Sehr geehrter Herr Langen,
in Ihrem Schreiben vom 20.03.2015 erbitten Sie die Herausgabe der Abiturklausuren 2015 gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag in der vorliegenden Form nicht statt gegeben werden kann, da "[...] durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde [...]" (§ 6 IFG NRW - Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung).
Wir haben ebenfalls geprüft, unter welchen Bedingungen Ihrem Wunsch entgegen gekommen werden kann. Ihrem Antrag kann demnach frühestens am ersten Werktag nach Abschluss des gesamten Abiturverfahrens 2015 stattgegeben werden. Das Abiturverfahren, zu dem alle schriftlichen und mündlichen sowie die damit zusammenhängenden Korrekturverfahren gehören, ist mit dem letztmöglichen Tag der Zeugnisausgabe, dem 20.06.2015, abgeschlossen. Der frühestmögliche postalische Versand an Sie könnte somit am 22.06.2015 erfolgen. Bitte teilen Sie mir für den Fall, dass Sie zu diesem Zeitpunkt Unterlagen zu Abiturklausuren wünschen, mit, welche es konkret sein sollen.
Bitte geben Sie außerdem eine Adresse an, an die die Ausdrucke verschickt werden sollen. Außerdem verweise ich darauf, dass Sie, so wie für derartige Fälle geregelt, die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt bekommen.
Bitte beachten Sie auch, dass ausschließlich der private Gebrauch der Ihnen gegebenenfalls überlassenen Unterlagen zulässig ist. Da die Rechte Dritter berührt werden, sind Sie im Falle einer - auch auszugsweisen - Veröffentlichung dieser urheberrechtlich geschützten Materialien, sei es in gedruckter oder digitalisierter Form, für die möglichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung verantwortlich.
Erlauben Sie mir zum Schluss eine Anmerkung: Der aktuellen Presse war zu entnehmen, dass Sie uns unter Pseudonym angeschrieben haben. Daher, lieber Herr Schräder, wünsche ich Ihnen auf diesem Wege alles Gute für die bevorstehenden Abiturprüfungen und bitte Sie in Zukunft zu beachten, dass Schreiben und Anfragen an das Ministerium stets mit korrektem Namen zu stellen sind.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe eine ähnliche Anfrage an das MSW NRW gestellt, ich war nicht ganz so forsch und wollte die Aufgaben am Tag NACH der Prüfung haben. Das MSW hat mir auch unter Berufung auf §6 IFG NRW eine Ablehnung geschickt und mir mitgeteilt, dass sie mir die Aufgaben nach Abschluss der Korrektur schicken würden. Ich liege seit Jahren mit der Truppe des Ministeriums wegen unterschiedlicher Dinge in Auseinandersetzung (Fehler im Abi 2009 und ein fachlich fasckhes Gutachten des MSW Professors, Mathabi 2013, G8/G9) und kenne die skurilen Verhaltensweisen im MSW.
Nun bräuchte ich schnell ein paar kompetente Menschen aus Juristerei und Presse, um der Sache weiter auf den Grund zu gehen und zu schauen, inwiefern §6 wirklich zieht.
In den vergangenen Jahren hat das MSW nämlich in ähnlicher Angelegenheit andere § des IFG als Basis der eigenen Position genannt, die offenkundig nicht zutreffend waren und die jetzt auch nicht mehr erwähnt werden. Von daher ist es interessant zu prüfen, ob sie auch in diesem Fall von Philipp und mir nicht etwas in Feld führen, dass juristisch nicht haltbar ist.
Danke für Antwort und Grüße aus Bonn