Abiturklausuren 2020

Alle zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieses Antrages bereits geschriebenen Abiturklausuren des Jahres 2020 sowie eventuelle Nachschreibklausuren inklusive Lösungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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Harald Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
Abiturklausuren 2020 [#186439]
Datum
12. Mai 2020 13:59
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieses Antrages bereits geschriebenen Abiturklausuren des Jahres 2020 sowie eventuelle Nachschreibklausuren inklusive Lösungen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 186439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186439
Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
12. Mai 2020 13:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht genehmigungsfähig. Ihre Anfrage kann d…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abiturklausuren 2020 [#186439]
Datum
9. Juni 2020 09:56
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht genehmigungsfähig. Ihre Anfrage kann derzeit gemäß § 6 IFG NRW nicht beantwortet werden, da das Abiturverfahren 2020, und damit das Verwaltungsverfahren, noch nicht abgeschlossen ist. Ihr Informationsbegehren kann frühestens am erstmöglichen Tag nach dem finalen Termin der Zeugnisausgabe am 27.06.2020, somit am 29.06.2020 erfüllt werden. Bitte stellen Sie zu diesem Zeitpunkt eine erneute Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Harald Schmidt
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie dann mir entsprechend nach Abschluss des Abiturverfahrens 2…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
AW: Abiturklausuren 2020 [#186439]
Datum
9. Juni 2020 19:32
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie dann mir entsprechend nach Abschluss des Abiturverfahrens 2020 die Dokumente zu. Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 186439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186439
Harald Schmidt
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abiturklausuren 2020“ vom 12.05.2020 (#1…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
AW: Abiturklausuren 2020 [#186439]
Datum
24. November 2020 09:48
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abiturklausuren 2020“ vom 12.05.2020 (#186439) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 162 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 186439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186439/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
24. November 2020 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Schmidt, in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv,…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Abiturklausuren 2020 [#186439]
Datum
24. November 2020 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
45,4 KB
Sehr geehrter Herr Schmidt, in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv, das Sie mit dem ebenfalls enthaltenen Passwort entschlüsseln können. Der Link ist bis zum 31.12.2020 gültig. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht zulässig, bei mehrfachen Downloads wird der Link gesperrt. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen