Abiturklausuren 2015

die Aufgaben der zentral gestellten Abiturklausuren in der Oberstufe der Gymnasien im aktuellen Schuljahr.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. März 2015
  • Frist
    21. April 2015
  • 10 Follower:innen
Phillip Langen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Phillip Langen
Betreff
Abiturklausuren 2015 [#8936]
Datum
20. März 2015 16:12
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Aufgaben der zentral gestellten Abiturklausuren in der Oberstufe der Gymnasien im aktuellen Schuljahr.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Phillip Langen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Phillip Langen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
20. März 2015 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Langen, in Ihrem Schreiben vom 20.03.2015 erbitten Sie die Herausgabe der Abiturklausuren 2015…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Bitte um Herausgabe der Abiturklausuren 2015 gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Datum
9. April 2015 17:09
Status
Sehr geehrter Herr Langen, in Ihrem Schreiben vom 20.03.2015 erbitten Sie die Herausgabe der Abiturklausuren 2015 gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag in der vorliegenden Form nicht statt gegeben werden kann, da "[...] durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde [...]" (§ 6 IFG NRW - Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung). Wir haben ebenfalls geprüft, unter welchen Bedingungen Ihrem Wunsch entgegen gekommen werden kann. Ihrem Antrag kann demnach frühestens am ersten Werktag nach Abschluss des gesamten Abiturverfahrens 2015 stattgegeben werden. Das Abiturverfahren, zu dem alle schriftlichen und mündlichen sowie die damit zusammenhängenden Korrekturverfahren gehören, ist mit dem letztmöglichen Tag der Zeugnisausgabe, dem 20.06.2015, abgeschlossen. Der frühestmögliche postalische Versand an Sie könnte somit am 22.06.2015 erfolgen. Bitte teilen Sie mir für den Fall, dass Sie zu diesem Zeitpunkt Unterlagen zu Abiturklausuren wünschen, mit, welche es konkret sein sollen. Bitte geben Sie außerdem eine Adresse an, an die die Ausdrucke verschickt werden sollen. Außerdem verweise ich darauf, dass Sie, so wie für derartige Fälle geregelt, die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt bekommen. Bitte beachten Sie auch, dass ausschließlich der private Gebrauch der Ihnen gegebenenfalls überlassenen Unterlagen zulässig ist. Da die Rechte Dritter berührt werden, sind Sie im Falle einer - auch auszugsweisen - Veröffentlichung dieser urheberrechtlich geschützten Materialien, sei es in gedruckter oder digitalisierter Form, für die möglichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Erlauben Sie mir zum Schluss eine Anmerkung: Der aktuellen Presse war zu entnehmen, dass Sie uns unter Pseudonym angeschrieben haben. Daher, lieber Herr Schräder, wünsche ich Ihnen auf diesem Wege alles Gute für die bevorstehenden Abiturprüfungen und bitte Sie in Zukunft zu beachten, dass Schreiben und Anfragen an das Ministerium stets mit korrektem Namen zu stellen sind. Mit freundlichen Grüßen