Abituraufgaben für die Beruflichen Gymnasien teile ich Ihnen Folgendes mit:
Bei den Abschlussprüfungen der unterschiedlichen Bildungsgänge der Berufskollegs gibt es ganz unterschiedliche Prüfungstypen (zum Beispiel Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht, FHR-Prüfungen, Abiturprüfungen). Auch innerhalb des gleichen Abschlusses, zum Beispiel des Abiturs, gibt es verschiedene Prüfungsvarianten. So beruht die Abiturprüfung im Bildungsgang FOS13 auf Aufgaben von einem (oder mehreren) Berufskollegs, die von der Schulaufsicht genehmigt werden. In den Bildungsgängen des Beruflichen Gymnasiums dagegen beruhen die Aufgabenvorschläge auf Materialien von durch die Schulaufsicht beauftragten Schulen, die aber im Anschluss von einer Aufgabenkommission bearbeitet werden.
Je nach dem durch die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Verfahren haben verschiedene Akteure in unterschiedlichem Umfang Kenntnis über die jeweiligen Prüfungsaufgaben. Die Spannbreite reicht von der einzelnen Schule bzw. den einzelnen Prüfungsverbünden über die Bezirksregierungen und die Qualitäts- und Unterstützungsagentur QUA-LiS in Soest bis hin zum Ministerium für Schule und Bildung. Die Entwicklung von Prüfungsaufgaben dient in allen Fällen gleichermaßen dem Zweck der Prüfungsabwicklung an den konkreten Berufskollegs, an denen auch die jeweiligen Abschlüsse vergeben werden. Für die Berufskollegs selbst ist unstrittig, dass sie als Prüfungseinrichtungen im Sinne des IFG anzusehen sind (vgl.
https://fragdenstaat.de/anfrage/absch...).
Durch die äußerst differenzierte Angebotsstruktur werden für unsere Berufskollegs jährlich ca. 8000 verschiedene Abschlussprüfungen benötigt. Dies ist ein absolutes Unikat im gesamten Schulsystem und stellt für das gesamte Aufgabenentwicklungssystem eine erhebliche Belastung dar. Dem wird auch dadurch Rechnung getragen, dass am Berufskolleg in bestimmten Fällen Abschlussprüfungen – ggf. geringfügig modifiziert – erneut verwendet werden können, sobald Sperrfristen abgelaufen sind. In diesen Fällen bleibt eine Geheimhaltung der Aufgaben erforderlich. Ein öffentlicher Informationsanspruch würde jegliche weitere Nutzung von Prüfungsmaterialien unmöglich machen und insofern künftige Prüfungsverfahren an den Berufskollegs erheblich beeinträchtigen bzw. behindern.
Nach dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 lit b) IFG i.V.m. dem nach § 2 Abs. 3 IFG offensichtlich bezweckten Schutz von Prüfungseinrichtungen (hier: Berufskollegs) und Schutz von Informationen, die auch zukünftig Gegenstand von Prüfungsverfahren sein werden, sind die Erwägungen für die Schulform Berufskolleg insgesamt als zutreffende Ausschlussgründe zu bewerten.
Als unproblematisch ist dagegen die auch am Berufskolleg bestehende Möglichkeit anzusehen, über das Online-Angebot der Qualitäts- und Unterstützungsagentur QUA-LiS eine Auswahl neuerer Abiturprüfungsaufgaben einzusehen. Auf der Seite
https://www.standardsicherung.schulmi... finden Sie unsere Prüfungsfächer. In diesem geschützten Bereich, zu dem Sie über die jeweilige Schulleitung Zugang erhalten können, bestehen auch keine copyright-Probleme und Sie können die Prüfungen in Mathematik und Ingenieurwissenschaften einsehen.
Mit freundlichen Grüßen