Abiturklausuren 2015
die Aufgaben der zentral gestellten Abiturklausuren in der Oberstufe der Gymnasien im aktuellen Schuljahr.
Anfrage abgelehnt
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Datum20. März 2015
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21. April 2015
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Phillip Langen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie m…
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Details
- Von
- Phillip Langen
- Betreff
- Abiturklausuren 2015 [#8936]
- Datum
- 20. März 2015 16:12
- An
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Aufgaben der zentral gestellten Abiturklausuren in der Oberstufe der Gymnasien im aktuellen Schuljahr.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Phillip Langen
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Phillip Langen
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
- Von
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Empfangsbestätigung
- Datum
- 20. März 2015 16:13
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann.
Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre.
Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden.
Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
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8. April 2015 12:36
Die Begründung der Ablehnung ist sogar leichter als ich dachte: "(3) Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, …
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Die Begründung der Ablehnung ist sogar leichter als ich dachte: "(3) Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden."
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7. April 2015 13:50
Simon Schräder oder Phillip Langen... das ist hier die Frage. Aber mal im Ernst: Einfach gemäß § 6 b ablehnen …
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Simon Schräder oder Phillip Langen... das ist hier die Frage.
Aber mal im Ernst:
Einfach gemäß § 6 b ablehnen ("Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit und solange [...] durch die Bekanntgabe der Information [...] Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde").
Ende aus... Mickey Mouse
Aber mal im Ernst:
Einfach gemäß § 6 b ablehnen ("Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit und solange [...] durch die Bekanntgabe der Information [...] Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde").
Ende aus... Mickey Mouse
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2. April 2015 16:43
Lieber Phillip, auch wir wollen ein Interview mit Dir machen, weil Deine Idee so gut ist! ;) Wäre für den …
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Lieber Phillip, auch wir wollen ein Interview mit Dir machen, weil Deine Idee so gut ist! ;) Wäre für den Stern. Wenn Du also Lust hast, meld Dich bei mir unter barbaraopitz@yahoo.de... Fänd ich toll!!
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31. März 2015 13:17
Nette Kommentare, investigative Journalisten bei ihrer aufreibenden Arbeit, Nichtnachrichten zu News aufzujazzen.
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27. März 2015 23:30
I'm here so I won't get fined.
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27. März 2015 09:47
Hallo Phillip, wir von Sat1 NRW würden gerne über deinen Antrag berichten. Es wäre schön, wenn du dich dafür bitte …
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Hallo Phillip,
wir von Sat1 NRW würden gerne über deinen Antrag berichten. Es wäre schön, wenn du dich dafür bitte mit deinen Kontaktdaten unter recherche@westcom.de melden würdest.
Viele Grüße aus Dortmund,
Sarah Dunkel und das Team von Sat1 NRW
wir von Sat1 NRW würden gerne über deinen Antrag berichten. Es wäre schön, wenn du dich dafür bitte mit deinen Kontaktdaten unter recherche@westcom.de melden würdest.
Viele Grüße aus Dortmund,
Sarah Dunkel und das Team von Sat1 NRW
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25. März 2015 17:53
Lieber Phillip, ich bin Journalist und würde gerne über Deine Anfrage berichten - nimmst Du netterweise Kontakt zu mir auf? …
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Lieber Phillip, ich bin Journalist und würde gerne über Deine Anfrage berichten - nimmst Du netterweise Kontakt zu mir auf? ahhimmel-ätt-aol-punkt-com
Danke!
Danke!
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25. März 2015 12:23
Lieber Phillip: Sehr gute Idee. Hast Du nach dem Abitur schon was vor? Wir bei correctiv.org arbeiten viel mit Auskunftsrechten. …
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Lieber Phillip:
Sehr gute Idee. Hast Du nach dem Abitur schon was vor? Wir bei correctiv.org arbeiten viel mit Auskunftsrechten. Falls Du Lust hast auf ein Praktikum in Berlin hast, schreib mir gern an daniel (dot) drepper (at) correctiv (dot) org.
Viel Erfolg bei den Prüfungen noch!
Daniel
Sehr gute Idee. Hast Du nach dem Abitur schon was vor? Wir bei correctiv.org arbeiten viel mit Auskunftsrechten. Falls Du Lust hast auf ein Praktikum in Berlin hast, schreib mir gern an daniel (dot) drepper (at) correctiv (dot) org.
Viel Erfolg bei den Prüfungen noch!
Daniel

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Langen,
in Ihrem Schreiben vom 20.03.2015 erbitten Sie die Herausgabe der Abiturklausuren 2015…
- Von
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Bitte um Herausgabe der Abiturklausuren 2015 gemäß Informationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 9. April 2015 17:09
- Status
Sehr geehrter Herr Langen,
in Ihrem Schreiben vom 20.03.2015 erbitten Sie die Herausgabe der Abiturklausuren 2015 gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag in der vorliegenden Form nicht statt gegeben werden kann, da "[...] durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde [...]" (§ 6 IFG NRW - Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung).
Wir haben ebenfalls geprüft, unter welchen Bedingungen Ihrem Wunsch entgegen gekommen werden kann. Ihrem Antrag kann demnach frühestens am ersten Werktag nach Abschluss des gesamten Abiturverfahrens 2015 stattgegeben werden. Das Abiturverfahren, zu dem alle schriftlichen und mündlichen sowie die damit zusammenhängenden Korrekturverfahren gehören, ist mit dem letztmöglichen Tag der Zeugnisausgabe, dem 20.06.2015, abgeschlossen. Der frühestmögliche postalische Versand an Sie könnte somit am 22.06.2015 erfolgen. Bitte teilen Sie mir für den Fall, dass Sie zu diesem Zeitpunkt Unterlagen zu Abiturklausuren wünschen, mit, welche es konkret sein sollen.
Bitte geben Sie außerdem eine Adresse an, an die die Ausdrucke verschickt werden sollen. Außerdem verweise ich darauf, dass Sie, so wie für derartige Fälle geregelt, die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt bekommen.
Bitte beachten Sie auch, dass ausschließlich der private Gebrauch der Ihnen gegebenenfalls überlassenen Unterlagen zulässig ist. Da die Rechte Dritter berührt werden, sind Sie im Falle einer - auch auszugsweisen - Veröffentlichung dieser urheberrechtlich geschützten Materialien, sei es in gedruckter oder digitalisierter Form, für die möglichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung verantwortlich.
Erlauben Sie mir zum Schluss eine Anmerkung: Der aktuellen Presse war zu entnehmen, dass Sie uns unter Pseudonym angeschrieben haben. Daher, lieber Herr Schräder, wünsche ich Ihnen auf diesem Wege alles Gute für die bevorstehenden Abiturprüfungen und bitte Sie in Zukunft zu beachten, dass Schreiben und Anfragen an das Ministerium stets mit korrektem Namen zu stellen sind.
Mit freundlichen Grüßen
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19. April 2015 00:38
@timmar2000 Zumindest die Benotung der zentralen Klausur stellt afaik ein Verwaltungsakt dar. Ob dies als behördliche Maßnahme durch die Bekanntgabe …
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@timmar2000 Zumindest die Benotung der zentralen Klausur stellt afaik ein Verwaltungsakt dar. Ob dies als behördliche Maßnahme durch die Bekanntgabe gestört wird, vermutlich ja. Deshalb wollte ich das jetzt nicht weiter vorantreiben.
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18. April 2015 00:12
Meiner Meinung handelt es sich nicht um ein behördliche Maßnahme oder um ein Verfahren. Aber rausgeben geht halt nicht.
ich habe eine ähnliche Anfrage an das MSW NRW gestellt, ich war nicht ganz so forsch und wollte die Aufgaben am Tag NACH der Prüfung haben. Das MSW hat mir auch unter Berufung auf §6 IFG NRW eine Ablehnung geschickt und mir mitgeteilt, dass sie mir die Aufgaben nach Abschluss der Korrektur schicken würden. Ich liege seit Jahren mit der Truppe des Ministeriums wegen unterschiedlicher Dinge in Auseinandersetzung (Fehler im Abi 2009 und ein fachlich fasckhes Gutachten des MSW Professors, Mathabi 2013, G8/G9) und kenne die skurilen Verhaltensweisen im MSW.
Nun bräuchte ich schnell ein paar kompetente Menschen aus Juristerei und Presse, um der Sache weiter auf den Grund zu gehen und zu schauen, inwiefern §6 wirklich zieht.
In den vergangenen Jahren hat das MSW nämlich in ähnlicher Angelegenheit andere § des IFG als Basis der eigenen Position genannt, die offenkundig nicht zutreffend waren und die jetzt auch nicht mehr erwähnt werden. Von daher ist es interessant zu prüfen, ob sie auch in diesem Fall von Philipp und mir nicht etwas in Feld führen, dass juristisch nicht haltbar ist.
Danke für Antwort und Grüße aus Bonn